Bayern lehnt Volksbegehren #6 Jahre Mietenstopp ab
Das bayerische Innenministerium hält das beantragte Volksbegehren #6 Jahre Mietenstopp nicht für zulässig, da dem Landesgesetzgeber für ein solches Vorhaben die erforderliche Kompetenz fehle; diese liege beim Bund, der das Mietrecht bereits abschließend geregelt habe. Nun muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob das Volksbegehren zulässig ist.
Die Initiatoren und Unterstützer des Volksbegehrens – ein breites Bündnis an Verbänden und Parteien – wollen erreichen, dass die Mieten in 162 bayerischen Kommunen sechs Jahre lang nicht erhöht werden dürfen. Außerdem soll bei Neuvermietungen eine Höchstmiete vorgeschrieben werden.
Die Immobilienbranche zeigt sich nach der Ablehnung erleichtert: „Solch ein Mietpreisdeckel ist reine Show-Politik, die lediglich an den Symptomen ansetzt und dabei in Kauf nimmt, dass solche Instrumente große Schäden anrichten, wie der Blick ins Ausland zeigt“, sagt Thomas Aigner, Inhaber und Gründer der Aigner Immobilien GmbH.
Auch der Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins München, Rudolf Stürzer, begrüßt diese Entscheidung. Er erwarte, dass auch der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren nicht zulassen wird. „Es fehlt im Unterschied zur Mietpreisbremse die Ermächtigungsgrundlage für die Länder“, sagte der Rechtsanwalt in der Immobilien Zeitung.
Die Bayerische Opposition ist enttäuscht: „Damit hat die bayerische Staatsregierung eine riesige Chance vertan. Genau jetzt wäre es doch angebracht zu zeigen, dass man nicht nur warmen Applaus für all die Menschen spenden will, die in der Coronakrise unglaubliches leisten, aber nicht wissen, wie sie Ihre Miete zahlen können“, heißt es in einer Stellungnahme der Landesvorsitzenden der Bayern-SPD, Natascha Kohnen. Sie hofft dennoch, dass der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren zulässt.