Wir räumen mit den größten Mietirrtümern auf! Denn wer nicht Jura studiert hat, findet sich im deutschen Mietrechts-Dschungel nur schwer zurecht. So haben sich etliche Irrtümer in den Köpfen festgesetzt.
Wer nicht Jura studiert hat, findet sich im deutschen Mietrechts-Dschungel nur schwer zurecht und mit der Zeit haben sich durch entsprechende falsche Weiterverbreitung etliche Irrtümer in den Köpfen festgesetzt. Wir räumen mit den größten Mietirrtümern auf!
Lautstarkes Feiern einmal im Monat erlaubt
Irrtum: Jeden Monat dürfen Mieter in der Mietwohnung einmal laut durchfeiern.
Fakt: Unabhängig, ob ein Geburtstag, Hochzeit, Jahreswechsel oder sonstiges Ereignis ansteht: Mit Rücksicht auf die Nachbarn darf grundsätzlich nach 22 Uhr nicht mehr lautstark gefeiert werden und es darf nichts mehr zu hören sein.
Sofortige Kautionsrückgabe
Irrtum: Der Vermieter muss bei Rückgabe der Mietwohnung die Kaution aushändigen.
Fakt: Nach der Räumung und Rückübergabe der Wohnung hat der Vermieter angemessen Zeit, zu prüfen, ob und in welchem Umfang ihm noch Ansprüche zustehen, die Kaution abzurechnen und auszuzahlen.
Form des Mietvertrages
Irrtum: Nur ein schriftlich abgeschlossener Mietvertrag ist ein gültiger Mietvertrag.
Fakt: Ein Mietvertrag für Wohnraum kann auch mündlich zustande kommen, indem er beispielsweise per Handschlag besiegelt wird und der Mieter dann in die Wohnung oder das Haus einzieht. Empfehlenswert ist jedoch die Schriftform.
Keine Kündigungsfrist
Irrtum: Stellt der Mieter drei Nachmieter, darf er jederzeit ohne Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag.
Fakt: Zwar lassen sich einige Vermieter darauf ein, laut Gesetz muss der Mieter aber immer die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.
Verrechnung der Kaution
Irrtum: In den letzten drei Monaten braucht keine Miete gezahlt werden, weil dann die dreimonatige Kaution abgewohnt wird.
Fakt: Die Miete muss bis zum letzten Monat gezahlt und der Anspruch des Mieters auf eine Rückzahlung der Kaution wird erst nach dem Ende des Mietverhältnisses fällig.
Einfache Untermietung
Irrtum: Ein Untermieter darf jederzeit ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen.
Fakt: Die Untervermietung ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters verletzt den Mietvertrag und kann rechtliche Folgen für den Mieter haben.
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