Welche Wohnungstypen gibt es? Welche Mietwohnung passt zu mir? Wie wirkt die Mietpreisbremse? Fragen über Fragen, die sich Mieter stellen – und auf die wir die Antworten haben.
FAQ für Mieter
Wie bereite ich mich auf den Besichtigungstermin vor?
In der Regel sind Sie nicht der einzige Interessent für die Wohnung und sollten sich deshalb entsprechend sorgfältig auf die Besichtigung vorbereiten. So können Sie alle wichtigen Fragen klären und einen guten ersten Eindruck beim Vermieter hinterlassen. Folgende Unterlagen empfehlen wir, einzureichen:
- Mieter-Selbstauskunft
- Gehaltsnachweis
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Schufa-Bonitätsauskunft
- Aktuellen Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung
Unser Tipp: Mit einem gepflegten Erscheinungsbild und Höflichkeit gewinnen Sie einen Vermieter schneller für sich, als in Jogginghosen und mit einem unfreundlichen Umgangston. Übertriebenes Anbiedern ist jedoch auch nicht ratsam und Sie sollten unbedingt pünktlich sein.
Wie setzen sich die Mietkosten zusammen?
Die Mietkosten setzen sich aus dem Kaltmietpreis und den Nebenkosten zusammen.
Unser Tipp: Achten Sie auf Zusatzkosten wie GEZ, Strom, Internet etc., denn diese sind meist nicht in der Miete enthalten.
Worauf muss ich mit Mietvertrag besonders achten?
Kleinreparaturen bis zu einer Höhe von 125 Euro je Reparatur muss der Mieter selbst tragen, die jährlichen Kosten dürfen allerdings nicht mehr als sechs Prozent der Jahresbruttomiete betragen.
Hinsichtlich der Kündigungsfrist gilt: normalerweise beträgt sie drei Monate und der Mieter kann nach einer Kündigung ohne Angabe von Gründen zum Ende des übernächsten Monats ausziehen. Manche Mietverträge enthalten jedoch Sperrfristen, die beide Parteien dazu verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum (höchstens vier Jahre) nicht vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Auch gibt es befristete Mietverträge, in denen die Dauer des Mietverhältnisses schon vor dem Einzug fixiert wird.
Unser Tipp: Nehmen Sie sich Zeit, um den Mietvertrag genau zu lesen und fragen Sie bei Unklarheiten nach.
Was ist mit Bestellerprinzip gemeint?
Seit dem 1. Juni 2015 muss in Deutschland die Person den Makler bezahlen, die ihn bestellt. In der Regel ist das also der Vermieter, es sei denn Sie haben explizit einen Makler damit beauftragt, eine passende Wohnung zu finden.
Unser Tipp: Auf www.mietwohnungsboerse.de finden Sie eine noch größere Auswahl an Mietwohnungen in und um München.
Wie wirkt die Mietpreisbremse?
Auch Bayern hat zum 1. August 2015 die Mietpreisbremse eingeführt, um Sie als Mieter vor gravierenden Mietpreissteigerungen zu schützen. Damit darf die Miete bei neu geschlossenen Mietverträgen nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Neubauten sowie umfangreich modernisierte Wohnungen sind jedoch von der Mietpreisbremse ausgenommen. Zudem darf der Vermieter von ihnen weiterhin den Mietpreis des Vormieters verlangen, selbst wenn dieser den gedeckelten Mietpreis überschritten hat.
Unser Tipp: Durch die Mietpreisbremse ist die Nachfrage nach Wohnungen in München noch stärker gestiegen. Sehen Sie sich bei der Wohnungssuche deshalb auch im Umland von München nach geeigneten Wohnungen um. Eine große Auswahl finden Sie zum Beispiel auf www.mietwohnungsboerse.de.
Wie setzen sich die Mietkosten zusammen?
Die Mietkosten setzen sich aus dem Kaltmietpreis und den Nebenkosten zusammen.
Unser Tipp: Achten Sie auf Zusatzkosten wie GEZ, Strom, Internet etc., denn diese sind meist nicht in der Miete enthalten.
Die größten Mietirrtümer
Wir räumen auf mit den größten Mietirrtümern, die sich durch falsche Weiterverbreitung in den Köpfen festgesetzt haben.
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