Kathrin Schachtner Immobilienmaklerin - Aigner Immobilien

„Mit unseren Baurechtsexperten sind Sie beim Grundstücksverkauf auf der sicheren Seite.“

Kathrin Schachtner
Immobilienmaklerin
Dipl.-Immobilienökonomin (ADI)

Grundstück verkaufen

Tipps & Infos und alles, was Sie für den Verkauf eines Grundstücks wissen müssen

Sie haben sich entschlossen und wollen Ihr Grundstück verkaufen? Dann sollten Sie wissen, welche Kosten anfallen, welche Unterlagen Sie benötigen und was sonst noch an Vorbereitung nötig ist. Lesen Sie hier mehr.

Warum ein Grundstück verkaufen?

Die Gründe ein Grundstück zu verkaufen können sehr unterschiedlich sein. Möglich sind finanzielle Überlegungen, z.B. wenn Sie ein Grundstück geerbt haben und die Erbschaftssteuer zu hoch ist. Dann kommt ein Verkauf infrage. Mit dem Erlös kann wiederum ein passenderes Grundstück oder direkt die passende Immobilie gekauft werden. Hier bietet der Grundstücksverkauf auch spannende Investitionsmöglichkeiten, vor allem in gefragten Lagen, in denen aufgrund der dichten Bebauung Bauland und Grundstücke äußerst begehrt sind.

Auch veränderte Lebensumstände wie ein Umzug in eine andere Stadt, eine Scheidung oder einfach der Wunsch nach einer anderen Immobilie können Gründe dafür sein, dass man ein Grundstück verkaufen möchte. Häufig werden auch Grundstücke verkauft, auf denen sich ein baufälliger Altbestand befindet, dessen Sanierung zu teuer wird. Der klassische Fall ist das geerbte Häuschen der Oma auf dem Land, in das kaum noch Modernisierungen gesteckt wurden. Diese Häuser sind in der Sanierung meist so aufwendig, dass es sich oft lohnt, den wertintensiven Grund und Boden zu verkaufen und das Geld für eine neue Immobilie zu verwenden.

Sie planen den Verkauf Ihres Grundstücks?

Wir beraten Sie professionell und unterstützen Sie beim Verkauf! Senden Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an –  Tel.: (089) 17 87 87 – 0

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Grundstück verkaufen – FAQs

Wer ein Grundstück erfolgreich verkaufen möchte, steht häufig vor zahlreichen Fragen. Kosten, Steuern, rechtliche Aspekte oder die Beschaffenheit des Grundstücks – all das sollte vor dem Verkauf geklärt sein. Informieren Sie sich also direkt vorab und bereiten Sie sich gut vor.

Unsere FAQ beantworten Ihnen die häufigsten Fragen rund um den Verkauf eines Grundstücks.

Das ist von Fall zu Fall verschieden. Meist dauert der Verkauf eines Grundstücks mehrere Wochen bis zu einigen Monaten.

Diese Faktoren beeinflussen die Dauer des Verkaufsprozesses:

  • Marktnachfrage: In gefragten Lagen kann ein Grundstück schneller verkauft werden.
  • Kaufpreis: Ein realistischer und marktgerechter Preis beschleunigt den Verkauf.
  • Käuferfinanzierung: Wenn der Käufer bereits eine Finanzierungszusage hat, geht es schneller.
  • Behördliche Genehmigungen: Eventuell notwendige Genehmigungen oder rechtliche Klärungen können den Prozess verlängern.
  • Verfügbarkeit der Parteien: Verzögerungen können auftreten, wenn die beteiligten Parteien (Verkäufer, Käufer, Notar) schwer verfügbar sind.

So viel Zeit wird benötigt, um ein Grundstück zu verkaufen:

  • Vorbereitung (ca. 1–4 Wochen)
    Marktanalyse und Preisfindung, Erstellung aller Verkaufsunterlagen, Beschaffung der notwendigen Dokumente
  • Vermarktung (ca. 4–12 Wochen)
    Grundstück für die Vermarktung aufbereiten (Fotos, Exposé, evtl. Video, Anzeigenschaltung, Bewerbung und andere Marketingaktivitäten)
  • Vertragsabwicklung (ca. 4–8 Wochen)
    Vorbereitung des Kaufvertrags, Notartermin zur Vertragsunterzeichnung, Finanzierungsprüfung und -bestätigung durch den Käufer
  • Abschluss und Grundstücksübergabe (2–4 Wochen)
    Beglaubigung und Eintragung ins Grundbuch, Übergabe des Grundstücks nach Eintragung und Zahlung (meist 1–2 Wochen nach dem Grundbucheintrag)

Je besser Sie planen, desto einfacher und effizienter wird es, das Grundstück zu verkaufen und desto weniger Verzögerungen gibt es.

Beim Verkauf eines Grundstücks fallen für den Verkäufer u.a. diese Kosten an:

  • Notarkosten und Grundbuchgebühren
  • Kosten für die Löschung von eventuellen Grundschulden
  • Kosten für den Energieausweis bei bebauten Grundstücken
  • Kosten für Gutachter, wenn bestellt

Die Beauftragung eines erfahrenen Immobilienmaklers, der den Grundstücksverkauf zuverlässig und sicher begleitet, ist sinnvoll, jedoch keine Pflicht. Auf eigene Faust ein Grundstück zu verkaufen erfordert eine tiefe Marktkenntnis. Ein Makler hilft dabei, einen marktgerechten Preis zu finden, und nimmt dem Verkäufer sehr viel Arbeit und Mühe ab.

Allein einen passenden Käufer für ein Grundstück zu finden, der den Wunschpreis zahlt, erweist sich oft als schwierig. Selbst in gefragten Metropolen wie München muss ein solcher Verkauf mit Erfahrung, Marktkenntnis und Verhandlungsgeschick angegangen werden.

Nur die Tatsache allein, dass Grundstücke begehrt sind, reicht nicht aus, um ein Grundstück erfolgreich zu verkaufen. Oft stimmen die eigenen Preisvorstellungen nicht oder man selbst schätzt die Gegebenheiten des Grundstücks nicht richtig ein. Ein erfahrener Makler kennt alle Fallstricke und hilft, das Grundstück an den richtigen Käufer zu bringen.

Grundstück verkaufen

Checkliste Dokumente und Unterlagen

Checkliste Grundstück verkaufen
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Grundstücksarten

Wenn Sie ein Grundstück verkaufen, müssen Sie die exakte Grundstücksart kennen. Denn ob Sie ein Baugrundstück oder ein bereits bebautes Grundstück verkaufen, macht bei der Preisgestaltung einen wesentlichen Unterschied.

  • Bebautes Grundstück

    Auf einem bebauten Grundstück befindet sich bereits eine Immobilie, die der Käufer nutzen oder abreißen kann.

  • Erschlossenes Baugrundstück

    Ein erschlossenes Baugrundstück verkauft sich leichter als ein noch nicht erschlossenes. Es ist an die öffentliche Infrastruktur einer Stadt oder Gemeinde angeschlossen und befindet sich oft in Neubausiedlungen.

  • Nicht erschlossenes Baugrundstück

    Ein nicht erschlossenes Baugrundstück ist im Bebauungsplan bereits als Bauland definiert und darf bebaut werden. An das Straßennetz und das öffentliche Versorgungsnetz ist es noch nicht angeschlossen.

  • Bauerwartungsland

    Diese Flächen sind in den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen von Städten und Gemeinden als zukünftiges Bauland ausgewiesen. Bauerwartungsland darf erst in der Zukunft bebaut werden.

  • Land- und forstwirtschaftliche Fläche, Brachland, Wiese

    Das Grundstück darf nicht bebaut werden, es ist kein Bauland. Es ist lediglich eine Nutzung entsprechend der Nutzungsart erlaubt.

Grüne Wiese mit Wald eingesäumt und blauem Himmel

Ein Wiesengrundstück hat eine andere Wertigkeit als ein Baugrundstück

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Grundstücksbewertung

Sie kennen nun die Art des zu verkaufenden Grundstücks und haben sich über die benötigten Unterlagen informiert. Nun geht es um die Ermittlung des Verkaufswertes. Der Wert des Grundstücks wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Diese richtig einzuordnen, gestaltet sich für Laien eher schwierig, weshalb es hierbei umso wichtiger ist, einen erfahrenen Experten zu Rate zu ziehen. Eine der wichtigsten Größen bei der Grundstücksbewertung ist der Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert, der dabei hilft, den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie zu ermitteln.

Bodenrichtwert München

Eine der wichtigsten Größen bei der Grundstücksbewertung ist der Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert, der dabei hilft, den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie zu ermitteln.

Bodenrichtwerte München Karte

Bodenrichtwert München aktuelle Karte
Nymphenburg: Jutastr. 17  – 12.200 €/m² | Maxvorstadt: Schellingstr. 58 – 19.000 €/m² | Schwabing: Hohenzollernstr. 60 – 19.000 €/m² | Bogenhausen: Schumannstr. 1 – 16.600 €/m² | Lehel Thierschstr. 22 – 24.500 €/m²

Bodenrichtwert anfragen

Wir geben Ihnen Auskunft zum Bodenrichtwert Ihres Grundstücks.

Schritt 1 von 2

  • Wo befindet sich das zu bewertende Grundstück?

Faktoren, die den Grundstückswert ebenfalls beeinflussen

Lage

Makrolage: Diese bezeichnet die infrastrukturelle Anbindung und wirtschaftliche Stärke der Region.
Mikrolage: Der konkrete Standort des Grundstücks samt direkter Nachbarschaft beeinflusst den Grundstückswert. Dabei spielen auch Besonderheiten eine Rolle wie Lärm (ist eine Straße, Autobahn oder ein Flughafen in der Nähe?), liegt das Grundstück in der Sonne oder ist es schattig, befindet sich ein Gewässer in der Nähe usw.?

Grundstücksgröße und Schnitt

Bei der Grundstücksbewertung spielt neben der Größe auch dessen Zuschnitt eine Rolle: Ob es von allen Seiten eingeschlossen ist, sich an einer Ecke befindet oder z.B. an einem Hang liegt, ist dabei wichtig.

Beschaffenheit von Grund und Boden

Ist der Boden geeignet, um auf dem Grundstück ein Haus zu bauen? Ist er fruchtbar genug, um im Falle einer landwirtschaftlichen Nutzung gute Erträge zu erzielen? Ist der Boden möglicherweise chemisch belastet, weil das Grundstück zuvor gewerblich genutzt wurde?

Grad der Erschließung

Je weniger ein Grundstück erschlossen ist, desto geringer ist der Wert. Das Grundstück zu verkaufen wird dann schwieriger. Gerade wenn das Grundstück noch nicht an Frisch- und Abwassernetz, die Strom- und Gasversorgung oder das Telefon- und Kabelfernsehnetz angeschlossen ist, fallen nicht unerhebliche Extrakosten an.

Eigentumsverhältnisse

Besondere Eigentumsverhältnisse wie z.B. ein Nießbrauchrecht oder Wegerecht müssen vorab geklärt werden – sie beeinflussen den Grundstückswert.

Fragen des Baurechts

Ohne vorherige Klärung des Baurechts ist es nahezu unmöglich, den wahren Wert eines Grundstückes zu ermitteln. Ob Bebauungsplan, Nachbarschaftsbebauung oder Außenbereich: Die rechtlichen Auflagen und Bestimmungen sind meist so komplex, dass sie für den Nichtfachmann kaum durchschaubar sind. Oft führt dies dazu, dass Grundstücke in Unkenntnis der genehmigungsfähigen Möglichkeiten unter Wert verkauft werden – auch und gerade in Großstädten.

All diese Aspekte spielen in eine fundierte Grundstücksbewertung mit ein. Sprechen Sie uns hier gern an. Wir sind langjährig erfahren und seit über 30 Jahren in diesen anspruchsvollen Märkten zu Hause. Wir kennen die Grundstückspreise in München und Umgebung und bieten Ihnen eine verlässliche Grundstücksbewertung.

Bewertungsanfrage stellen

Grundstück verkaufen mit einem Makler

Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Makler

  • Markterfahrung und Fachkenntnis

    Ein guter Immobilienmakler kennt alle Gegebenheiten im Zusammenhang mit einem Verkauf eines Grundstücks. Da er zum lokalen Immobilienmarkt, zu Trends und Preisentwicklungen Bescheid weiß und auch Prognosen abgeben kann, bewertet er das Grundstück professionell und vermarktet es so, dass Sie als Eigentümer am Ende sogar Ihren Wunschpreis erhalten können.

  • Umfangreiches Netzwerk

    Durch sein ausgezeichnetes Netzwerk kann ein guter Makler das Grundstück schnell und effizient einem passenden Käufer anbieten und es vorteilhaft verkaufen.

  • Professionelle Vermarktung

    Alle Schritte, die für eine professionelle Vermarktung des Grundstücks nötig sind, übernimmt ein Makler. Er kennt die Zielgruppe, die für Ihr Grundstück infrage kommt, genau und nutzt verschiedene Marketingaktivitäten, um den passenden Käufer anzusprechen. Vom hochwertigen Exposé bis zum klassischen Social-Media-Auftritt wird er alle Register für eine erfolgreiche Vermarktung ziehen.

  • Effizienz und Zeitersparnis

    Der Verkauf eines Grundstücks ist oft komplexer und zeitintensiver als gedacht. Ein Makler übernimmt die gesamte Abwicklung von der Ersteinschätzung bis zum Notartermin. Er organisiert Besichtigungstermine, führt Vertragsverhandlungen und treibt den Verkaufsprozess in Ihrem Sinne voran.

  • Rechtliche Sicherheit

    Die vielen rechtlichen Aspekte, die beim Verkauf eines Grundstücks zu beachten sind, können einen Nichtfachmann überfordern. Ein guter Makler kennt die gesetzlichen Anforderungen, sorgt dafür, dass alle Unterlagen korrekt vorliegen, und begleitet Sie sicher durch einen erfolgreichen Grundstücksverkauf.

So würde eine Zusammenarbeit mit uns verlaufen

  • Wir lernen uns kennen

    In einem ersten gemeinsamen Termin besprechen wir zuerst Ihre Wünsche und Vorstellungen und alle weiteren Modalitäten.

  • Grundstücksbesichtigung

    Vor Ort besehen wir das Grundstück und bewerten es mit unseren hauseigenen Baurechtsexperten sachkundig und im Hinblick auf die aktuelle Marktsituation.

  • Beschaffung der Unterlagen

    Gemeinsam mit Ihnen werden alle notwendigen Unterlagen für den Verkauf des Grundstücks beschafft und wichtige Fragen beantwortet.

  • Marketing für Ihr Grundstück

    Um Ihr Grundstück bestmöglich zu verkaufen, setzen wir es optimal in Szene: Ob professionelle Fotos, Videos, Texte und das besonders hochwertige Exposé – Ihr Grundstück zeigt sich mit unserer hauseigenen Marktetingagentur nun von der besten Seite.

  • Vertrieb

    Über unser langjährig gewachsenes, ausgezeichnetes Kundennetzwerk bieten wir Ihr Grundstück potenziellen Interessenten an. Wir greifen auf bonitätsgeprüfte Kunden und vorgemerkte Käufer zurück, kümmern uns dabei um alle Termine und organisatorische Aspekte und sind selbstverständlich auch immer für Ihre Fragen da.

  • Vertragsverhandlung

    Wir führen professionelle Verkaufsverhandlungen und betreuen die Vertragsgestaltung, den Notartermin und die Übergabe. Dabei informieren wir Sie stets transparent über alle Schritte und beraten Sie auch über den Notartermin hinaus.

Rechtliche Aspekte beim Grundstücksverkauf

Der Verkauf eines Grundstücks in Deutschland unterliegt mehreren rechtlichen Grundlagen, die sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch in anderen Gesetzen und Verordnungen geregelt sind.

Notarielle Beurkundung

Wer ein Grundstück verkaufen will, benötigt eine notariellen Beurkundung für die Rechtswirksamkeit. Das bedeutet, dass der Vertrag vor einem Notar abgeschlossen werden muss. Im Vorfeld prüft der Notar u.a. die Eigentumsverhältnisse und den Bestand des Grundbesitzes durch eine Grundbucheinsicht (Grundeigentumsverhältnisse, Lage, Größe). Weiterhin prüft er, ob grundbuchliche Lasten bestehen (z.B. Grundschulden oder Dienstbarkeiten) und ob diese vom Käufer zu übernehmen sind. All diese Informationen sind Grundlage für die Erstellung des Grundstückskaufvertrags.

Rechte und Pflichten des Eigentümers beim Verkauf eines Grundstücks

Wer ein Grundstück in Deutschland verkaufen will, muss als Eigentümer (Verkäufer) einer Reihe von Pflichten nachkommen, die sicherstellen sollen, dass der Verkauf fair abläuft.

Offenlegungspflicht

Der Verkäufer muss den Käufer über alle wesentlichen Merkmale und Eigenschaften des Grundstücks informieren. Dazu gehören:

  • Informationen zur baulichen Beschaffenheit (Zustand von Gebäuden, Baumängel, Altlasten)
  • Informationen zu rechtlichen Belastungen (Wegerechte, Nutzungsrechte Dritter, eingetragene Grundpfandrechte)
  • planungs- und baurechtliche Aspekte (Informationen über Bebauungspläne, Bauverbote, Denkmalschutz)

Weiterhin sollte vor dem Verkauf des Grundstücks geprüft werden, ob ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht besteht.

Lastenfreistellung

Der Verkäufer übergibt das Grundstück, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, lastenfrei. Das heißt, dass alle im Grundbuch eingetragenen Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden oder Dienstbarkeiten gelöscht oder übernommen werden müssen. Der Notar kümmert sich innerhalb der Kaufvertragsabwicklung um die Lastenfreistellung. Er fordert beim Gläubiger (Bank) die erforderlichen Löschungsunterlagen an. Die Bank teilt dem Notar mit, welche Forderungen noch bestehen. Wenn der Käufer den Kaufpreis überwiesen und der Grundstücksverkäufer seine Restschuld beglichen hat, darf der Notar die Lastenfreistellung beim Grundbuchamt beantragen. In der Regel tut er das zusammen mit der Umschreibung des Eigentümers.

Auflassungserklärung

Bei einer Auflassungserklärung erklärt der Verkäufer vor einem Notar, dass er das entsprechende Grundstück (oder die Immobilie) an den Käufer übergeben wird. Dieser wiederum erklärt, dass er den vereinbarten Kaufpreis zahlt. Im Normalfall erfolgt die Auflassung als Bestandteil des notariellen Kaufvertrags und wird notariell beurkundet. Die Auflassungserklärung ist Bedingung für eine spätere Grundbuchumschreibung des Grundstücks.

Auflassungsvormerkung

Nach der Kaufvertragsunterzeichnung sorgt der Notar dafür, dass eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wird. Dadurch wird dem Käufer als eine Art Vormerkung der Besitz des Grundstücks zugesichert. Die Auflassungsvormerkung kündigt den Eigentumsübergang an, vollzieht ihn aber noch nicht.

Unterschied zwischen Auflassung und Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer z.B. davor, dass der Verkäufer das Grundstück in der Zwischenzeit noch anderen Interessenten anbietet. Sie verhindert außerdem, dass der Verkäufer des Grundstücks neue Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken eintragen lässt. Die Auflassungsvormerkung schützt also vor allem den Käufer, während die Auflassung bzw. die Auflassungserklärung eher dem Verkäuferschutz dient.

Grundstück verkaufen: Steuer

Beim Verkauf eines Grundstücks fallen verschiedene Steuern an, die sowohl den Verkäufer als auch den Käufer betreffen. Ob Sie ein bebautes Grundstück oder ein Baugrundstück verkaufen möchten – die Steuern gilt es stets zu beachten.

Spekulationssteuer (Verkäufer)

Bei Verkäufen, die innerhalb von zehn Jahren nach Kauf des Grundstücks stattfinden, fällt Spekulationssteuer auf den Verkaufsgewinn an. Die Höhe der Steuer bemisst sich aus allen Einkünften, die der Verkäufer in dem entsprechenden Jahr hatte.

Gewerbesteuer (Verkäufer)

Wenn gewerblicher Grundstückshandel betrieben wird, fällt Gewerbesteuer auf den Verkaufsgewinn an (Gewinn x 3,5% x kommunaler Hebesatz).

Grunderwerbsteuer (Käufer)

Bei der Grunderwerbssteuer werden für den Käufer abhängig vom Bundesland, in dem das veräußerte Grundstück liegt, zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Kaufpreises fällig. In Bayern beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5 Prozent.

Umsatzsteuer (Käufer)

Wer sein Grundstück privat verkauft, zahlt keine Umsatzsteuer an. Der Verkauf eines Grundstücks ist umsatzsteuerpflichtig, wenn der Verkäufer eine gewerblich tätige Person ist, deren Immobilie vermietet ist.

Grundstück steuerfrei verkaufen?

Steuerfrei kann ein Eigentümer ein Grundstück verkaufen, wenn er es im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst genutzt hat.

Schon gewusst?

Was zum Grundstück gehört – und was nicht

Symbolbild Paragraf und Häuschen aus Holz

Gehört ein Haus immer zum Grundstück?

Ja, wenn es fest mit dem Grundstück verbaut ist (Ausnahme Erbbaurecht). Geregelt ist das im BGB § 93: Hier heißt es, dass Sachen, die wirtschaftlich zusammengehören, auch rechtlich zusammenbleiben sollen. Demnach gehören auch Pflanzen und Bäume, die auf dem Grundstück wachsen, dazu.

Gibt es Ausnahmen?

Wie überall gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen, z.B. zu Bootshäusern, Blockhütten oder Baumschulen. Die Frage, was alles zu einem Grundstück gehört und was nicht, wird entsprechend häufig vor Gericht ausgetragen. Hier gilt es, den Einzelfall mit den entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen zu betrachten.

Wem gehört der Raum über dem Grundstück?

Der gehört im Prinzip dem Grundstückseigentümer, denn Laut BGB § 905 erstreckt sich sein Recht „auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche“. Ein Überfliegen des Grundstücks durch ein Flugzeug kann der Grundstückseigentümer jedoch nicht einfach verbieten.

Wem gehören Bodenschätze unter dem Grundstück?

Dinge, die sich unter dem Grundstück, also in der Erde befinden, gehören dem Grundstückseigentümer. Jedoch grenzt das BGB hier ein auf den „Erdkörper“. Quell- und Grundwasser sowie bestimmte Bodenschätze, u.a. Gold, Silber, Eisen, Stein- und Braunkohle, gehören nicht dazu.

Sie sind unsicher, was zu Ihrem Grundstück gehört und benötigen Beratung? Sprechen Sie uns an!

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Grundstück verkaufen: Das sind die häufigsten Fehler

Ein Grundstück sollten Sie möglichst nicht allein und auf eigene Faust verkaufen, sondern sich die Hilfe von erfahrenen Experten holen. Die rechtlichen Fallstricke beim Verkauf eines Grundstücks sind zahlreich und als Laie scheitert man hier schnell an Gesetzen oder erlebt eine unangenehme Überraschung, wenn z.B. Steuern nicht einkalkuliert wurden.

  • Fehlerhafte Bewertung

    Eine falsche Einschätzung des Grundstückswerts kann zu einem zu niedrigen oder zu hohen Verkaufspreis führen. Dies kann nicht nur potenzielle Käufer abschrecken, sondern auch zu schmerzhaften finanziellen Verlusten führen.

  • Unprofessionelle Vermarktung

    Eine schlechte Präsentation mit qualitativ minderwertigen Fotos, eine unzureichende, fehlerhafte Beschreibung oder die Präsentation des Grundstücks auf den falschen Kanälen – all dies führt dazu, dass Sie Ihr Grundstück schlechter verkaufen. Im schlimmsten Fall gelingt der Verkauf des Grundstücks aufgrund gravierender Fehler gar nicht mehr oder nur zu einem zu niedrigen Preis.

  • Bonität des Käufers wird nicht geprüft

    Ihr Käufer verspricht Ihnen das Blaue vom Himmel, kann aber gar nicht zahlen? Dann wurde er vermutlich nicht bonitätsgeprüft. Mit einer professionellen Vermarktung, die bonitätsgeprüfte, vorgemerkte Käufer beinhaltet, passiert Ihnen das beim Verkauf Ihres Grundstücks nicht.

  • Altlasten, Mängel und Baugenehmigungen werden vernachlässigt

    Wenn Altlasten, rechtliche Belastungen, Mängel oder fehlende Baugenehmigungen zum Grundstück nicht angegeben werden, steht der Verkauf des Grundstücks unter keinem guten Stern. Auch bestimmte Bebauungspläne, Denkmal- oder Umweltschutzauflagen dürfen nicht vernachlässigt werden.

  • Unzureichende Vorbereitung und Dokumentation

    Wichtige Dokumente, wie z.B. ein Altlastengutachten, fehlen. Dies macht weder beim potenziellen Käufer einen guten Eindruck, noch ist es förderlich für einen reibungslosen Verkauf des Grundstücks.

  • Rechtliche Fehler

    Wer ein Grundstück verkaufen will, besonders, wenn er den Verkauf privat und ohne Makler plant, steht vor vielen rechtlichen Gegebenheiten – diese sind für einen Laien oft schwer zu überblicken. So kommt es immer wieder vor, dass unklare oder gar fehlerhafte Vertragsklauseln aufgesetzt werden, Vorkaufsrechte nicht beachtet werden oder eine Lastenfreistellung unvollständig ist.

  • Steuerliche und finanzielle Fehler

    Eine Unkenntnis der entsprechenden Steuer, nicht bezahlte Lasten und Abgaben oder sonstige offene Rechnungen, die mit dem Grundstück zusammenhängen – all das kann tückisch sein. Besonders hinsichtlich der rechtlichen Aspekte ist es umso wichtiger, dass man den Verkauf von Grundstücken mit einem erfahrenen Experten angeht.

  • Mangelnde Kommunikation mit dem Käufer

    Ein leider häufig wiederkehrender Fehler ist eine schlechte oder verspätete Kommunikation mit dem Käufer. Unklare und nicht schriftlich festgehaltene Absprachen können den Verkauf eines Grundstücks ruinieren und zu langwierigen Streitigkeiten führen.

Verhandlungstipps für den erfolgreichen Verkauf Ihres Grundstücks

Um ein Grundstück erfolgreich verkaufen zu können, benötigt es neben einer gründlichen Vorbereitung und der Kenntnis aller rechtlichen und finanziellen Gegebenheiten vor allem eins: Verhandlungsgeschick. Ein erfahrener Experte bringt dies mit und kennt alle Möglichkeiten, um den Verkauf des Grundstücks erfolgreich abzuschließen.

  • Seien Sie sich über Ihre Mindestpreisvorstellungen im Klaren und überlegen Sie sich einen möglichen Verhandlungsspielraum für den Preis, zu dem Sie das Grundstück verkaufen wollen.
  • Sammeln Sie Argumente, die den Wert Ihres Grundstücks betonen.
  • Versuchen Sie, Ihr Grundstück nicht unter Zeitdruck zu verkaufen. Nehmen Sie sich die Zeit, die es braucht, um es professionell zu bewerten und vermarkten zu lassen.
  • Zeigen Sie sich flexibel und bereit, wenn darum geht, Bedingungen zu verhandeln. Holen Sie sich im Zweifel auch hier den Expertenrat und überstürzen Sie nichts.
  • Bleiben Sie stets sachlich und professionell. Ein Grundstück zu verkaufen ist oft mit Emotionen verbunden, z.B. wenn hier Ihr Elternhaus stand. Hören Sie auf Ihren Bauch, aber lassen Sie Ihre Emotionen nicht die Oberhand gewinnen.

Sie haben Fragen zum Grundstücksverkauf?

Wir helfen Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns einfach an – Tel.: (089) 17 87 87 – 0

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Verkaufte Grundstücke Referenzen

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