Grundstück für Einfamilienhäuser-/Doppelhausbebauung in begehrter Wohnlage von Pullach
Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser in 82049 Pullach
Es besteht ein Bebauungsplan mit folgenden Kennziffern: GFZ 0,4 und GRZ 0,2, zwei Vollgeschosse. Aufenthaltsräume im DG werden lt. Satzung der Gemeinde Pullach auf die GFZ angerechnet. Es ist eine Einzel- oder durch Längsteilung des Grundstücks eine Doppelhausbebauung zulässig, gegebenfalls auch eine Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern. Es gilt die Stellplatzsatzung und die Baumschutzverordnung der Gemeinde Pullach einzuhalten. Diese Unterlagen lassen wir Ihnen gerne bei näherem Interesse zukommen.
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