Aufwendig sanierte Etagenwohnung in Bestlage von Nymphenburg
Etagenwohnung in 80639 Nymphenburg
Das sanierte Denkmal, errichtet ca. 1900, befindet sich in einem guten baulichen Zustand. Der Verkäufer führt in Abstimmung mit dem Landesamt für die Denkmalpflege die Renovierung des Gemeinschaftseigentums durch
Das Sondereigentum wird nach vorgegebenem Budget in Abstimmung mit den zukünftigen Eigentümern ausgebaut.
Für die Eigennutzer der Eigentumswohnungen gilt gemäß §10f EStG grundsätzlich, dass der Steuerpflichtige im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den folgenden neun Jahren jeweils bis zu 9 % wie beispielsweise Sonderausgaben abziehen kann, wenn alle dafür notwendigen Voraussetzungen im Sinne des §7i EStG vorliegen. Eine Absetzungsmöglichkeit bezogen auf die Altbausubstanz ist hier allerdings nicht gegeben.
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