Immobilienumsätze in Bayern trotz Corona-Krise mit 7 Prozent im Plus
Nach einer Analyse des Marktforschungsinstituts des IVD Süd e.V. auf Basis des vom Bundesministerium für Finanzen erhobenen Grunderwerbsteueraufkommens lagen die Immobilienumsätze in Bayern im Jahr 2020 bei insgesamt 64,3 Mrd. Euro und verzeichnen damit einen Anstieg von 7 Prozent. „Wie vom IVD-Marktforschungsinstitut prognostiziert, nahm das Immobilienumsatzvolumen in Bayern im Jahr 2020 trotz der Pandemie deutlich zu“, so Prof. Stephan Kippes, Leiter des Instituts. „Der Anstieg für das gesamte Jahr 2020 betrug beachtliche 7 Prozent gegenüber 2019.“ Seit 2009 stiegen die Immobilienumsätze im Freistaat kontinuierlich an und verbuchen über diesen Zeitraum einen Zuwachs von 146 Prozent. Insbesondere das erste starke Quartal, also noch vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie, trug mit Immobilienumsätzen von 18,7 Mrd. Euro zu diesem herausragenden Ergebnis bei. Nach einer leichten „Delle“ mit lediglich 13,7 Mrd. Euro im zweiten Quartal im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch nahm der Markt im dritten Quartal mit 14,4 Mrd. Euro wieder deutlich mehr Fahrt auf. Das vierte Quartal schloss mit einem sehr guten Ergebnis von 17,5 Mrd. Euro ab.
Ausschlaggebend für die Attraktivität von Immobilien in Bayern sind eine trotz Pandemie weiterhin relativ robuste Wirtschaft, die anhaltende Niedrigzinsphase sowie ein Mangel an Anlagealternativen für konservative Anleger. Darüber hinaus gelten Immobilien als eine wichtige Säule der Altersvorsorge. „Die Nullzinspolitik der EZB sowie auch Strafzinsen auf Erspartes drängen Investoren zum Erwerb von Immobilien und können somit weiterhin als Preistreiber identifiziert werden“, so Prof. Stephan Kippes. „Ebenfalls verantwortlich für den Anstieg der Immobilienpreise und somit auch des Umsatzvolumens sind die hohen Baukosten und die sehr beachtlichen Baugrundstückpreise in weiten Teilen des Freistaats.“ Die Immobilienumsatzanalyse des IVD-Instituts basiert auf den Grunderwerbsteuerdaten, das heißt der durch die Finanzverwaltung vereinnahmten Grunderwerbsteuer. Grunderwerbsteuerbefreite familieninterne Umschichtungen oder Share-Deals, bei denen Immobilien in einem Unternehmensmantel gehandelt werden, sind in den untersuchten Immobilienumsätzen nicht enthalten.