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Aigner-Immobilien-News-Tipps_Zum_Umzug

Tipps zum Umzug: Eine gute Vorbereitung spart Geld, Nerven und Zeit

Umzug mit einer Spedition

Speditionen und Umzugsfirmen erledigen die Arbeit schnell und professionell, allerdings hat das auch seinen Preis. Holen Sie sich also unverbindlich Angebote ein und vergleichen Sie in Ruhe. Günstiger als eine Umzugsfirma ist der studentische Schnelldienst oder Angebotsportale wie myhammer – allerdings sind da nicht immer Profis am Werke. Falls Sie die Hilfe von Möbelpackern in Anspruch nehmen, sollten Sie keine Schwarzarbeit unterstützen: Auch wer Schwarzarbeit beauftragt, macht sich strafbar. Lassen Sie sich eine Rechnung geben, darauf muss die Steuernummer angegeben sein. Ihr Vorteil: Wenn Sie eine Rechnung haben, können Sie den Umzug von der Steuer absetzen. Informieren Sie sich vorab, wann und wie die Zahlungsbedingungen sind. Viele Firmen verlangen Barzahlung am Umzugstag.Vorsicht beim Vertrag: Lesen Sie das Kleingedruckte! Steht dort „Abrechnung nach Aufwand“, laufen Sie Gefahr, unschätzbar hohe Kosten zu haben. Den Aufwand kann man vorher schlecht abschätzen. Vereinbaren Sie also lieber einen Festpreis. Die Spedition haftet nur für Dinge, die auch die Firma verpackt hat. Außerdem ist die Haftung auf 620 Euro pro Kubikmeter Ladung beschränkt. Bei einer 50-Quadratmeter-Wohnung bekommen Sie im Schadensfall höchstens 30.000 Euro. Bei besonders wertvollem Hausstand ist eine Transportversicherung ratsam.Wenn der Umzug beendet ist, müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass der Hausrat unbeschädigt ist. Überprüfen Sie Ihren Hausrat, bevor Sie unterschreiben!

Parkplatz und Transporter

Bei Umzügen in Großstädten ist eine gekennzeichnete Ladefläche vor dem Haus empfehlenswert. Dafür muss eine Genehmigung bei der Stadtverwaltung eingeholt werden. Die Ausstellung derselben dauert etwa zehn Tage und das Schild muss drei Tage (72 Stunden) vorher aufgestellt werden. Beim Mieten eines Fahrzeugs gilt: Mit einem alten Führerschein darf ein Fahrzeug bis zu 7,5 Tonnen geführt werden, mit dem neuen EU-Schein jedoch nur noch eines mit 3,5 Tonnen.

Müllentsorgung

Bei der Müllentsorgung sollte beachtet werden: Müll auf der Straße neben der Tonne gilt als illegale Abfallentsorgung, die mit Bußgeld geahndet wird. Das Abfallwirtschaftsamt oder die Gemeinde geben gegen eine Gebühr von max. sieben Euro Zusatzmüllsäcke aus. Diese werden auch entsorgt, wenn sie neben der Tonne stehen, denn in der Gebühr ist die Abfallentsorgung bereits enthalten.

Wohnung ausmessen

Messen Sie die neue Wohnung aus und fertigen Sie einen Plan an. Dann können Sie in Ruhe überlegen, wie Sie Ihr Zuhause einrichten. Wenn Sie den Plan und Ihre Möbel maßstabsgetreu zeichnen, können Sie sie ganz einfach und nach Belieben verschieben, bis alles seinen Platz hat. So sehen Sie auch gleich, ob Ihre Möbel und Geräte passen. Vergessen Sie nicht, Tür- und Fensterrahmen, Treppenhaus und gegebenenfalls den Aufzug abzumessen.

Handwerker rechtzeitig bestellen

Handwerker sind viel beschäftigte Menschen – kümmern Sie sich also rechtzeitig um einen Termin. Lassen Sie sich diesen Termin kurz vor dem Umzugstag noch einmal bestätigen.
Packen und Beschriften:Verwenden Sie Umzugskartons – das erspart eine Menge Ärger. Zudem sind Umzugskartons für gängige Lkw-Größen genormt. Packen Sie Bücherkisten nur halb voll und befüllen Sie den Rest mit leichten Dingen wie zum Beispiel Kleidung oder Handtüchern. Beschriften Sie die Kartons eindeutig mit Inhalt und Zimmer – nicht nur oben, sondern auch an den Seiten. Packen und kennzeichnen Sie Kartons mit den wichtigsten Dingen, die Sie in der neuen Wohnung sofort brauchen, gesondert. Sie können die Kisten auch durchnummerieren (Nummern auf alle Seiten schreiben) und dann eine Liste erstellen, welche Kiste welchen Inhalt enthält.

Rechtliches

Bei der Übergabe mit dem Vermieter sollten Sie ein Übergabeprotokoll machen; am besten nehmen Sie auch einen Zeugen mit. Unterschreiben Sie im Übergabeprotokoll keine Schäden, die Sie nicht verursacht haben, oder keine der in der Wohnung tatsächlich vorhandenen Mängel Sollte der Vermieter Mängel auflisten, die nicht von Ihnen stammen, nehmen Sie das Protokoll kommentarlos zur Kenntnis und besorgen Sie sich Rechtsrat. Zum Thema Kleinreparaturen können sich Mieter hier informieren (Link zu unserer PM Kleinreparaturen einbauen). Ein Vermieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Kaution nach Beendigung eines Mietverhältnisses zurückzuzahlen. Wann er das tut, ist Ermessenssache und hängt vom Einzelfall ab: Der Vermieter kann damit mehr als sechs Monate warten. Die Kaution für die neue Wohnung muss mit der ersten Miete an den neuen Vermieter gezahlt werden. Allerdings hat der Mieter das Recht, die Kaution in drei Raten zu begleichen. Maximal zulässig sind drei Monatskaltmieten.

Adressänderung

In der Regel reichen der Post fünf Werktage Vorlauf, um einen Nachsendeauftrag einzurichten. Sie können das sowohl im Internet als auch in Ihrer Postfiliale erledigen. Ausgenommen von der Nachsendung im Inland sind Infopost ohne Umhüllung und Express-Sendungen, Pressesendungen (zum Beispiel Kunden- oder Mitarbeiterzeitschriften) und Postvertriebsstücke (zum Beispiel Tageszeitungen oder Nachrichtenmagazine). Von der Nachsendung ins Ausland ausgeschlossen sind zudem: Infopost, Infobriefe, Warensendungen, Werbeantworten, Pressepost, Briefe mit den Zusatzleistungen Nachnahme und Wert, Postident sowie Pakete, Päckchen, DHL INFOPOST und Express-Sendungen.

Telefon und Internet, Strom & Co

Informieren Sie sich rechtzeitig über Kündigungsfristen und -modalitäten. Oft ist es möglich, den Anschluss mitzunehmen, doch viele Anbieter haben eine Vorlaufzeit von bis zu sechs Wochen. Informieren Sie Ihren Anbieter also rechtzeitig, damit Sie in der neuen Wohnung schnell erreichbar sind. Auch Ihren Energieversorger müssen Sie über den Umzug informieren. Ein Umzug ist auch eine gute Gelegenheit, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Ummelden

Innerhalb einer Woche müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt melden. Ummelden an sich können Sie in den meisten Gemeinden online erledigen. Allerdings müssen Sie irgendwann persönlich und mit Ihrem Ausweis im Amt erscheinen, damit die neue Adresse auf dem Ausweis vermerkt wird – sonst ist Ihr Ausweis ungültig. Beim Umzug mit der Familie reicht ein Meldeschein für Ehegatten und Kinder. Lediglich bei mehr als vier Personen ist ein weiterer Schein nötig. Die Anmeldung ist kostenlos. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich nicht abmelden. Eine Abmeldung ist seit 2004 nur noch beim Wegzug ins Ausland nötig.

Auto: Falls Sie ein Auto haben, müssen Sie auch das ummelden. Die Änderung des Kfz-Scheins kostet. Die Umschreibung des EU-Kfz-Scheins beträgt bis zu 50 Euro. Wenn Sie ein spezielles Wunschkennzeichen haben wollen, können zusätzlich rund zehn Euro anfallen. Wenn Sie in einen neuen Kreis ziehen, brauchen Sie in der Regel zudem ein neues Kennzeichen.

Rundfunkgebühren: Ihre Rundfunkgebühren müssen Sie natürlich auch in der neuen Wohnung bezahlen. Teilen Sie der Einzugsstelle Ihre neue Anschrift mit – auch dann, wenn Ihre Gebühren per Lastschrift bezahlt werden. Das können Sie mit einer Änderungsmeldung entweder im Internet machen oder Sie füllen die Karten aus, die Sie in Post- und Bankfilialen erhalten.

Finanzamt: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich Ihres Finanzamts bleiben, reicht es aus, wenn Sie bei der Steuererklärung Ihre neue Anschrift eintragen. Sollten Sie in den Bereich eines anderen Finanzamts ziehen, ist es ratsam, dem neuen Finanzamt unter Angabe Ihrer Steuernummer die neue Anschrift mitzuteilen. So wird Ihr Fall von der alten zur neuen Behörde übermittelt und die abgegebene Steuererklärung kann ohne Verzögerungen bearbeitet werden. Im Idealfall regelt das Ihr Steuerberater.

Hausratsversicherung: Vergessen Sie nicht, Ihrer Hausratsversicherung Bescheid zu sagen. Lassen Sie nach einem Umzug gegebenenfalls Ihre Prämie anpassen, damit Sie im Schadensfall ausreichend versichert sind und nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Arbeitsamt: Wenn Sie Leistungen vom Arbeitsamt oder der Familienkasse beziehen, müssen Sie der betreuenden Stelle Ihre neue Anschrift mitteilen. Es empfiehlt sich, das frühzeitig zu erledigen, denn wenn Sie Leistungen vom Arbeitsamt erhalten, muss Ihre Erreichbarkeit gewährleistet sein, sonst werden die Zahlungen eingestellt und Sie müssen alles neu beantragen. Wenn Sie Ihrem Sachbearbeiter jedoch die neue Anschrift mitteilen, geht der Rest automatisch und auch das Geld kommt ohne Unterbrechung. Sie behalten auch Ihre Kundennummer, die im gesamten Bundesgebiet gilt. Dasselbe gilt für die Familienkasse. Die Adressänderung können Sie unter der Service-Nr. 01801 – 555111 telefonisch mitteilen (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend).

Hund: Wenn Sie einen Hund haben, müssen Sie natürlich auch die Hundesteuer ummelden.

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