Ist eine Sondertilgung bei Immobilienfinanzierung am Jahresende oder am Jahresanfang besser?
Rund zwei Drittel aller Darlehensnehmer haben die Möglichkeit zur Extratilgung bei ihrer Immobilienfinanzierung vereinbart. Die mögliche Höhe der Sondertilgung beträgt jährlich vorwiegend zwischen fünf und zehn Prozent der Nettodarlehenssumme oder es ist ein bestimmter Höchstbetrag, z. B. 10.000 Euro pro Jahr, festgelegt.
Der Zeitpunkt der Tilgung spielt eine wichtige Rolle
Extra-Beträge aus Boni, Prämien oder einem 13. Monatsgehalt sollten Haus- und Wohnungsbesitzer mit einer laufenden Immobilienfinanzierung mindestens einmal im Jahr zur schnelleren Tilgung ihres Darlehens einsetzen. Denn eine Sondertilgung verkürzt die Gesamtlaufzeit eines Baudarlehens und ist umso effektiver, je früher sie im Jahr getätigt wird. Schon wer nur ein einziges Mal von der Sondertilgung Gebrauch macht, hat Vorteile, wie ein einfaches Rechenbeispiel zeigt: Wer z B. im Juli 2012 ein Darlehen über 200.000 Euro zu fünf Prozent nominal mit einprozentiger Anfangstilgung aufgenommen hat und heute 10.000 Euro außerplanmäßig tilgt, hat am Ende der Sollzinsbindung im Jahr 2022 durch den Zinseszinseffekt eine um 12.414 Euro niedrigere Restschuld. Diese geringere Restschuld verschafft dem Eigenheimbesitzer zudem einen großen Zeitvorteil, denn er wird 3,5 Jahre früher schuldenfrei sein.
Um einen maximalen Effekt zu erzielen, sollte die Sonderzahlung so früh wie möglich im Jahr zur Extratilgung eingesetzt werden. Setzt der Darlehensnehmer aus dem oben genannten Beispiel die erwähnten 10.000 Euro zum Beispiel erst im August statt bereits im Februar 2018 ein, ist seine Restschuld im Jahr 2022 allein durch diesen Zeitverzug um 306 Euro höher.