Neugestaltung Hauptbahnhof: wichtiger Punkt erreicht
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 13. Juni einen wichtigen Schritt für die Neugestaltung des Münchner Hauptbahnhofes beschlossen. Durch die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung für den Bereich südlich der Arnulfstraße zwischen Paul-Heyse-Unterführung und nördlichem Vorplatz wurde der Aufstellungsbeschluss für einen Teilbereich qualifiziert; damit kann die Realisierung eines markanten Bürogebäudes weiter vorangetrieben werden. Gegenstand des Einleitungsbeschlusses ist die Errichtung eines Bürogebäudes mit einem Hochpunkt von rund 69 Metern durch die Deutsche Bahn auf dem Standort des Starnberger Flügelbahnhofs. Dieses Gebäude ist Bestandteil des Münchner Hauptbahnhofs und eine der ersten Maßnahmen, die zur Modernisierung des gesamten Standortes führen wird. Attraktivität und Leistungsfähigkeit des Münchner Hauptbahnhofs als zentrale Schnittstelle im internationalen und regionalen Reiseverkehr sollen gesteigert werden. Die Deutsche Bahn beabsichtigt, ein modernes Dienstleistungs- und Kundenservice-Center mit zusätzlichen Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoss zu errichten. Das Vorhaben gründet auf dem überarbeiteten Architekturentwurf von Auer Weber für den Münchner Hauptbahnhof einschließlich des Starnberger Flügelbahnhofs. Der Planung wurde in der Kommission für Stadtgestaltung am 10. Oktober 2017 grundsätzlich zugestimmt.
Quelle: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Meldungen/RU/Juni18.html#g