Kolumne: Grundsteuer
Bis zum Ende des Jahres muss die Bundesregierung die Grundsteuer neu regeln. So will es das Bundesverfassungsgericht. Da die Zeit dafür langsam knapp wird, beginnt nun das hektische Gezerre zwischen dem Bund, der das Gesetz verabschieden muss, und den Ländern, die die Einnahmen und die Arbeit mit der Erhebung haben.
Es geht um die Frage, ob die Berechnung einfach oder gerecht sein soll. Eines ist jetzt schon klar: Beides wird nicht funktionieren. Dabei soll die Besteuerung vor allem gerechter sein. Das haben die Verfassungsrichter unmissverständlich klargemacht. Heute berechnet sich die Steuer nach völlig veralteten Einheitswerten, die im Westen die Preise von 1964 und im Osten sogar die von 1935 als Grundlage haben.
Das Problem dabei ist: Je gerechter die Steuer künftig ausfallen wird, desto komplizierter wird ihre Berechnung. Das ist der größte Kritikpunkt bei dem gegenwärtig von Bundesfinanzminister Olaf Scholz favorisierten Wertmodell. Dabei würden in die Steuer neben der Wohn- und der Grundstücksfläche auch das Baujahr, der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete beziehungsweise bei selbst genutzten Immobilien eine fiktive Miete einfließen. Das sind viele Daten, die erhoben und überprüft werden müssen.
Die CSU will dagegen ein Modell, das nur die Fläche des Grundstücks und der darauf gebauten Gebäude berücksichtigt. Dieses Modell wäre einfach und auf den ersten Blick auch gerecht. Wer mehr Fläche bewohnt, zahlt mehr Steuern. Auf den zweiten Blick aber werden etwa ältere Menschen, die keine bezahlbare kleinere Wohnung finden, oder Familien, die eine große Wohnung brauchen, benachteiligt. Sie zahlen im Zweifel genauso viel wie der Villenbesitzer im noblen Vorort.
Bis zum 1. Februar soll es nun einen Kompromiss geben. Am Ende könnte es auf ein Mischmodell herauslaufen. Ein bisschen gerecht und ein bisschen kompliziert.
Viel spannender als die Frage nach dem Modell ist, wie sich die neue Erhebungsmethode auf die Immobilienbesitzer auswirken wird. Sicher ist, dass die Steuer für viele Immobilienbesitzer höher ausfallen wird. Ansonsten wäre die Reform überflüssig.
Eine weitere Gefahr ist, dass über den Umweg einer Immobiliensteuer die insbesondere von eher links orientierten Parteien geforderte Vermögenssteuer eingeführt werden könnte. Falls die Reform ergibt, dass Mieter in den ohnehin schon teuren Städten noch mehr belastet würden, dürfte die Umlagefähigkeit auf die Miete abgeschafft werden. Den Mietern wäre das ganz einfach als gerecht zu verkaufen.