Scheidungsimmobilie – Die Eigentumsübertragung
Was passiert mit der Immobilie bei einer Scheidung? Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, muss auch entschieden werden, was mit der gemeinsamen Immobilie geschieht. Wir haben Ihnen nachfolgend wichtige Informationen zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, eine gemeinsame, gute Lösung zu finden.
Die Eigentumsübertragung – wenn ein Partner in der Immobilie wohnen bleibt
Möchten Sie oder Ihr Ehepartner wegen der gemeinsamen Kinder weiter im Familienhaus wohnen bleiben, können Sie über eine Übertragung des Immobilieneigentums nachdenken – gegen eine Auszahlung des Partners. Bei einer Eigentumsübertragung sollten Sie unbedingt bedenken, dass Sie laufende Kredit-Belastungen damit auch übernehmen. Beteiligen Sie deshalb unbedingt Ihre Bank an der Eigentumsübertragung.
Unser Tipp: Die Übertragung der Immobilie muss so erfolgen und gestaltet sein, dass sie ihre Ursache in der Scheidung hat. Das bedeutet: Wird die Übertragung der Immobilie bereits in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt, greift die gesetzliche Befreiung von der Grunderwerbsteuerpflicht sonst fällt die Steuer an.
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