BFW: Steuer-Wettlauf verteuert Wohnen
Erneuter Anstieg der Grunderwerbsteuer
Die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer sind 2019 auf einen neuen Rekordwert von 15,8 Mrd. € geklettert. Das ist laut Angaben des Bundesfinanzministeriums ein Anstieg von rund 12,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Unter den Ländern ist Berlin mit einem Anstieg von 37 % Spitzenreiter. Bundesweit haben sich die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer seit 2010 verdreifacht. Die Zeche für den Steuer-Wettlauf bei der Grunderwerbsteuer, so der BFW Bundesverband, zahlen Käufer und Mieter. „Während der Mangel an bezahlbarem Wohnraum immer größer wird, treiben die Länder die Wohnkosten weiter in die Höhe. Es ist ein Skandal, dass sich die Länder im Wettlauf um die höchste Grunderwerbsteuer überbieten“, kritisierte BFW-Präsident Andreas Ibel. Diese Steuer fällt beim Immobilienkauf an und wird seit 2006 durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie von den Ländern insgesamt 27 Mal erhöht. Der herkömmliche Satz von 3,5 Prozent gilt nur noch in Bayern und Sachsen. Ibel: „Die Zeche zahlen nicht nur die Käufer, sondern auch die Mieter: Höhere Grunderwerbsteuern treiben über den Anstieg der Kaufnebenkosten auch die Mieten in die Höhe!“ Den Rekord verzeichnet hier Berlin: Hier sind die entsprechenden Einnahmen seit 2018 um 37 Prozent gestiegen. „Umso absurder ist, dass der Berliner Senat die Mieten mit dem Mietendeckel begrenzen und senken will – und zwar einseitig auf Kosten von Vermietern und Investoren. Schließlich treibt der Senat höchstselbst die Mieten mit der Grunderwerbsteuer immer weiter nach oben!“
Folgen der Eröhung der Grunderwerbsteuer
Auch das Baukindergeld werde mit dieser Entwicklung ad absurdum geführt, so Ibel weiter: „Was der Bund dem Bürger in die linke Tasche steckt, ziehen ihm die Länder wieder aus der rechten Tasche raus. Mit dem Steuerwettlauf bei der Grunderwerbsteuer konterkariert die Politik ihr eigenes Ziel, den Erwerb von Eigentum und somit einer Altersvorsorge zu fördern.“ Neben dieser Steuer müssen Immobilienkäufer Notarkosten von 2 % und Maklergebühren von bis zu 7,14 % zahlen. Insgesamt können so beim Kaufpreis einer Immobilie von 500.000 Euro zusätzliche Nebenkosten von 80.000 Euro entstehen. „Da ist bei der Mittelschicht die Schmerzgrenze erreicht – zumal die Kaufnebenkosten nicht über einen Kredit finanziert werden können“, so Ibel. Er verwies auf die Empfehlung einer Steuerreformkommission aus dem Jahr 1983: Bereits damals hatten die Experten festgestellt, dass ein Grunderwerbsteuersatz von maximal 2–3 % gesamtwirtschaftlich vertretbar ist. „Damals wie heute gilt: Die Grunderwerbsteuer muss bundesweit endlich wieder auf ein investitionsfreundliches Niveau gesenkt werden, damit wir mehr bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen schaffen können! Leider sind unsere diesbezüglichen Vorschläge, etwa für eine Befreiung von dieser Steuer beim Ersterwerb einer Immobilie, in den Schubladen der Ministerien verschwunden.“
(Quelle: bfw-bund.de)