Renditerisiko wegen Grundsteuer-Reform
Die Finanzminister von Bund und Länder haben sich Ende Februar 2019 auf die Eckpunkte der Grundsteuer-Reform nach einem wertabhängigen Modell geeinigt. Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund und Boden sollen die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse sein. Zudem soll das Baujahr der Gebäude bis 1948 gestaffelt berücksichtigt und für Gebäude älter als 1948 in einer Kategorie zusammengefasst werden. Am politisch brisantesten ist die Bewertung der Wohnimmobilien nach den in der Region geltenden durchschnittlichen Nettokaltmieten. Basis ist der Mikrozensus, nach Mietstufen gestaffelt. Zugunsten der Mieter mit günstigen Altverträgen wurde verabredet, die tatsächliche Nettokaltmiete zu nehmen, wenn sie bis zu 30 Prozent unter der durchschnittlichen Nettokaltmiete liegt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder spricht sich jedoch weiter gegen ein wertabhängiges Besteuerungsmodell aus, weil die Umlage als Nebenkosten die Mieter in den süddeutschen Ballungsräumen extrem zusätzlich belasten würde. Die SPD will daher generell verbieten, dass die Grundsteuer auf die Miete umgelegt werden darf. Die CDU erwartet aber, dass dann in angespannten Standorten die Vermieter einfach entsprechend höhere Neumieten erheben werden. Der Immobilienökonom Michael Voigtländer vom IW Köln sieht eine Umwälzung der Grundsteuer auf die Neumieten aber nur auf dem Land und in kleineren Städten als möglich, da in größeren Städten häufig die Mietpreisbremse höhere Neumieten verbietet. Die alleinige Belastung der Grundsteuer würde dort dann die Rendite für Vermieter schmälern und das Investment Wohnimmobilie weniger lukrativ machen.