Verkaufsgarantie für Eigentümer
“Garantierter Verkaufspreis gewünscht? Wir sagen Ihnen, wie das geht.”
Jenny Steinbeiß
Geschäftsführerin
“Garantierter Verkaufspreis gewünscht? Wir sagen Ihnen, wie das geht.”
Jenny Steinbeiß
Geschäftsführerin
Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen zur Verkaufsgarantie, für welche Objekte die Aigner Garantie in Frage kommt und wie hoch die Garantiesumme ist, wenn wir Ihre Immobilie nicht zum ermittelten Preis verkaufen.
Was genau ist die Verkaufsgarantie?
Durch die Verkaufsgarantie verpflichten wir uns dem Eigentümer gegenüber, seine Immobilie zu einem realistischen Marktpreis zu verkaufen. Sollten wir diesen Preis trotz marktgerechter Bedingungen nicht erzielen, leisten wir dem Eigentümer eine Art „Sanktionszahlung“. Das ist die Garantiesumme.
Wie legen Sie den marktgerechten Preis der Immobilie fest?
Er wird vorher von unseren erfahrenen Architekten und Gutachtern professionell ermittelt und dann vertraglich fixiert.
Wie hoch ist die Garantiesumme?
Wir zahlen dem Eigentümer ein Prozent aus der Verkaufssumme, wenn wir seine Immobilie nicht zu dem ermittelten Preis verkaufen.
Für welche Objekte ist eine Verkaufsgarantie geeignet?
Grundsätzlich für alle gängigen Immobilienarten, bei denen eine Wertermittlung sehr konkret durchgeführt werden kann. Allerdings muss man einschränkend sagen, dass Liebhaberobjekte dafür in der Regel ungeeignet sind. Einen Liebhaberpreis, das zeigt ja der Begriff schon selbst, kann letztlich niemand garantieren.
Sie bieten jetzt eine Leistungsgarantie und eine Verkaufsgarantie an. Für wen sind diese beiden Garantien jeweils gedacht?
Die Leistungsgarantie richtet sich an alle Eigentümer, die über uns ihre Immobilie verkaufen. Diese Garantie ist ein Maßnahmenpaket, das dem Kunden unsere Aktivitäten aufzeigt. Er kann dadurch sehen, dass wir die modernsten und effektivsten Marketing- und Verkaufsmaßnahmen für seine Immobilie anwenden. Mit dieser Garantie erhält er zudem die Möglichkeit, unsere Leistungen mit denen von Maklerkollegen zu vergleichen.
Die Verkaufsgarantie ist für jene Eigentümer gedacht, die eine besondere Sicherheit gegenüber einer Leistungsgarantie benötigen – zum Beispiel wenn ein Anwalt eine Erbengemeinschaft vertritt oder wenn ein Eigentümer zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt das Geld aus dem Verkauf benötigt.
Welche Bedingungen sind mit der Verkaufsgarantie verknüpft?
Die Verkaufsgarantie ist mit einem marktüblichen Exklusivauftrag verbunden und wird explizit zwischen dem Makler und dem Auftraggeber vereinbart.
Sind Sie eine Erbengemeinschaft oder Eigentümer unter Zeitdruck, können Sie mit der Verkaufsgarantie Ihr Risiko minimieren, wenn Sie den Verkauf Ihrer Immobilie planen. Benötigen Sie zeitliche oder finanzielle Sicherheit beim Verkauf, sprechen Sie unsere gerne an, wir beraten Sie zur Verkaufsgarantie.
Kontakt München: (089) 17 87 87 – 297
Kontakt Starnberg: (08151) 650 64 – 298
Kontakt Dachau: (08131) 299 23 – 299
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