Jenny Steinbeiß, Geschäftsführerin

IMMOBILIE ERBEN & VERERBEN

Alles zur Erbschaftssteuer für Immobilien und wichtige Infos, wenn Sie eine Immobilie erben

Wer das oft über Generationen hinweg in Familienbesitz befindliche Vermögen, darunter häufig Immobilien, bewahren möchte, sollte seinen Nachlass genau planen. Jährlich werden in Deutschland etwa 400 Milliarden Euro vererbt, davon sind knapp die Hälfte Erbfälle mit Immobilienerbe. Das Thema Immobilie erben und vererben ist also ein großes, jedoch fühlen sich die meisten Menschen hier nicht richtig informiert. Bei der Nachlassplanung müssen viele gesetzliche Mechanismen und rechtliche Vorgaben beachtet werden und eine Orientierung fällt oft nicht ganz leicht.

Unser großer Ratgeber hilft Ihnen, wenn Sie eine Immobilie erben oder eine Erbschaft für eine Immobilie antreten. Er bietet eine umfassende Anleitung zu rechtlichen Pflichten, verbunden mit praktischen Tipps zu Erbschaftssteuer, Erbfolge und anderen Aspekten.

Ratgeber Immobilie erben & vererben

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Erbschaftssteuer bei Immobilien

Wer eine Immobilie erbt, muss Erbschaftssteuer zahlen. Die Erbschaftssteuer berechnet sich aus dem aktuellen Verkehrswert einer Immobilie, den Freibeträgen, die sich je nach Verwandtschaftsgrad (Erbfolge) unterscheiden, sowie dem Steuersatz und der Steuerklasse.

Gut zu wissen: Eine steuerfreie Vererbung ist z.B. dann möglich, wenn eine geerbte Immobilie als sogenanntes Familienheim vom Erben selbst genutzt wird.

Steuerklassen Erbschaftssteuer

Bei der Erbschaftssteuer werden drei Steuerklassen unterschieden, die im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) festgelegt sind:

Steuerklasse IEhegatte und eingetragener Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder sowie Verwandte in direkter Linie
Steuerklasse IIGeschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner
Steuerklasse III alle anderen Erben

Freibeträge

Je näher der Erbnehmer dem Erblasser steht, desto höher fällt der Freibetrag aus. Folgende Freibeträge müssen nicht versteuert werden:

FreibetragSteuerklasse
Ehegatte und eingetragener Lebenspartner 500.000 EuroI
Kinder400.000 EuroI
Enkel (Eltern verstorben)400.000 EuroI
Enkel (Eltern noch lebend) 200.000 EuroI
Urenkel, Eltern und Großeltern 100.000 EuroI
Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder20.000 EuroII
alle übrigen Erben 20.000 EuroIII

Geänderte Erbschaftssteuer Immobilien: neues Bewertungsgesetz seit 2023

Immobilien, die vererbt werden, erfahren seit 2023 eine steuerliche Neubewertung. Diese ist näher an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse bzw. an die aktuellen Verkehrswerte gekoppelt. Entsprechend ändert sich die Erbschaftssteuer für Immobilien, auch wenn die bisherigen Erbschafts- und Schenkungssteuersätze sowie die Freibeträge nicht geändert wurden. Lesen Sie mehr dazu im Beitrag Neuregelung des Bewertungsgesetzes.

Erbschaftssteuer für Immobilie durch Schenkung sparen?

Bevor Sie eine Immobilie erben, kann die Schenkung  zu Lebzeiten ein Weg sein, um Erbschaftssteuer zu sparen. Doch Achtung: Auch bei Schenkungen gibt es einige Dinge zu beachten.

  • Auch Immobilien-Schenkungen unterliegen Freibeträgen.
  • Schenkungen können Pflichtteilsansprüche auslösen.
  • Schenkungen zu Lebzeiten sind dann steuerfrei, wenn die Immobilie selbst genutzt und entweder der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner bedacht wird.

Immobilie erben und gesetzliche Erbfolge

Über das gesetzliche Erbrecht wird die Rangfolge der Erben automatisch geregelt. Wenn Sie als Erblasser also weder im Testament noch in einem Erbvertrag einen Erben bestimmen, kommt immer die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Laut der gesetzlichen Erbfolge erben zuerst die nächsten Angehörigen des Erblassers. Die weiteren Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt.

  • Erben 1. Ordnung

    Kinder (auch adoptierte und ungeborene Kinder), Enkel, Urenkel des Erblassers
  • Erben 2. Ordnung

    Eltern des Erblassers sowie dessen Geschwister und deren Kinder

  • Erben 3. Ordnung

    Großeltern des Erblassers sowie deren Nachkommen, also Onkel und Tanten des Erblassers

  • Erben 4. Ordnung

    Urgroßeltern des Erblassers und deren Nachkommen, also Großtanten, Großonkel, Großcousins und Großcousinen

  • Erben 5. Ordnung und fernerer Ordnungen

    Entferntere Vorfahren des Erblassers und deren Nachkommen

Symbolbild: 3 Hände halten ein Holzhaus zum Thema Immobilie erben

Ehegattenerbe

Der Ehegatte nimmt in der gesetzlichen Erbfolge einen Sonderstatus ein. Achtung: Bei kinderlosen Paaren ist der überlebende Ehegatte nicht automatisch Alleinerbe, sondern bildet mit den Erben zweiten Ordnung eine Erbengemeinschaft. Dies ist besonders wichtig, wenn es darum geht, dass der Ehepartner eine Immobilie erben soll. Lesen Sie mehr darüber in unserem Ratgeber.

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Sechs Mythen zum (Ver-)Erben von Immobilien

Eine Immobilie erben oder vererben ist oft komplizierter als gedacht. Diese Annahmen halten sich hartnäckig, aber nicht alle sind richtig. Wir klären auf:

  • Ehepartner sind automatisch Alleinerben

    Stimmt nicht: Der Erbanteil eines Ehepartners hängt vom ehelichen Güterstand zum Zeitpunkt des Todes sowie von der Ordnung der anderen erbberechtigten Familienmitglieder ab. Wollen sich Ehe- oder Lebenspartner als gegenseitige Alleinerben einsetzen, ist das sogenannte Berliner Testament eine Möglichkeit.

  • Uneheliche Kinder erben nichts

    Stimmt nicht: Auch uneheliche Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass des verstorbenen Elternteils.

  • Erbschaftssteuer bei Immobilien kann man durch Schenkung umgehen

    Stimmt bedingt: Die Schenkung ist eine Möglichkeit. Allerdings gibt es auch bei Schenkungen einige Dinge zu beachten und Freibeträge einzuhalten, damit der Erbe am Ende steuerlich günstiger gestellt wird, als wenn Erbschaftssteuer anfallen würde.

  • Bei einem Testament kann man ja nichts falsch machen

    Stimmt bedingt: Ein rechtssicheres Testament aufzusetzen birgt einige Fallstricke. Gerade wenn es um mehrere Immobilien und Erben geht, gilt es einige Details zu beachten, damit es nicht zum Streit in der Erbengemeinschaft kommt.

  • Wer enterbt wird, bekommt nichts vom Erbe

    Stimmt nicht: Das Pflichtteilsrecht regelt, dass nahen Angehörigen eine Mindestteilhabe am Erbe eingeräumt wird. Pflichtteilsansprüche entstehen, wenn der Erbfall eingetreten ist, der Erblasser also verstorben ist, und wenn der Pflichtteilsberechtigte enterbt wurde.

  • Wer eine Immobilie erbt, hat keine Eile, es ist genug Zeit

    Stimmt bedingt: Die Frist beträgt sechs Wochen. In dieser Zeit können Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Ein einmal angetretenes Erbe kann nicht mehr ausgeschlagen werden.

Erbimmobilie behalten oder verkaufen?

Wer eine Immobilie erbt, muss innerhalb sechs Wochen nach der Erbschaft zu einer Entscheidung kommen, was mit dem Haus oder der Wohnung geschehen soll. Ob das Erbe angetreten wird oder nicht, hängt dabei von vielen Aspekten ab.

Vorteile geerbte Immobilie behalten

Wer eine geerbte Immobilie behält, tut dies oft aus emotionalen Aspekten heraus. Das geerbte Elternhaus ist mit Erinnerungen verbunden und soll bei einem selbst und in der eigenen Familie verbleiben. Vielleicht ist es auch eine besonders schöne und schützenswerte Immobilie, die den Familienbesitz über Generationen nicht verlassen und Raum zum Wohnen für die Nachkommen bieten soll.

Die Immobilie wird behalten und so saniert, dass der Wert steigt, damit sie später lohnend verkauft wird. Wenn die finanziellen Aspekte stimmen und genügend Ressourcen vorhanden sind, kann dieser Weg vorteilhaft sein.

Nachteile geerbte Immobilie behalten

Ein Immobilienerbe bedeutet oft Geld, Arbeit und den Aufwand an Zeit und Ressourcen. So muss das in die Jahre gekommene Einfamilienhaus der Oma meist aufwendig saniert und instandgehalten werden. Das kostet finanzielle Mittel und Kraft.

Befindet sich die Immobilie nicht am eigenen Wohnort, stellt sich die Frage, wer beim Behalten darin wohnen soll. Auch eine mögliche Sanierung ist bei einer weit entfernten Immobilie mit Zeitaufwand und entsprechenden Kosten allein durch Anfahrten verbunden.

Die anfallende Erbschaftssteuer sowie laufende Kosten für die geerbte Immobilie wie Unterhaltskosten, Grundsteuer und Versicherungen können hoch sein.

Wer die geerbte Immobilie behalten will und kein Alleinerbe ist, muss sich mit der Erbengemeinschaft abstimmen. Der Erbstreit unter Geschwistern ist dabei oft klassisch und leider vorprogrammiert. Möchte z.B. ein Geschwister das geerbte Haus selbst beziehen und aus eigenen Mitteln sanieren, kommt es häufig zu Problemen, wenn das andere Geschwister auf der Auszahlung seines Pflichtteils besteht. Je nach Wert der Immobilie ist der Pflichtteil unter Umständen so hoch, dass er nicht zusätzlich zu den Sanierungskosten zu stemmen ist. Schlussendlich wird die Immobilie verkauft. Der Streit, der entflammt ist, kann jedoch eine ganze Familie zerrütten.

Vorteile Erbimmobilie verkaufen

Erben in einer Erbengemeinschaft können sich den Verkaufserlös teilen und beenden damit Erbstreitigkeiten oder gehen ihnen von Anfang an aus dem Weg.

Wer die Immobilie verkauft, erhält flüssiges Kapital, das anderweitig, z.B. für die Finanzierung einer neuen, passenderen Immobilie verwendet werden kann.

Wer erbt, übernimmt auch die Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers, die beglichen werden müssen. Auch hier ist ein Verkauf der Immobilie sinnvoll.

Ein Verkauf hilft oft auch, eine Sache emotional „abzuhaken“, denn Lebensläufe sind unterschiedlich und nicht immer sind die emotionalen Bindungen an die geerbte Immobilie gut und wünschenswert.

Nachteile Erbimmobilie verkaufen

Bei einem sofortigen Verkauf kann unter Umständen Spekulationssteuer anfallen. Die Spekulationssteuer bezieht sich auf die Anschaffungskosten der Immobilie. Sie entfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf zehn Jahre liegen. Wer eine Immobilie erbt, hat keine Anschaffungskosten. Die Spekulationsfrist läuft damit nicht ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Immobilie geerbt haben, sondern Sie übernehmen die Spekulationsfrist des Erblassers. Hat der Erblasser z.B. eine vermietete Immobilie vor über zehn Jahren gekauft, sind Sie beim Verkauf von der Spekulationssteuer befreit. Besprechen Sie sich hierzu mit Ihrem Steuerberater.

Bei der Erbschaft einer Immobilie ist in vielen Fällen der Verkauf die optimale Lösung für alle Beteiligten. Sprechen Sie uns einfach an, wir finden gemeinsam den für Sie passenden Weg.

Alternative: Immobilie erben und vermieten

Sie haben eine Immobilienerbschaft gemacht und möchten die Immobilie gern behalten, weil es der Erblasser immer so wollte? Dann ist die Vermietung vielleicht eine Alternative.

Vorteile geerbte Immobilie vermieten

Die Mieteinnahmen bieten einen finanziell spannenden Aspekt für Sie.

Die Immobilie bleibt im Familienbesitz und kann auch später an Ihre Kinder übergehen.

Sie gewinnen Zeit, denn Sie können später noch über einen Verkauf nachdenken.

Nachteile geerbte Immobilie vermieten

Mieteinnahmen müssen versteuert werden. Hier sollten Sie durchrechnen, ob sich die Vermietung lohnt.

Als Vermieter müssen Sie sich um Ihren Mieter kümmern, Reparaturarbeiten durchführen und idealerweise vor Ort sein, wenn es Probleme mit der Mietsache gibt.

Die Mieteinnahmen sollten so hoch sein, dass Sie anfallende Arbeiten in der Immobilie davon finanzieren können. Eine Vermietung in einem Ballungsgebiet ist daher meist lohnender als in einer wenig besiedelten Gegend.

Den Aufwand, den ein Mieterwechsel mit sich bringt, sollte man nicht unterschätzen. Ohne Hilfe ist das häufig mit viel Zeit und Mühe verbunden.

Achtung: Mieter können nicht ohne Weiteres gekündigt werden und vermietete Immobilien erzielen einen geringeren Verkaufspreis als unvermietete.

Fazit

Wer eine Immobilie erbt, hat einige Möglichkeiten. Überlegen Sie jedoch ganz in Ruhe und gehen Sie jeden Schritt genau durch, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Die finanziellen und emotionalen Aspekte, die sich beim Erben einer Immobilie einstellen, sollten Sie niemals unterschätzen.

Lassen Sie immer auch den aktuellen Wert der Immobilie ermitteln und ziehen Sie einen Experten hinzu. Vor allem auch erfahrene und seriöse Immobilienexperten sind eine gute Anlaufstelle, denn sie verfügen, wie wir bei Aigner Immobilien, über ein entsprechendes Netzwerk an Steuerexperten, Rechtsanwälten und Notaren und können Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung zur Seite stehen.

Immobilie geertbt: Immobilienverkauf mit einem Makler

Sie möchten die geerbte Immobilie verkaufen? Dann lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Immobilienexperten. Ein guter Immobilienmakler bietet folgende Vorteile:

  • Verkaufshilfe

    Professionelle Verkaufsabwicklung von der Erstellung eines optimierten Exposés bis zum Notartermin

  • Kontakte

    Ein umfassendes Netzwerk, das dabei hilft, schnell und sicher den passenden Käufer zu finden

  • Service

    Beratung und Betreuung für Ihre gesamten Immobilienangelegenheiten, auch über den Vertragsabschluss hinaus

Kundenstimmen

Darum wissen Kunden unsere Unterstützung beim Verkauf ihrer Immobilie zu schätzen:

Sie haben Fragen zum Thema Immobilie erben, vererben oder schenken?

Senden Sie uns eine Nachricht und wir melden uns bei Ihnen!

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