Ansicht eines Energieausweises oberer Teil mit einem Symbol-Haus darauf

Energieausweis für Ihr Haus – Der Schlüssel zum erfolgreichen Immobilienverkauf

Verkaufen Sie Ihr Haus mit einem professionellen Energieausweis und steigern Sie die Attraktivität für potenzielle Käufer.

Ein professioneller und korrekter Energieausweis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung ist ein entscheidender Faktor, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. Er zeigt potenziellen Käufern die Energieeffizienz Ihrer Immobilie und ist oft ausschlaggebend für die Kaufentscheidung. Ohne einen gültigen Energieausweis dürfen Sie Ihr Haus nicht offiziell anbieten.

Als erfahrene Immobilienmakler unterstützen wir Sie bei allen Schritten des Verkaufsprozesses – von der Wertermittlung bis hin zur Verkaufsabwicklung. Dabei stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Dokumente, einschließlich des Energieausweises, vorliegen.

Energieausweis anfragen

Was ist der Energieausweis und warum ist er wichtig?

Ein Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das Auskunft über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie gibt.

Der Energieausweis bewertet den Energiestandard eines Gebäudes. Er bietet Immobilienkäufern- oder Mietern eine erste Orientierung zu den möglichen Energiekosten einer Immobilie. Mittlerweile ist der Energieausweis Pflicht bei nahezu allen Immobilien, die verkauft oder vermietet werden (betroffen sind die meisten Wohn- und Nichtwohngebäude). Geregelt ist das im Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1.11.2020 in Kraft getreten ist und die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.

Seit 1.5.2021 gelten verschärfte Regeln für den Energieausweis von bestehenden Wohngebäuden. Neu ausgestellte Energieausweise müssen seitdem zusätzliche Angaben zur energetischen Bewertung der Immobilien enthalten, u.a. auch Angaben zur CO2-Emissionen.

Der Energieausweis muss für die Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt werden.

Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen:

  • Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner.
  • Bedarfsausweis: Er analysiert die energetische Qualität des Gebäudes auf Basis der Bauweise und der Heizungsanlage.

Energieausweis benötigt?

Wir beraten Sie zum Energieausweis und helfen Ihnen bei der Beschaffung. Fragen Sie uns unverbindlich an.

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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Verbrauchsausweis

(berechneter Energieverbrauch des Gebäudes)

Der Verbrauchsausweis ist eine vereinfachte Form des Energieausweises, die den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie darstellt. Er basiert auf den Energieverbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre, die der Bewohner oder Eigentümer bereitstellt. Diese Art von Ausweis ist besonders für Gebäude geeignet, die über eine zentrale Heizung verfügen und deren Verbrauchsdaten leicht zugänglich sind. Die Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik fällt beim Verbrauchsausweis nicht ins Gewicht. Gemessen wird lediglich, was verbraucht wurde.

Der Verbrauchsausweis ist vor allem für Mehrfamilienhäuser und ältere Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten zulässig. Er bietet eine günstige und schnelle Möglichkeit, die energetische Qualität eines Hauses darzustellen, ohne eine genaue Analyse der baulichen Gegebenheiten durchzuführen.

Ein großer Vorteil des Verbrauchsausweises ist, dass er in der Regel für weniger als 100 Euro erhältlich ist. Er eignet sich vor allem dann, wenn der Energieverbrauch der Bewohner recht stabil ist und keine größeren Renovierungen geplant sind.

Bedarfsausweis

(berechneter Energiebedarf des Gebäudes)

Der Bedarfsausweis ist eine detaillierte und umfassendere Form des Energieausweises. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis basiert der Bedarfsausweis nicht auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten, sondern auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dabei werden Faktoren wie die Bausubstanz, die Dämmung, das Heizsystem und die Fenster berücksichtigt, um den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes zu ermitteln.

Der Bedarfsausweis ist für alle Gebäude Pflicht, die:

  • vor 1977 erbaut wurden,
  • weniger als fünf Wohneinheiten haben und
  • energetisch nicht saniert wurden.

Da der Bedarfsausweis eine Vor-Ort-Begehung und eine umfangreiche Analyse der Immobilie erfordert, ist er kostenintensiver als der Verbrauchsausweis. Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen in der Regel zwischen 300 und 500 Euro. Diese Art von Ausweis gibt potenziellen Käufern oder Mietern jedoch eine genauere Vorstellung vom energetischen Zustand des Gebäudes, da bauliche Faktoren unabhängig vom Nutzungsverhalten bewertet werden.

Energieausweis Grafik

Die Grafik zeigt an, wenn ein Bedarfsausweis und wann ein Verbrauchsausweis notwendig ist.

Ein vollständiger Energieausweis – Der Grundstein für einen erfolgreichen Hausverkauf

Ein gut vorbereiteter Verkaufsprozess erhöht die Chancen, potenzielle Käufer zu überzeugen. Ein Energieausweis gehört zu den Dokumenten, die für den Immobilienverkauf zwingend erforderlich sind und von Käufern angefragt werden. Mit uns an Ihrer Seite sorgen wir dafür, dass Ihr Energieausweis rechtzeitig vorliegt und der Verkauf ohne Verzögerungen abläuft.

Energieausweis anfragen

Wie liest man einen Energieausweis?

Der Energieausweis enthält eine Farbskala, die sich wie eine Ampel liest: Der grüne Bereich zeigt einen geringen Energiebedarf, z.B. bei Niedrigenergiehäusern oder sanierten Häusern. Ältere, unsanierte Häuser befinden sich meist im roten Bereich. Die Skala ist unterteilt in die Energieeffizienzklassen A+ bis H. Weiterhin enthält sie Bedarfs- und Verbrauchskennwerte von 0 bis über 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.

Energieeffizienzklassen

Die folgende Tabelle zeigt die Energieeffizienzklassen mit den entsprechenden Gebäuden:

Energie-
effizienzklasse
Verbrauch (kWh/(m² a)Haustypen Beispiele
A+0 bis 30Passivhaus, Effizienzhaus 40, Nullenergiehaus
A30 bis 50Effizienzhaus 55, 3-Liter-Haus
B50 bis 75Effizienzhaus 70
C75 bis 100Effizienzhaus 85, Effizienzhaus 100
D100 bis 130Einfamilienhäuser, hochwertig sanierte Altbauten (Bestandsimmobilien)
E130 bis 160ältere Einfamilienhäuser, sanierte Altbauten
F160 bis 200ältere Einfamilienhäuser, die noch nicht energetisch saniert wurden
G200 bis 250teilweise sanierte Altbauten, die nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden
Hüber 250unsanierte Häuser, oft auch denkmalgeschützte Gebäude
Energieausweis für ein Wohngebäude gemäß EnEV

Beispiel eines Energieausweises nach der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Abbildung zeigt einen Bedarfsausweis (Seite 2 des Energieausweises)

Ihre Vorteile mit uns als Immobilienpartner

  • Erhöhte Verkaufschancen

    Ein vollständiger Energieausweis steigert das Vertrauen der Käufer.

  • Schnelle und professionelle Abwicklung

    Von der Bewertung bis zum Abschluss des Verkaufs.

  • Kompletter Service

    Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

  • Individuelle Beratung

    Maßgeschneiderte Lösungen für einen erfolgreichen Verkauf.

Fragen rund um den Energieausweis

Die Kosten unterscheiden sich nach der Immobilienart und der Art des Energieausweises, die benötigt wird.

Ein- und Zweifamilienhaus
Verbrauchsausweis: 50 und 100 Euro
Bedarfsausweis: 100 bis 200 Euro (Online) / 200 bis 500 Euro mit Vor-Ort-Begehung

Mehrfamilienhaus (mindestens 5 Einheiten)
Verbrauchsausweis: 100 bis 250 Euro
Bedarfsausweis: 300 bis 500 Euro (Online) / ab 300 Euro mit Vor-Ort-Begehung plus eine Pauschale von 30 bis 50 Euro je Wohneinheit

Ein Energieausweis ist für Bestandsimmobilien sowie für Neubauten, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden, Pflicht. Wurde das Haus vor 1977 erbaut, kommen entweder ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis infrage. Ist das Haus ein Baudenkmal, z.B. ein Schloss aus dem letzten Jahrhundert, wird kein Energieausweis benötigt (siehe Punkt in den FAQs „Wann muss man keinen Energieausweis vorlegen?“)

Ein Energieausweis muss nicht vorgelegt werden für

  • Baudenkmäler
  • kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 m²
  • weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen (laut Gebäudeenergiegesetz (GEG):

Spezialfälle, für die kein Energieausweis benötigt wird:

  • Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich oder für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind und deren zu erwartender Energieverbrauch für die begrenzte jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt
  • anhaltend offen gehaltene Betriebsgebäude zur Tierhaltung
  • unterirdische Bauten, z.B. Unterglasanlagen
  • Traglufthallen und Zelte
  • Gebäude, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden sowie provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren
  • Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken dienen
  • sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche, industrielle oder für öffentliche Zwecke genutzte Betriebsgebäude, die auf weniger als 12 Grad Celsius beheizt werden oder die jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden

Den Verbrauchsausweis erstellt in der Regel der Energieversorger. Für den Bedarfsausweis sind verschiedene Ansprechpartner möglich. Wichtig ist: Nur zertifizierte Fachleute dürfen den Bedarfsausweis ausstellen, hier kommen z.B. Architekten, Bauingenieure, Handwerker, Schornsteinfeger, Hauseigentümer und Bauherren infrage. Wenden Sie sich am besten an einen Anbieter mit Zusatzausbildung als Energieberater.

Achtung: Mittlerweile existieren verschiedene Onlineportale, die Energieausweise ausstellen. Dort werden die erforderlichen Daten hochgeladen, ohne Besichtigungstermin vor Ort. Das ist zulässig, jedoch besteht hier die Gefahr für falsche Angaben, da nichts vor Ort geprüft wird.

Nein. Der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt, er ist also stets auf das Gebäude bezogen, nicht auf die einzelnen Wohnungen. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt.

Beim Verkauf eines Hauses muss der Eigentümer zwar einen Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis enthält allerdings nur einige Empfehlungen zur energetischen Sanierung. Er gibt also höchstens eine grobe Orientierung zu anstehenden Sanierungsmaßnahmen, ersetzt aber keine ausführliche Beratung.

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