Wer sein Immobilieneigentum zu Lebzeiten an seine Erben verschenkt, bereitet nicht nur den Angehörigen Freude, sondern schafft auch geordnete Verhältnisse. Tatsächlich ist die Schenkung von Immobilien eine sinnvolle Angelegenheit, um den Nachlass stressfrei und mit wenig finanziellen Einbußen für seine Nächsten zu regeln.
Auch wir erleben in unserer Praxis immer wieder, dass Immobilienerben von einer zu hohen Erbschaftssteuer erdrückt werden und in der Not das Haus, die Wohnung oder das Grundstück verkaufen müssen.
Damit dies nicht passiert, sollte eine gut durchdachte Schenkung der Immobilie in Betracht gezogen werden. Wir erklären Ihnen, wie hoch die Schenkungssteuer ist, welche Freibeträge gelten und was Sie weiterhin bei einer Schenkung beachten müssen.
Extra: Mit wertvollen Tipps von unserer Kooperationspartnerin Agnes Fischl-Obermayer, Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Erbrecht.