Stilvolles Einfamilienhaus mit weißer Fassade, steinverkleideten Details, großen Fenstern und gepflegtem Garten

Gastbeitrag von RAin Agnes Fischl-Obermayer – Steuerberaterin, Fachanwältin für Erbrecht

Die schwierige Wertermittlung einer Immobilie für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wie der derzeitige Immobilienmarkt alles auf den Kopf stellt

Die steuerliche Bewertung von Immobilienvermögen für Erbschafts- und Schenkungsteuerzwecke (sogenannter steuerlicher Bedarfswert) erfolgt über die Regelungen des Bewertungsgesetzes (BewG).

Hier gelten pauschalisierte Grundsätze. Individuelle wertbeeinflussende Themen wie Investitionsstau, fehlende energetische Sanierungen oder z. B. die Lage an einer viel befahrenen Straße oder Bahnstrecke sowie vieles mehr bleiben im Rahmen dieser Bedarfswertermittlung unberücksichtigt.

Entwicklung des Immobilienmarktes schwer einzuschätzen

Solange die tatsächlichen Veräußerungspreise noch hoch waren, konnte man diese steuerlichen Bedarfswerte uneingeschränkt übernehmen. Mit dem rasanten Anstieg der Kreditzinsen Anfang 2022 ist jedoch auch der Immobilienmarkt ins Schwanken geraten. Die ursprünglich jedes Jahr prognostizierte Erhöhung der Immobilienpreise ist derzeit nicht umzusetzen. Und wohin sich der Immobilienwert entwickeln wird, ist schwer einzuschätzen.

Mit dem Marktbericht 2023 des Gutachterausschusses der Landeshauptstadt München haben sich die Vergleichsfaktoren für Eigentumswohnungen sowie die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2024 reduziert. Soweit man mit Fachleuten spricht, sind die tatsächlichen Verkehrswerte zum Teil noch sehr viel geringer.

Änderungen des Bewertungsgesetzes 2022

Auch die Änderungen des Bewertungsgesetzes durch das Jahressteuergesetz 2022 hatten einen werterhöhenden Einfluss auf die Höhe des steuerlichen Bedarfswerts, der sich aus der steuerlichen Bewertung ergibt. Vor allem bei Bewertungen von Ein- und Zweifamilienhäusern ist dieser Wert dramatisch nach oben gegangen.

Hintergrund war die Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Wertzahl von in der Regel 1,4 – soweit der örtliche Gutachterausschuss keine anderen Wertzahlen veröffentlicht hat. Dabei ist der Umgang der Finanzverwaltung mit vom Gutachterausschuss veröffentlichten Wertzahlen noch nicht eindeutig.

Aus diesem Grund wird immer öfter auf die Regelung im Bewertungsgesetz § 198 verwiesen: „Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179, 182 bis 196 ermittelte Wert, so ist dieser Wert anzusetzen.“

In Absatz 2 heißt es weiter: „Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“ (§ 198 Abs. 2 BewG)

Gutachten ist nicht immer sicher

Der Hinweis „regelmäßig“ führte bereits dazu, dass die Finanzverwaltungen zum Teil nur noch die Gutachten von vereidigten und öffentlich bestellten Gutachtern akzeptieren.

Bevor man ein Gutachten beauftragt, ist daher eine Nachfrage beim zuständigen Finanzamt unabdingbar. Jedes Verkehrswertgutachten, auch das eines vereidigten und öffentlich bestellten Gutachters, wird jedoch durch die Finanzverwaltung auf Richtigkeit geprüft – und es kann auch verworfen werden. Entsprechend ist die Vorlage eines solchen Gutachtens gegenüber der Finanzverwaltung nicht immer „safe“.

Wir raten daher, in jedem Fall die steuerliche Bewertung vorzunehmen, denn dieser Wert ist, wenngleich sehr viel höher als der Verkehrswert, der Wert, den die Finanzverwaltung akzeptiert.

Rechtssichere Umsetzung der Regeln unabdingbar

Umso wichtiger ist es hier, die Regeln der steuerlichen Bewertung rechtssicher umzusetzen. Dabei ist es nicht ausreichend, sich ausschließlich auf die gesetzlichen Grundlagen zu beziehen. Der Steuerberater muss sich in jedem Fall mit allen Regelungen, die er über den örtlichen Gutachterausschuss erhält, auseinandersetzen. Vor allem die baulichen Möglichkeiten eines Grundstücks müssen geprüft werden – ein Aspekt, der bei Steuerberatern nicht immer bekannt ist.

Man könnte natürlich auch zuerst eine Immobilienüberlassung vornehmen, um dann bei Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung die steuerliche Bewertung zu erstellen oder ein Gutachten zu beauftragen.

Das birgt aber die Gefahr, einer „plötzlichen“ Schenkungsteuerbelastung ausgesetzt zu werden, die eventuell gar nicht oder nur schwer finanzierbar ist. Daher sollte man im Vorfeld von Immobilienüberlassungen die Vorgehensweise bezüglich der Frage des Wertes für die Schenkung gut überlegen.

Fazit: Wir sind uns bewusst, dass die derzeitig unsichere Situation auf dem Immobilienmarkt für viele nicht verständlich ist. Soweit Sie jedoch Immobilien auf die nächste Generation übertragen wollen, ist es notwendig, sich auch in diesen schwierigen Zeiten hierauf einzulassen und nicht in Starre zu versinken.

Newsroom

Agnes Fischl-Obermayer - ACCONSIS GmbH

Unser Kooperationspartner:

RAin Agnes Fischl-Obermayer

Steuerberaterin, Fachanwältin für Erbrecht
Geschäftsführerin bei ACCONSIS GmbH
Steuerberatungsgesellschaft und ACCONSIS GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft sowie beratend tätig für den
Haus- und Grundbesitzerverein München Umgebung e.V.

ACCONSIS GmbH

FORUM am Hirschgarten
Schloßschmidstraße 5
80639 München

Weitere News

Historische Wohnhäuser mit bunten Fassaden in einer ruhigen Straße in München unter blauem Himmel mit Wolken

Koalitionsvertrag: Das ist für Vermieter und Eigentümer vorgesehen

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurden bereits mehr oder weniger konkrete Maßnahmen angekündigt, die Vermieter und Hauseigentümer betreffen.
Baustellen und Baukräne vor Münchens Skyline mit Alpenpanorama

Neue Maßnahmen Stadt München: Baustellen sollen beschleunigt werden

,
Die Stadt München hat eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, die Baustellen im Stadtgebiet beschleunigen und Stillstand vermeiden sollen.
Neubau-Wohnanlage mit Balkonen und Bäumen entlang einer ruhigen Wohnstraße

Baugenehmigungen für Wohnungen im Februar 2025: -2,3 % im Vergleich zum Vorjahresmonat

,
Im Februar 2025 wurden in Deutschland 400 Baugenehmigungen weniger für Wohnungen erteilt als im Vorjahresmonat.
Mehrfamilienhaus in München mit grünen Laubbäumen davor

Aigner Immobilien vermittelt Mehrfamilienhaus in zentraler Lage in München-Nymphenburg

, ,
Erneut hat Aigner Immobilien ein Wohn- und Geschäftshaus im Off-Market-Verfahren in zentraler Lage in München erfolgreich vermittelt.
Hochwertige Neubauwohnungen mit großzügigen Balkonen, moderne Architektur mit hellen Fassaden

Mietpreisbremse soll für vier Jahre verlängert werden

Die Mietpreisbremse soll zunächst für vier Jahre verlängert werden.
Altbau- und Neubau-Mehrfamilienhäuser in gepflegter Innenstadtlage mit Straßenbahnleitungen und grünem Straßenbaum unter blauem Himmel

Aigner Immobilien vermittelt Wohn- und Geschäftshaus in Bestlage München-Maxvorstadt

, ,
Die Investmentabteilung von Aigner Immobilien hat im Rahmen einer Off-Market-Transaktion ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohn- und drei Gewerbeeinheiten vermittelt.
Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Der Kannibalismus im Wohnungsbau: Warum der Koalitionsvertrag zu kurzsichtig ist

, ,
Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD: Der Verhandlungsdruck steigt – der Wohnungsbau fällt hinten runter
Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD: Der Verhandlungsdruck steigt – der Wohnungsbau fällt hinten runter

, ,
Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD: Der Verhandlungsdruck steigt – der Wohnungsbau fällt hinten runter
Ansicht Pullach von oben mit Isar, Wald und Siedlungen

Aigner Immobilien vermittelt Gewerbegrundstück in München-Solln

, ,
Aigner Immobilien hat ein Gewerbegrundstück von rund 960 Quadratmeter Größe in München Solln erfolgreich vermittelt.
Logo der Amalienpassage an einem Haus, Logo in türkis mit Baumsymbol darüber

Aigner Immobilien vermittelt Münchner Amalienpassage

, ,
Die Aigner Immobilien Investmentexperten haben die letzte der insgesamt 20 Gewerbeeinheiten in der Münchner Amalienpassage verkauft.
Marktbericht für Wohn- und Geschäftshäuser 2025

Aigner Immobilien Research: neuer Marktbericht für Wohn- und Geschäftshäuser

, ,
Neuer Marktbericht für Wohn- und Geschäftshäuser mit exklusiven Zahlen und Analysen.
Historische Altbau-Fassade in München mit kunstvollen Verzierungen und großen Fenstern, beleuchtet von der Sonne vor einem strahlend blauen Himmel.

Liegenschaftszins und Ertragsfaktoren München 2014 bis 2024

Entwicklung Liegenschaftszins und Ertragsfaktor München 2014 und 2024
Modernes weißes Wohngebäude mit "Secret Sale" Aufschrift

Aigner Immobilien begleitet Transaktion mit 147 Wohneinheiten in Waldkraiburg

, ,
Im Alleinauftrag eines institutionellen Bestandshalters hat Aigner Immobilien zwei Wohnanlagen an ein Münchner Family Office vermittelt.
Baustelle einer modernen Wohnanlage in München mit Rohbauten und Baukränen bei Sonnenuntergang

Baugenehmigungen sinken 2024 auf neuen Tiefstand

,
Die Zahl der genehmigten Wohnungen gilt als ein Frühindikator für die künftige Bautätigkeit. Betrachtet man diesen Wert für 2024, sieht es düster aus.
Mehrere weiße Lieferwagen an den Laderampen einer modernen Lagerhalle mit großen Glasfenstern

Aigner Immobilien vermittelt rund 1.300 m² an Penny Markt in München-Neuperlach

, ,
Der zur Rewe-Group gehörige Lebensmittel-Discounter Penny-Markt mietet im Münchner Stadtteil Neuperlach eine weitere Filiale an.

Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.
Sie erhalten in kürze eine E-Mail mit einem einmaligen Login link.
Kundenkonto
Sie sind momenten nicht in Ihrem Kundenkonto angemeldet.
Registrieren

Oops! Wir konnten dein Formular nicht lokalisieren.