Symbolbild: Haus mit Skala Energieausweis

Update 15.07.2026: Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet. Es wurde noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024, auch „Heizungsgesetz“ genannt, soll novelliert werden und in ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) überführt werden. Das hat das Kabinett am 13. Mai 2026 beschlossen. Es schafft die Vorgabe ab, nach der neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Der Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen wird wieder erlaubt, allerdings unter dem Vorbehalt der sogenannten „Bio-Treppe“.

Was ändert sich genau?

  • Künftig sind beim Einbau einer neuen Heizung wieder alle Heizungsarten möglich, also auch Öl- und Gasheizungen.
  • Die Regelung, nach der jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll, entfällt. Bislang galt: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung griff bisher nur für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten. Für alle anderen Gebäude galten Übergangsfristen.
  • Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt die sogenannte „Bio-Treppe“. Demnach müssen diese Heizungen künftig mit einem wachsenden Anteil von Biomasse betrieben werden (Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate):Ab 2029 mit mindestens 10 %
    Ab 2030 mit mindestens 15 %
    Ab 2035 mit mindestens 30 %
    Ab 2040 mit mindestens 60 %
  • Das Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 soll gestrichen werden. Bisher gilt, dass Heizkessel „längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden” dürfen.
  • Vermieter sollen künftig die Hälfte der Netzentgelte, des CO₂-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen müssen, wenn sie beim Einbau neuer Heizungen weiterhin auf fossile Brennstoffe setzen.

Was gilt aktuell für eine bestehende Heizung, die kaputtgeht?

Aktuell haben Eigentümer fünf Jahre Zeit, um eine neue Heizung mit einem Anteil von 65 % erneuerbarer Energien einzubauen. Bei Gasetagen-Heizungen gilt eine Übergangsfrist von bis zu 13 Jahren und bei Anschluss an ein Fernwärmenetz von bis zu 10 Jahren. Künftig sollen Eigentümer frei wählen können, welche Art Heizung sie neu einbauen möchten.

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Ursprünglich war geplant, dass das neue Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Aktuell wird es noch beraten.

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