Aigner Immobilien Simone Ramge

“Wir kennen den Wert Ihrer Immobilie, wir schätzen Ihn nicht.”

Simone Ramge
Immobilienmaklerin
Dipl.-Ing. Architektur

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Welche Art Immobilie soll bewertet werden?

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Fläche angeben
< 200 m²
> 2500 m²

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Wie groß ist die Wohnfläche?

Wertermittlung Wohnfläche angeben
< 50 m²
> 500 m²

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Wie groß ist die Wohnfläche?

Wertermittlung Wohnungsfläche angeben
< 20 m²
> 200 m²

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Wieviele Zimmer sind vorhanden?

Wertermittlung Zimmer Anzahl
< 2
> 6

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Wieviele Zimmer sind vorhanden?

Wertermittlung Zimmer Häuser Anzahl
< 2
> 6

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Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr angeben
1958
2020

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Wie groß ist die Nutzfläche?

Wertermittlung Nutzfläche
< 50 m²
> 500 m²

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Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Grundstücksfläche
< 200 m²
> 2500 m²

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Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr Gewerbe
1958
2020

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Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Grundstücksfläche
< 200 m²
> 2500 m²

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Ist das Grundstück erschlossen?

Um was für eine Art Haus handelt es sich?

Um welchen Haustyp handelt es sich?

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr Haus
1958
2020

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In welchem Ort befindet sich die Immobilie?

Wertermittlung PLZ

Wie können wir Sie erreichen?


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Wertermittlung Abgeschlossen

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Zusammenfassung Objekttyp Zusammenfassung Objekttyp
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Zusammenfassung Zimmer
Zusammenfassung Baujahr
Zusammenfassung Grundstücksfläche
Zusammenfassung Adresse

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Garagen
Fahrstuhl
Etagenanzahl
Außenstellplätze

Ausstattungsdetails

Abstellraum
Badezimmer
Gäste WC
Fußboden
Heizung

Gebäudedetails

Außenwände gedämmt
Dacheindeckung
Fenster
Leitungen
Außenbereich

Wertermittlung Immobilien nach Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren

Bevor Sie für Ihr  Haus oder Ihre Eigentumswohnung einen Verkaufspreis festlegen, sollten Sie genau wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Hierfür nutzen Experten drei unterschiedliche Verfahren:

  • Vergleichswertverfahren

    Bei diesem Verfahren wird der Marktwert Ihres Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit Ihrem Grundstück übereinstimmen. Das zu bewertende Objekt wird also mit ähnlichen verglichen. Voraussetzung hierfür ist eine ausreichende Zahl an Vergleichsobjekten.

    Für dieses Verfahren, das vor allem für selbstgenutzte Immobilien angewendet wird, ziehen wir die Bodenrichtwerte der jeweiligen Gutachterausschüsse heran. Diese werden für größere Städte in Form von Bodenrichtwertkarten für bestimmte Lagen abgeleitet, wobei im Regelfall Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die durchschnittliche Grundstücksgröße angegeben ist. Anhand aller Daten und Unterlagen berechnen wir Durchschnittswerte pro Quadratmeter und berücksichtigen individuelle Faktoren der Immobilie.

  • Sachwertverfahren

    Traditionell wird dieses Verfahren bei Eigentumswohnungen und selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet, für die es keine ausreichenden Vergleichsobjekte gibt. Dabei ermitteln die Experten zunächst, welche Kosten entstünden, wenn exakt dasselbe Gebäude heute errichtet werden würde. Der Ausgangspunkt ist also der fiktive Neubau der Immobilie.

    Die Herstellungskosten und die Alterswertminderung der bestehenden Immobilie ergeben einen Gebäudewert. Davon getrennt wird der Bodenwert über das Vergleichswertverfahren ermittelt. Addiert man nun Gebäude- und Bodenwert, erhält man einen vorläufigen Sachwert, der dann um den sogenannten Marktanpassungsfaktor ergänzt wird. Dieser Faktor wird von den Gutachterausschüssen zur Verfügung gestellt. Durch ihn findet die Tatsache Berücksichtigung, dass der zu erzielende Preis einer Immobilie zusätzlich von den regionalen Bedingungen des jeweiligen Immobilienmarktes abhängt. In der Summe erhält man den Sachwert. Unter allen drei Verfahren gilt das Sachwertverfahren aufgrund der Komplexität als das anspruchsvollste.

  • Ertragswertverfahren

    Dieses Verfahren wird für Immobilien angewendet, die einen Ertrag erzielen, zum Beispiel Mietwohngrundstücke mit Mehrfamilienhäusern oder Geschäftsgrundstücke mit Büro- und Geschäftshäusern. Der Ertragswert setzt sich zusammen aus dem Bodenwert des Grundstücks sowie dem Ertrag aus der erzielten Mieteinnahme. Der Bodenwert wird zur Berechnung der Bodenwertverzinsung mit dem Liegenschaftszins multipliziert.

    Dabei gilt: Je höher dieser Zins, desto mehr verringert sich der Verkehrswert einer Immobilie. Der Grund: Die Bodenwertverzinsung wird vom sogenannten Reinertrag abgezogen. Dieser Reinertrag ergibt sich aus der Jahresnettokaltmiete abzüglich aller nicht umlegbaren Bewirtschaftungskosten. Zudem wird die Restnutzungsdauer des Gebäudes in die Berechnung miteinbezogen und so der jährliche Reinertrag mit dem Wertfaktor multipliziert. Dabei wird ebenfalls der Liegenschaftszins berücksichtigt. Ein etwaiger Sanierungsbedarf der Immobilie fließt als wertmindernder Faktor ebenfalls in die Berechnung ein.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung Ihrer Immobilie ist bei Aigner Immobilien kostenlos und unverbindlich. Wir bieten Ihnen zwei Varianten der Wertermittlung an:

  • Kostenlose online Immobilienbewertung: Ohne viel Aufwand, ganz unverbindlich und ohne Kosten erhalten Sie auf Basis Ihrer Angaben eine erste Orientierung zum Marktwert Ihrer Immobilie in nur wenigen Minuten per Mail zugeschickt. Immobilie jetzt online bewerten
  • Persönliche Wertermittlung: Mit einer persönlichen Wertermittlung vor Ort schätzen unsere Wertexperten nach den oben genannten Bewertungsverfahren Ihre Immobilie kostenlos ein und legen den idealen Angebotspreis dafür fest.

Eine persönliche Wertermittlung ist immer exakter und präziser, da die einzelnen wertbildenden Faktoren stärker berücksichtigt werden können. Für die oben genannten Verfahren gibt es gesetzliche Vorgaben, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) reglementiert werden. Je nach Objekt wird das passende Verfahren – auch in Kombination – von dem Experten angewendet. Wer den Verkauf seiner Immobilie plant, benötigt den richtigen Kaufpreis und sollte deshalb auf die persönliche Wertermittlung zurückgreifen.

Der Zeitaufwand, um eine Bewertung zu erstellen, hängt davon ab, welches Ziel verfolgt wird und welches Verfahren angewendet wird. Geht es um die Einschätzung des Marktpreises? Sollen mögliche steuerliche Belastungen wie Schenkungs- und Erbschaftssteuer eingeschätzt werden? Muss das Gutachten rechtssicher sein? Die Dauer hängt auch davon ab, wie schnell die nötigen Unterlagen wie z.B. Grundbuchauszug, Energieausweis etc. vorliegen. Die Objektbegehung wiederum kann je nach Größe und Zustand eine oder mehrere Stunden dauern. Im Anschluss erfolgt die Berechnung durch den Experten unter Berücksichtigung des Ziels. In einem persönlichen Gespräch vorab kann die Dauer besser eingeschätzt werden.

Nein, die Bewertung ist unabhängig von einem Vermittlungsauftrag.

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