„Für eine erfolgreiche Vermarktung gehen wir individuelle Wege.“
Thomas Aigner, Geschäftsführer
Thomas Aigner, Geschäftsführer
Hierzu wird die Immobilie offen oder verdeckt potenziellen Kaufinteressenten ohne Angebotspreis angeboten. Die Interessenten benötigen alle kaufrelevanten Daten sowie oftmals einen Vor-Ort-Termin, um die Immobilie in Augenschein zu nehmen. Nach der Besichtigung geben die Interessenten zu einem festgelegten Zeitpunkt ihre Gebote ab. Gemeinsam mit dem Eigentümer werten wir die Gebote aus und unterstützen bei der Auswahl des präferierten Bieters. Die Vorteile des Bieterverfahrens liegen klar im geplanten, strukturierten Ablauf sowie in der Möglichkeit, aus den Geboten den höchsten Preis zu zu ermitteln.
Für diese Immobilien eignet sich das Bieterverfahren
Auf einen Blick: Vorteile des Bieterverfahrens
Vorbereitung des Bieterverfahrens
In der Vorbereitungsphase steht die verkaufsorientierte Zusammenstellung aller Objektunterlagen im Vordergrund.
Standortinformationen, Gebäudebeschreibung, Grundrisse/Schnitte, baurechtliche Beurteilung, Miet-/Pachtübersichten und die Grundbuch-/Belastungsprüfung zählen hierzu. Auch eine professionelle Objektfotografie, welche die Immobilie im bestmöglichen Licht erscheinen lässt, ist wichtig.
Alle gesammelten Informationen müssen für die Kaufentscheidung der Interessenten detailliert genug sein.
Ebenso werden der Zeitplan und die Beschreibung des Ablaufs des strukturierten Bieterverfahrens vorbereitet.
Zielgruppenauswahl
Im ersten Schritt werden passende Kaufinteressenten am Markt gesucht und identifiziert. Hierbei spielt unsere hochaktuelle Kundenkartei die entscheidende Rolle.
Zusätzlich kann die Immobilie diskret, z. B. als „Secret Sale“, in passenden Medien beworben werden.
Zielgruppenansprache
Das Objekt wird nun einem vorselektierten potenziellen Käuferkreis präsentiert. Den Kaufinteressenten wird der Ablauf des Bieterverfahrens mitgeteilt und es werden ggf. Vor-Ort-Termine vereinbart.
Anschließend werden die ersten indikativen Kaufpreisangebote eingeholt.
Angebotssichtung
Nach Prüfung der ersten Kaufangebote wird entschieden, mit welchen Interessenten weiterführende Verkaufsverhandlungen geführt werden sollen.
Es werden weitere detaillierte Unterlagen zur Ankaufsprüfung übermittelt, oftmals digital oder in Datenräumen.
Alle offenen Fragen werden jetzt geklärt und alle Kandidaten werden um ein weiteres finales Kaufangebot gebeten. Auf Wunsch kann generell allen Interessenten die Möglichkeit gegeben werden, ihr erstes Angebot nachzubessern.
Sonderform – zweistufiges Bieterverfahren
Für sensible Objekte, die aber einen großen Kreis an Interessenten ansprechen, bietet sich ein zweistufiges Bieterverfahren an.
Der Vorteil des zweistufigen Verfahrens mit einem zunächst „ersten indikativen Angebot“ ist, dass die engeren Verkaufsverhandlungen nur mit einem kleinen Kreis an ernsthaften Interessenten eingegangen wird. Sowohl Besichtigungstermine als auch die Einsicht in vertrauliche Unterlagen kann dadurch so gering wie möglich gehalten und Mieter werden dadurch besser geschützt.
Im späteren Verlauf des Verfahrens wird dann ein endgültiges bindendes Angebot abgegeben.
Entscheidungsfindung
Jetzt folgt die Entscheidungsfindung gemeinsam mit dem Verkäufer. Die Endverhandlungen werden aufgenommen und mit dem gewünschten Kandidaten/Käufer wird eine bindende Reservierungsvereinbarung abgeschlossen.
Die anderen Kaufinteressenten werden gebeten, ihr Interesse vorerst zurückzustellen. Eine Absage erfolgt aber noch nicht.
Vertragsverhandlung
Gemeinsam mit Verkäufer und Käufer erarbeiten wir alle Vertragsinhalte und koordinieren Vertragsänderungen bis zur finalen Version.
Ist diese erreicht, erfolgt die Festsetzung des Notartermins mit allen Parteien.
Notartermin und Übergabe
Der Makler begleitet Käufer und Verkäufer zum Notar. Die Objektübergabe wird geplant und das Absagemanagement aller anderen Bieter in die Wege geleitet.
Die Immobilie ist verkauft – strukturiert, zeitlich geplant und erfolgreich.
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