Informationen für Mieter
Mietvertragsgestaltung, Nebenkostenabrechnung, Mängelbeseitigung – als Mieter müssen Sie sich früher oder später mit diesen und anderen Aspekten beschäftigen. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Dieser Inhalt dient einem unverbindlichen Informationszweck und stellt weder eine Steuer- noch eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und verstehen sich ohne Gewähr. Sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Gerne empfehlen wir bei Bedarf entsprechende Anwälte und Steuerberater.
Indexmiete
Dabei orientiert sich der Mietpreis nicht an der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern daran, wie sich der regelmäßig vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex entwickelt. Eine Indexmiete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
Rechtswidrige Klauseln
Nicht alles, was im Mietvertrag geschrieben steht, hat auch rechtliche Gültigkeit. Wenn ein Vermieter Ihnen per Mietvertrag vorschreiben will, dass Sie auf Ihrem Balkon nicht grillen dürfen, ist ein solch pauschales Verbot unwirksam, denn Elektrogrills sind zum Beispiel erlaubt.
Nebenkosten
Zur Miete kommen noch die Kosten für Heizung, Strom und Wasser. Gegebenenfalls müssen Sie sich auch an der Treppenhausreinigung, Aufzugswartung, Müllabfuhr etc. beteiligen. Spätestens zwölf Monate nach der Abrechnungsperiode muss Ihnen die Nebenkostenabrechnung vorliegen.
Mängelbeseitigung
Schäden, die Sie als Mieter selbst verschulden, müssen Sie auch selbst tragen. Dazu gehören beispielsweise auch die Schimmelbeseitigung bei nachweislich falschem Lüftungs- und Heizverhalten, durch falsche Bohrungen beschädigte Rohre usw.
Schönheitsreparaturen
Die Wände Ihrer Mietwohnung können Sie prinzipiell nach Belieben gestalten. Der Vermieter darf von Ihnen jedoch verlangen, am Ende des Mietverhältnisses auf dunkle Farben wie zum Beispiel dunkelbraun, schwarz oder tiefrot zu verzichten.
Rückübergabe der Wohnung
Sie müssen entfernen, was Sie angebracht haben, Böden putzen, Fenster von grobem Schmutz reinigen sowie die Toilette hygienisch unbedenklich übergeben. Ist im Mietvertrag eine die renovierte Übergabe der Wohnung festgeschrieben, müssen Sie sich auch daran halten.
FAQ für Mieter
Welche Wohnungstypen gibt es? Welche Mietwohnung passt zu mir? Wie wirkt die Mietpreisbremse? Fragen über Fragen, die sich Mieter stellen – und auf die wir die Antworten haben.
Formulare für Vermieter und Mieter
Finden Sie auf dieser Seite die gängigsten Formulare, die Sie für den Abschluss eines Mietvertrages brauchen. So können Sie diese in aller Ruhe ausdrucken und ausgefüllt zu Ihrem Termin mitbringen.
Die größten Mietirrtümer
Wir räumen mit den größten Mietirrtümern auf! Denn wer nicht Jura studiert hat, findet sich im deutschen Mietrechts-Dschungel nur schwer zurecht. So haben sich etliche Irrtümer in den Köpfen festgesetzt.
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