Nützliches Wissen rund um Ihre Mietwohnung

Informationen für Mieter

Mietvertragsgestaltung, Nebenkostenabrechnung, Mängelbeseitigung – als Mieter müssen Sie sich früher oder später mit diesen und anderen Aspekten beschäftigen. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

Dieser Inhalt dient einem unverbindlichen Informationszweck und stellt weder eine Steuer- noch eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und verstehen sich ohne Gewähr. Sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Gerne empfehlen wir bei Bedarf entsprechende Anwälte und Steuerberater.

Dabei orientiert sich der Mietpreis nicht an der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern daran, wie sich der regelmäßig vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex entwickelt. Eine Indexmiete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Nicht alles, was im Mietvertrag geschrieben steht, hat auch rechtliche Gültigkeit. Wenn ein Vermieter Ihnen per Mietvertrag vorschreiben will, dass Sie auf Ihrem Balkon nicht grillen dürfen, ist ein solch pauschales Verbot unwirksam, denn Elektrogrills sind zum Beispiel erlaubt.

Zur Miete kommen noch die Kosten für Heizung, Strom und Wasser. Gegebenenfalls müssen Sie sich auch an der Treppenhausreinigung, Aufzugswartung, Müllabfuhr etc. beteiligen. Spätestens zwölf Monate nach der Abrechnungsperiode muss Ihnen die Nebenkostenabrechnung vorliegen.

Schäden, die Sie als Mieter selbst verschulden, müssen Sie auch selbst tragen. Dazu gehören beispielsweise auch die Schimmelbeseitigung bei nachweislich falschem Lüftungs- und Heizverhalten, durch falsche Bohrungen beschädigte Rohre usw.

Die Wände Ihrer Mietwohnung können Sie prinzipiell nach Belieben gestalten. Der Vermieter darf von Ihnen jedoch verlangen, am Ende des Mietverhältnisses auf dunkle Farben wie zum Beispiel dunkelbraun, schwarz oder tiefrot zu verzichten.

Sie müssen entfernen, was Sie angebracht haben, Böden putzen, Fenster von grobem Schmutz reinigen sowie die Toilette hygienisch unbedenklich übergeben. Ist im Mietvertrag eine die renovierte Übergabe der Wohnung festgeschrieben, müssen Sie sich auch daran halten.

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