Zustand analysieren
Analysieren Sie den Zustand des Hauses. Starten Sie mit einer geförderten „Energieberatung für Wohngebäude“. Der Experte erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Als Eigentümer stehen Sie heute mehr denn je vor der Frage: Was muss ich tun, damit meine Immobilie ihren Wert behält und nicht zur energetischen Kostenfalle wird?
Steigende Energiekosten, strengere gesetzliche Vorgaben und ein zunehmender Sanierungsdruck sorgen dafür, dass energetische Sanierungsmaßnahmen immer wichtiger werden. Doch ob neue Heizung, Dämmung oder Fenster: Der Aufwand ist spürbar, die Investitionen sind nicht gering. Aber: Wer jetzt handelt, vermeidet spätere Kosten, sichert sich Fördermittel und macht sein Haus oder seine Wohnung nachhaltig fit für die nächste Generation. Nicht zuletzt sind sinnvoll sanierte Immobilien attraktiv für den Markt und führen zu einer Wertsteigerung.
Maßnahmen zur Wärmedämmung
Maßnahmen zur Dämmung reduzierten den Wärmeverlust. Dazu gehört die Dämmung von Dach und (Keller-)Decken, Fassaden, Türen und Heizungsrohren.
Fenster tauschen
Moderne Fenster mit Mehrfachverglasung verringern Zugluft und sorgen für eine bessere Heizbarkeit der Immobilie.
Heizung tauschen
Moderne Heizsysteme wie Brennwertkessel, Wärmepumpen oder Biomasse-Heizungen ersetzen alte Gas- und Ofenheizungen; auch erneuerbare Energien und Photovoltaik gehören dazu. Intelligente Regelungen wie Thermostate und Steuerungssysteme machen die Heizung zusätzlich effizienter.
Einbau von Lüftungssystemen
Kontrollierte Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung sorgen für Frischluftzufuhr mit minimalem Energieverlust. Sie verbessern das Raumklima und beugen Schimmelbildung vor.
Das zentrale Regelwerk für die energetische Sanierung ist das GEG (Gebäudeenergiegesetz). Es geht aus der bis Ende Oktober 2020 geltenden EnEV (Energieeinsparverordnung) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hervor.
Das GEG regelt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen, und bildet die gesetzliche Grundlage für alle energetischen Anforderungen im Gebäudebereich (Bestandsgebäude und Neubauten). Es enthält:
Dämmung der obersten Geschossdecke (wenn der Dachraum unbeheizt und ungedämmt ist).
Öl- oder Gasheizungen, die bereits in Betrieb sind, dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren. Sie können repariert werden, wenn sie kaputtgehen. Eine Austauschpflicht besteht nur, wenn die Heizung irreparabel ist.
Wird eine neue Heizung, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, eingebaut, muss eine Beratung durch eine fachkundige Person erfolgen (Pflicht seit 2024).
Ab 2045 sind keine fossilen Energieträger mehr erlaubt. Davon unberührt gilt weiterhin die bisherige GEG-Regelung zur Austauschpflicht von alten Heizkesseln nach spätestens 30 Jahren.
Übergangsregeln nach Heizungshavarie
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist, erlaubt das GEG 2024 Übergangslösungen: Es darf eine gebrauchte Gasheizung oder Miet-Gasheizung eingebaut werden. Weiterhin gelten Übergangsfristen von 5 Jahren beziehungsweise bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahren, um den Umstieg auf eine Heizung mit 65 % erneuerbarer Energie vorbereiten zu können. Ist ein Anschluss des Hauses an ein Wärmenetz möglich, beträgt die Übergangsfrist maximal 10 Jahre.
Werden einzelne Bauteile erneuert (z. B. Fenster, Außentüren, Dach, Fassade, Kellerdecke), müssen die jeweils geltenden GEG-Mindestanforderungen eingehalten werden. Üblich sind z. B. gut gedämmte Außenbauteile und moderne, energieeffiziente Fenster.
Bei Modernisierungen müssen Effizienzmaßnahmen eingehalten oder nachgerüstet werden, u.a.:
Seit Januar 2023 ist mindestens der KfW-Effizienzhaus-55-Standard bei Neubauten verpflichtend. Das bedeutet:
Erfüllt werden die Vorgaben u. a. durch hochwertige Dämmung (Fassade, Dach, Bodenplatte), 3-fach verglaste Fenster und eine effiziente Heiztechnik (z. B. Wärmepumpe oder Brennwertgerät in Kombination mit Solarthermie).
Seit 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden, die zu 65 % auf erneuerbaren Energien basieren. Längere Übergangsfristen sind vorgesehen für Neubauten, die in Baulücken entstehen.
Zulässige Heizungen sind:
Der Neubau muss nach dem GEG bestimmte bautechnische Mindestanforderungen erfüllen. Er muss z. B. luftdicht gebaut sein und zugleich eine ausreichende Belüftung haben.
Die energetische Qualität des Neubaus wird im GEG über einen Vergleich mit einem sogenannten Referenzgebäude bewertet. Dabei handelt es sich um ein standardisiertes Modell mit gleicher Geometrie, aber gesetzlich festgelegten technischen Eigenschaften.
In der energetischen Sanierung gehen Sanierung und Modernisierung meist Hand in Hand: Schäden werden behoben (Sanierung) und gleichzeitig energetisch optimiert (Modernisierung). Beide Begriffe werden im Alltag oft synonym verwendet, haben aber rechtlich und technisch unterschiedliche Bedeutungen:
Die Sanierung dient der Beseitigung von Schäden und stellt den ursprünglichen Zustand wieder her.
Anlass: Mängel, Schäden oder Verfall (z. B. Feuchtigkeit, marode Leitungen, Schimmel)
Maßnahmen: Austausch defekter Bauteile, Instandsetzung von Dach, Fassade, Elektrik etc.
Beispiel: Undichte Fenster, eine bröckelnde Fassade, ein undichtes Dach oder ein feuchter Keller werden instand gesetzt.
Die Modernisierung bringt das Gebäude auf einen aktuellen technischen Stand, steigert Wohnkomfort, Wert, Energieeffizienz oder Nutzungsqualität.
Anlass: Freiwillige Aufwertung oder gesetzliche Anforderungen (z. B. durch das GEG)
Maßnahmen: Einbau einer Wärmepumpe, Austausch alter Fenster durch 3-fach-Verglasung, Installation einer Solaranlage
Beispiel: Eine neue Heizung wird im Rahmen der energetischen Sanierung installiert, um Energie zu sparen, obwohl die alte noch funktioniert.
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In der energetischen Sanierung gehen Sanierung und Modernisierung meist Hand in Hand: Schäden werden behoben (Sanierung) und gleichzeitig energetisch optimiert (Modernisierung). Beide Begriffe werden im Alltag oft synonym verwendet, haben aber rechtlich und technisch unterschiedliche Bedeutungen:
Die Sanierung dient der Beseitigung von Schäden und stellt den ursprünglichen Zustand wieder her.
Anlass: Mängel, Schäden oder Verfall (z. B. Feuchtigkeit, marode Leitungen, Schimmel)
Maßnahmen: Austausch defekter Bauteile, Instandsetzung von Dach, Fassade, Elektrik etc.
Beispiel: Undichte Fenster, eine bröckelnde Fassade, ein undichtes Dach oder ein feuchter Keller werden instand gesetzt.
Die Modernisierung bringt das Gebäude auf einen aktuellen technischen Stand, steigert Wohnkomfort, Wert, Energieeffizienz oder Nutzungsqualität.
Anlass: Freiwillige Aufwertung oder gesetzliche Anforderungen (z. B. durch das GEG)
Maßnahmen: Einbau einer Wärmepumpe, Austausch alter Fenster durch 3-fach-Verglasung, Installation einer Solaranlage
Beispiel: Eine neue Heizung wird im Rahmen der energetischen Sanierung installiert, um Energie zu sparen, obwohl die alte noch funktioniert.
Im deutschen Mietrecht (§ 555b BGB) gilt eine Maßnahme als Modernisierung, wenn sie den Wohnwert erhöht, Energie oder Wasser spart oder gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. GEG). Erhaltungsmaßnahmen (z. B. Reparatur einer defekten Heizung, Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden) gelten nicht als Modernisierung. Sie dienen dem Erhalt des ordnungsgemäßen Zustands und sind nicht umlagefähig.
Bestimmte Modernisierungskosten dürfen anteilig auf die Jahresmiete umgelegt werden (8 % der Gesamtkosten). Dazu der Lohn für Handwerker, Bau-Nebenkosten, Architekten- und Ingenieurhonorare. Finanzierungskosten und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gehören nicht dazu.
Achtung Kappungsgrenze: Innerhalb von 6 Jahren darf die Miete maximal um 3 € pro m² steigen, bei niedrigen Mieten (unter 7 € pro m²) maximal um 2 € pro m². Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen sind vom Vermieter zu tragen und dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Durchschnittlich erwartbare Kosten
Die Kosten für die energetische Sanierung eines Hauses hängen von verschiedenen Faktoren ab:
Gut zu wissen: Viele Maßnahmen für energetische Sanierungen, z. B. den Heizungstausch, werden unter bestimmten Bedingungen gefördert.
| Sanierung Dach (nach Material)* | |
|---|---|
| Bitumen | ca. 15–30 € pro m² |
| Dachziegel | ca. 25–50 € pro m² |
| Stahlblech, Aluminium | ca. 35–40 € pro m² |
| Schiefer, Kupfer | ca. 80–140 € pro m² |
| Reet | ca. 100–150 € pro m² |
| Dachdämmung | |
| Dämmung obere Geschossdecke | ca. 15–50 € pro m² |
| Aufspardämmung | ca. 130–200 € pro m² |
| neuer Dachstuhl | ca. 50–120 € pro m² |
| Sanierung Fassade | |
| Fassadendämmung | ca. 160–280 € pro m² |
| Fassade streichen | ca. 70–80 € pro m² |
| Fenstertausch | |
| Kunststofffenster | ca. 280–350 € pro m² Fensterfläche |
| Holzfenster | ca. 350–400 € pro m² Fensterfläche |
| Aluminiumfenster | ca. 500–600 € pro m² Fensterfläche |
| Heizungstausch | |
| Gasheizung | ca. 8.000 € |
| Ölheizung | ca. 8.000 € |
| Wärmepumpe | ca. 9.000 bis 15.000 € |
| Mikro-Heizkraftwerk (Kraft-Wärme-Kopplung) | ca. 20.000–30.000 € |
| Sonstiges | |
| einfache Kellerdämmung | ca. 20–50 € pro m² |
| Erneuerung der Elektrik | ca. 100–170 € pro m² |
*Die Form des Daches spielt bei den Kosten für eine Dachsanierung eine wichtig Rolle. Am günstigsten ist das Satteldach. Andere Dachformen verbuchen Preisaufschläge zwischen 30 und 40 %.
Gehen Sie systematisch vor:
Damit die Förderungen ausgezahlt werden, benötigen Sie lückenlose Nachweise für die Baumaßnahmen.
Nach Fertigstellung der Maßnahmen, z. B. wenn die neue Heizung läuft, gibt es eine gemeinsame Begehung mit dem Handwerker und eventuell dem Energieberater. Schauen Sie sich alles mit dem Handwerker genau an:
Bei sehr alten Häusern kann eine umfassende energetische Sanierung technisch aufwendig und finanziell wenig sinnvoll sein. Gerade Erben stehen dann oft vor der Frage, wie es weitergeht. In Lagen mit hohen Grundstückspreisen kann der Verkauf des Grundstücks mit Altbestand eine pragmatische Alternative sein.
Wir unterstützen Sie bei der neutralen Entscheidungsfindung:
Wir vergleichen Sanierung gegenüber Neubebauung/Verkauf, prüfen das Baurecht (z. B. GRZ/GFZ, Bebauungsplan, Nachverdichtung) und zeigen Potenziale für eine höhere Ausnutzung – häufig der wichtigste Treiber für den Kaufpreis.
Entscheiden Sie sich für den Verkauf, adressieren wir qualifizierte Bauträger und Investoren aus unserem Netzwerk passgenau.
Gut zu wissen: Den Rückbau des Altbestands organisiert und finanziert in der Regel der Käufer – das reduziert Ihren Aufwand und spart Kosten.
Sie möchten wissen, welche Option sich für Ihr Grundstück rechnet? Sprechen Sie uns an.
Altbau sanieren oder Neubau: Was ist günstiger?
Ob eine Altbausanierung oder ein Neubau günstiger ist, hängt vom Zustand des Hauses, der Lage und dem gewünschten energetischen Standard ab. Eine umfassende Altbausanierung kann ähnlich teuer oder sogar teurer sein als ein Neubau, besonders wenn Schadstoffe entfernt oder die Bausubstanz erneuert werden muss. Anderseits bieten Sanierungen steuerliche Vorteile, Fördermittel und den Charme historischer Bausubstanz. Neubauten bieten hingegen Planungssicherheit, moderne Grundrisse und niedrigere Betriebskosten.
Wann ist eine energetische Sanierung verpflichtend?
Eine Sanierung ist verpflichtend, wenn gesetzliche Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) greifen. Weiterhin gilt eine Austauschpflicht für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, sofern keine Ausnahmen vorliegen. Ab 2024 müssen neue Heizungen zudem anteilig zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Welche Fördermittel gibt es für energetische Sanierungen?
Energetische Sanierungen werden durch verschiedene staatliche Programme gefördert, z. B. über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Förderfähig sind u. a. Maßnahmen wie der Heizungstausch, die Dämmung oder die Installation einer Wärmepumpe. Auch eine geförderte Energieberatung inklusive Sanierungsfahrplan kann bezuschusst werden.
Wie finde ich seriöse Fachbetriebe für meine energetische Sanierung?
Achten Sie auf Betriebe mit Zertifizierungen, positiven Kundenbewertungen und Erfahrung im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren. Empfehlenswert ist auch die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Energieberater.
Kann ich die Kosten einer energetischen Sanierung steuerlich absetzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Eigentümer energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen (§ 35c EStG). Über 3 Jahre verteilt lassen sich bis zu 20 % der Kosten (max. 40.000 €) direkt von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist u. a. eine Bestätigung vom ausführenden Fachunternehmen sowie die Einhaltung technischer Mindestanforderungen.
Welche Fehler sollte ich bei der energetischen Sanierung vermeiden?
Häufige Fehler sind: Sanierungsmaßnahmen ohne Gesamtstrategie, das Nichtnutzen von Fördermitteln, fehlende Koordination der Gewerke und eine unzureichende Planung der Reihenfolge. Auch die Beauftragung nicht zertifizierter Fachfirmen sollte vermieden werden, da das langfristig zu Baumängeln und zu Förderverlusten führen kann.
Wir helfen Ihnen weiter
Sie haben Fragen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie oder benötigen Hilfe bei Ihrer Entscheidungsfindung? Wir sind gerne für Sie da – diskret, vertrauensvoll und mit langjähriger Expertise. Senden Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an unter Tel.: (089) 17 87 87 – 0