Fragen und Antworten rund um das Thema Immobilien
Ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, mieten oder vermieten möchten, eine Finanzierung oder eine Kapitalanlage suchen – hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Immobilien.
FAQ für Mieter
Wie bereite ich mich auf den Besichtigungstermin vor?
In der Regel sind Sie nicht der einzige Interessent für die Wohnung und sollten sich deshalb entsprechend sorgfältig auf die Besichtigung vorbereiten. So können Sie alle wichtigen Fragen klären und einen guten ersten Eindruck beim Vermieter hinterlassen. Folgende Unterlagen empfehlen wir, einzureichen:
- Mieter-Selbstauskunft
- Gehaltsnachweis
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Schufa-Bonitätsauskunft
- Aktuellen Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung
Unser Tipp: Mit einem gepflegten Erscheinungsbild und Höflichkeit gewinnen Sie einen Vermieter schneller für sich, als in Jogginghosen und mit einem unfreundlichen Umgangston. Übertriebenes Anbiedern ist jedoch auch nicht ratsam und Sie sollten unbedingt pünktlich sein.
Wie setzen sich die Mietkosten zusammen?
Die Mietkosten setzen sich aus dem Kaltmietpreis und den Nebenkosten zusammen.
Unser Tipp: Achten Sie auf Zusatzkosten wie GEZ, Strom, Internet etc., denn diese sind meist nicht in der Miete enthalten.
Worauf muss ich im Mietvertrag besonders achten?
Kleinreparaturen bis zu einer Höhe von 125 Euro je Reparatur muss der Mieter selbst tragen, die jährlichen Kosten dürfen allerdings nicht mehr als sechs Prozent der Jahresbruttomiete betragen.
Hinsichtlich der Kündigungsfrist gilt: normalerweise beträgt sie drei Monate und der Mieter kann nach einer Kündigung ohne Angabe von Gründen zum Ende des übernächsten Monats ausziehen. Manche Mietverträge enthalten jedoch Sperrfristen, die beide Parteien dazu verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum (höchstens vier Jahre) nicht vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Auch gibt es befristete Mietverträge, in denen die Dauer des Mietverhältnisses schon vor dem Einzug fixiert wird.
Unser Tipp: Nehmen Sie sich Zeit, um den Mietvertrag genau zu lesen und fragen Sie bei Unklarheiten nach.
Was ist mit Bestellerprinzip gemeint?
Seit dem 1. Juni 2015 muss in Deutschland die Person den Makler bezahlen, die ihn bestellt. In der Regel ist das also der Vermieter, es sei denn Sie haben explizit einen Makler damit beauftragt, eine passende Wohnung zu finden. Unser Tipp: Auf www.mietwohnungsboerse.de finden Sie eine noch größere Auswahl an Mietwohnungen in und um München.
Wie wirkt die Mietpreisbremse?
Auch Bayern hat zum 1. August 2015 die Mietpreisbremse eingeführt, um Sie als Mieter vor gravierenden Mietpreissteigerungen zu schützen. Damit darf die Miete bei neu geschlossenen Mietverträgen nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Neubauten sowie umfangreich modernisierte Wohnungen sind jedoch von der Mietpreisbremse ausgenommen. Zudem darf der Vermieter von ihnen weiterhin den Mietpreis des Vormieters verlangen, selbst wenn dieser den gedeckelten Mietpreis überschritten hat.
Unser Tipp: Durch die Mietpreisbremse ist die Nachfrage nach Wohnungen in München noch stärker gestiegen. Sehen Sie sich bei der Wohnungssuche deshalb auch im Umland von München nach geeigneten Wohnungen um. Eine große Auswahl finden Sie zum Beispiel auf www.mietwohnungsboerse.de.
Wie setzen sich die Mietkosten zusammen?
Die Mietkosten setzen sich aus dem Kaltmietpreis und den Nebenkosten zusammen.
Unser Tipp: Achten Sie auf Zusatzkosten wie GEZ, Strom, Internet etc., denn diese sind meist nicht in der Miete enthalten.
FAQ für Vermieter
Welche Pflichten habe ich als Vermieter?
Das Mietrecht ist komplex und wird durch häufige Urteile des Bundesgerichtshofes nicht eben leichter zu durchschauen. Die wichtigsten Pflichten für Vermieter sind:
- Bereitstellung der Wohnung zum im Mietvertrag vereinbarten Termin mit Aushändigung der Schlüssel.
- Instandhaltung und Reparatur, um die Wohnung in dem Zustand zu halten, den sie bei Vertragsabschluss hatte sowie die Beseitigung von Schäden.
- Gestattung der Aufnahme von engen Familienmitgliedern wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder, solange die Wohnung nicht überbelegt wird.
Wann darf ich meinem Mieter außerordentlich kündigen?
Gerät Ihr Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, dürfen Sie das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen. Das ist der Fall, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Monaten in einen Zahlungsrückstand gerät, der mehr als eine Monatsmiete beträgt. Außerordentlich kündigen dürfen Sie auch, wenn der Mieter über mehrere Monate hinweg mindestens zwei Monatsmieten Rückstand angesammelt hat.
Ihr Mieter stört den Hausfrieden, indem er die Nachbarn immer wieder mit Lärm belästigt oder ihnen Gewalt androht? Oder nutzt er die Wohnung auf eine vertragswidrige Art, weil er darin zum Beispiel unerlaubt ein Geschäft betreibt? Dann haben Sie ebenfalls das Recht, ihm fristlos zu kündigen. Sie sollten in solchen Fällen jedoch vorher die Beschwerden sorgfältig protokollieren und die Polizei verständigen.
Unser Tipp: Mahnen Sie vor einer fristlosen Kündigung Ihren Mieter schriftlich ab und setzen Sie ihm eine Frist, bis wann er sein Verhalten ändern muss. Bei der Kündigung selbst müssen Sie die Kündigungsgründe ausführlich nennen, erläutern und idealerweise mit Protokollen untermauern. Die fristlose Kündigung wird dann wirksam, sobald der Mieter sie erhalten hat.
Wie kündige ich einem Mieter wegen Eigenbedarfs?
Wenn Sie Ihre Immobilie nachvollziehbar für sich selbst, nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder wie zum Beispiel eine Pflegekraft brauchen, können Sie Ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Ein möglicher Grund für einen Eigenbedarf kann beispielsweise sein, dass die vermietete Wohnung im Gegensatz zu Ihrer eigenen barrierefrei ist und Ihr Ehepartner eine krankheitsbedingte Gehbehinderung hat. Allerdings: Gerichte prüfen Kündigungen wegen Eigenbedarfs bei Klagen ganz genau. Für den genannten Beispiel-Fall bedeutet dies: Wenn Ihr Ehepartner die Gehbehinderung schon hatte, als der Mieter eingezogen ist, erscheint die Kündigung wenig plausibel.
Unser Tipp: Geben Sie die Gründe für die Eigenbedarfskündigung im Kündigungsschreiben sehr ausführlich an. Um sicherzugehen, dass das Kündigungsschreiben einer möglichen Klage standhält, sollten Sie es vorab von einem Fachmann prüfen lassen.
Welche Mieterhöhungen sind mit der Mietpreisbremse überhaupt noch erlaubt?
Mit Einführung der Mietpreisbremse in Bayern darf die Miete bei neu geschlossenen Mietverträgen nur noch höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten sowie umfangreich modernisierte Wohnungen sind davon ausgenommen. Des Weiteren dürfen Sie als Vermieter den Mietpreis des Vormieters verlangen – auch dann, wenn dieser über der zehn Prozent-Grenze gelegen hat.
Unser Tipp: Verschaffen Sie sich mit dem Mietspiegel einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete, um zu erfahren, wie hoch Sie die Miete maximal erhöhen dürfen. Auf Wunsch helfen Ihnen unsere erfahrenen Vermietungsspezialisten gerne dabei und beraten Sie zudem über mögliche Mietformen, Modernisierungsmaßnahmen sowie vieles mehr.
FAQ für Kaufinteressenten
Wie setzt sich das Hausgeld zusammen?
Hausgeld muss zahlen – und schon vor dem Kauf einplanen – wer eine Eigentumswohnungerwirbt. Dabei handelt es sich um eine Art Nebenkostenabrechnung für Eigentümer, die neben den Betriebskosten auch die Ausgaben für die Instandhaltung und Verwaltung des Gebäudes beinhaltet. Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Reinigung, Gebäudeversicherung, Fahrstuhl, Hausmeister, Schornsteinfeger oder Gärtner sind hier nur einige der Posten – und nicht jeder kann auf die Mieter umgelegt werden.
Wieviel Hausgeld anfällt, ermittelt die Hausverwaltung anhand eines Wirtschaftsplanes, der von der Eigentümerversammlung genehmigt werden muss. Mit einem Verteilungsschlüssel, der auf dem Anteil am Gemeinschaftseigentum basiert, werden die Hausgeld-Kosten auf die Eigentümer umgelegt. Wie hoch der jeweilige Miteigentumsanteil ist, hängt von der Wohnfläche und dem Verbrauch ab und kann ebenfalls dem Wirtschaftsplan entnommen werden.
Am Jahresende erstellt die Verwaltung dann eine Abrechnung, fehlende Beträge müssen nachgezahlt werden, Überschüsse werden zurückerstattet.
Unser Tipp: Informieren Sie sich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung umfassend über die Beschaffenheit des gesamten Gebäudes und über das Baujahr. Denn selbst, wenn das Hausgeld niedrig erscheint: ist die Immobilie in einem schlechten Zustand und sind Mängel zu sehen, könnten schon kurz nach dem Kauf Reparatur-Kosten auf Sie zukommen. Sehen Sie sich den Wirtschaftsplan an und die Protokolle der Eigentümerversammlungen, vergleichen Sie Gebäudeversicherungen und Handwerkerpreise.
Welche Kaufnebenkosten gibt es?
Mit der Bezahlung des Kaufpreises ist es beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung nicht getan. Es entstehen verschiedene Kaufnebenkosten, die sich – je nach Objekt – auf bis zu 15 Prozent des Kaufpreises summieren können.
Neben der Courtage für den Makler, kommen bei einem Immobilienerwerb auch Kosten für den Notar auf den Käufer zu. Zu einem Satz von 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises erstellt er die notwendige, beglaubigte Urkunde für die Kaufabwicklung. Auch der Kaufvertrag muss gesetzlich beglaubigt werden – ebenfalls Kosten, die vom Käufer zu tragen sind.
Mit rund 0,5 Prozent der Kaufsumme schlägt die Grundbucheintragung durch das Grundbuchamt zu Buche. Das Grundbuch gibt Auskunft über alle Grundstücksrechte wie zum Beispiel Eigentum, Hypotheken oder Grundschulden.
Auch das Finanzamt besteht auf seinem Anteil und fordert die Grunderwerbssteuer ein. Der Steuersatz beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Gesamtkaufpreises (Stand: 21.10.2015) Die Notarkosten können Sie hier berechnen.
Für die Aufnahme eines Darlehens können neben Zinsen und Tilgungsraten weitere Kosten anfallen wie zum Beispiel Wertermittlungsgebühren. Diese betragen ca. 0,2 bis 0,5 Prozent der Darlehenssumme. Wird der Kredit nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen, können Banken zudem Bereitstellungszinsen verlangen. Höhe und Startdatum der Berechnung sind in der Regel mit der Bank verhandelbar und können bis zu 0,25 Prozent der Kreditsumme je Monat betragen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich vor dem Kauf eingehend über die Art und Höhe der anfallenden Kaufnebenkosten. Lassen Sie sich außerdem vom Notar ausführlich den Grundbuchauszug und die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen erläutern. Zudem werden in die Grunderwerbssteuer unter gewissen Umständen bestimmte mitgekaufte Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen nicht einbezogen und gegebenenfalls vor der Berechnung vom Kaufpreis abgezogen. Hierzu empfehlen wir die Konsultation eines Notars oder Steuerberaters.
Wann ist die Courtage fällig?
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler erhält, wenn er ein Haus oder eine Wohnung erfolgreich vermittelt hat. Als erfolgreich wird die Vermittlung dann angesehen, wenn der Miet- oder Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Erst, wenn dieser Geschäftsabschluss erfolgt ist, wird die Courtage fällig.
Zwar ist für die Erzielung der Maklercourtage ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Immobilienmakler erforderlich und die Höhe der Courtage wird in der Regel schriftlich fixiert. Doch ein solcher Vertrag muss nicht zwingend schriftlich zustande kommen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich bereits im Vorfeld über die Höhe und Zusammensetzung der Maklercourtage und vereinbaren Sie sie schriftlich – so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Eine erste Übersicht der ortsüblichen Gebühren finden Sie hier.
Was ist der Energieausweis und warum ist er Pflicht?
Der Energieausweis ist seit dem 1. Mai 2014 Pflicht beim Verkauf und der Vermietung von Wohn- und Gewerbegebäuden. Denn was bringt ein günstiger Kauf- oder Mietpreis, wenn die Energiekosten die Ersparnis verschlingen? Deshalb soll der Energieausweis die Energieeffizienzeines Hauses oder einer Wohnung dokumentieren.
Der Ausweis besteht aus vier Seiten, die Auskunft darüber geben, wie viel Energie für die Heizung und Warmwasseraufbereitung gebraucht wird. Da sich die Angaben auf das gesamte Gebäude beziehen, ist ein Rückschluss auf eine spezifische Wohnung nicht möglich.
Die Farbskala des Energieausweises zeigt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Je nach Art des Ausweises erfolgt hier der theoretische Energiebedarf beziehungsweise der tatsächliche Energieverbrauch – je grüner die Skala, desto energieeffizienter die Immobilie.
Ein Energieverbrauchskennwert gibt die Energieeffizienz in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (KfW/m²a) an – entweder als Energiebedarfs- (Bedarfsausweis) oder als Energieverbrauchskennwert auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis). Zudem nennt der Energieausweis Vergleichswerte für ähnliche Gebäude und Angaben zu Modernisierungsmöglichkeiten.
Unser Tipp: Lassen Sie sich unbedingt schon bei der ersten Besichtigung eine Kopie des Energieausweises aushändigen. Sie haben gesetzlich das Recht dazu und können so die Energiewerte mehrerer Objekte vergleichen und in Ihre Kaufentscheidung einfließen lassen. Enthält der Energieverbrauchskennwert keinen Warmwasseranteil, sollten Sie – abhängig vom Gebäudetyp – zwischen 20 und 40 kWh Energie dafür einkalkulieren.
Was beinhaltet ein korrektes Exposé?
Ob in digitaler oder gedruckter Form – das Exposé ist in der Regel die erste Informationsquelle für eine Immobilie und enthält eine Fülle wichtiger Daten, Zahlen und Fakten.
Fotos aller Räume und gegebenenfalls der Außenanlage sollen Ihnen einen ersten Eindruck vom Haus oder von der Wohnung verschaffen. Auch Angaben zur Objektart, Wohnfläche, Bezugstermin, Zimmeranzahl, Baujahr, Miet- oder Kaufpreis, Nebenkosten, gegebenenfalls vorhandene Ausstattung, Kaution oder Courtage dürfen darin nicht fehlen.
Mit der gesetzlich verpflichtenden Einführung des Energieausweises müssen die wichtigsten Eckdaten des Energieausweises nun bereits im Exposé (auch in Anzeigen!) genannt werden. Verfügt das Gebäude über einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis? Welche Heizungsart nutzt es? Wie sieht der Endenergieverbrauch aus? Das sind nur einige Angaben zum Energieausweis, die in einem professionellen Exposé aufgeführt werden.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Objektbeschreibung, die sich unter anderem mit der Lage, dem Zustand und der Ausstattung beschäftigt. Doch auch mögliche alternative Nutzungsarten können hier genannt sein.
Unser Tipp: Seit einiger Zeit werden Interessenten schon bei der Betrachtung des Exposés gebeten zu erklären, dass sie über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Damit will die EU Sie als Verbraucher schützen. Erfahren Sie in unserem Video schon jetzt alles Wichtige rund um den Maklervertrag und Ihr Widerrufsrecht!
Worauf muss ich bei der Finanzierung achten?
Damit die Weichen für die sichere Immobilienfinanzierung rechtzeitig gestellt werden, sollten Sie sich damit schon beschäftigen, ehe Sie überhaupt mit der Suche nach einem Haus oder einer Wohnung beginnen. Experten empfehlen zum Beispiel, für den Immobilienkauf grundsätzlich 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital aufzubringen, um gute Finanzierungskonditionen zu erhalten.
Die Zahl der Kreditanbieter ist groß, ebenso die Vielfalt der Darlehensangebote, und ein intensiver Vergleich ist unerlässlich. Setzen Sie bei der Finanzierung nicht nur auf einen Hypothekenkredit, sondern achten Sie auf einen Mix verschiedener Modelle.
Beispielsweise kann es Sinn machen, einen Teil des Darlehens über einen Bausparvertrag zu finanzieren, zusätzlich einen Bankkredit aufzunehmen und unter Umständen einen Kredit von der KfW-Bank. Auf diese Weise profitieren Sie von unterschiedlichen Laufzeiten mit verschiedenen Möglichkeiten eventueller Sondertilgungen. Da auch die Zinsbindung bei einem Mix nicht für alle Kredite zur gleichen Zeit endet, erhalten Sie auch hier mehr Flexibilität.
Unser Tipp: Prüfen Sie, welche staatlichen Zuschüsse für Sie in Frage kommen und informieren Sie sich über eventuelle Steuervorteile, die der Immobilienkauf mit sich bringt. Denken Sie schon heute an eine Anschlussfinanzierung und lassen Sie sich zu Optionen wie Forward-Darlehen oder Sparverträge beraten.
Lassen Sie sich außerdem Raum für Sondertilgungen, denn bei einer Erbschaft oder der Auszahlung einer Lebensversicherung können Sie damit die Rückzahlungsphase deutlich verkürzen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Finanzierungsantrag?
Die Kreditunterlagen geben der Bank unter anderem Aufschluss über Ihre Kreditwürdigkeit und über das Kauf- oder Bauobjekt. Hinzu kommen Angaben und Nachweise zur Beleihbarkeit.
Privatpersonen brauchen für die Bonitätsprüfung:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Aktueller Einkommenssteuerbescheid
- Nachweis über vorhandene Vermögenswerte
- Vorhandene Versicherungsverträge
- Personalausweis oder Reisepass
Selbständige oder Freiberufler brauchen:
- Den letzten Jahresabschluss
- Die letzten zwei Einkommenssteuernachweise
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Auch Wertpapierauflistungen und -abrechnungen, Mietverträge oder Rentenbescheide als Vermögensnachweise vorgelegt werden und der Kreditnehmer stimmt mit dem Antrag einer Bonitätsprüfung bei der Schufa zu.
Darüber hinaus fordert die Bank auf Informationen über die Immobilie oder das Grundstück – die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie eine Bestandsimmobilie kaufen oder eine Immobilie neu bauen möchten.
Weitere vorzulegende Dokumente sind in der Regel:
- Lageplan der Immobilie
- Im Fall eines Neubaus die Baubeschreibung
- Gesamtkostenaufstellung
- Aktueller Grundbuchauszug
- Einheitswertbeschreibung des Finanzamtes
- Baugenehmigung bei Neubau
- Teilungserklärung
- Wohnflächenberechnung
- Brandversicherungspolice
Unser Tipp: Unter Umständen können auch noch andere Sachwerte als Kreditsicherheiteneingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Kunstobjekte, Wertpapiere, Aktien oder Bausparverträge. Da die Beleihungsgrenzen dieser Objekte jedoch stark variieren können, sollten Sie sich über die Möglichkeiten frühzeitig informieren. Auch eine personenbezogene Sicherheit in Form einer Bürgschaft kommt als Kreditsicherheit in Frage.
Soll ich wirklich kaufen oder doch lieber mieten?
Im Alter mietfrei wohnen und außerdem das Eigenheim ganz individuell gestalten – das sind in der Regel die ausschlaggebenden Gründe für einen Immobilienkauf. Entscheidend für die Kaufentscheidung ist, dass die Finanzierung sicher und die Immobilie vor dem Eintritt in den Ruhestand abbezahlt ist, denn erst, wenn das der Fall ist, wird die Immobilie zur Zusatzrente.
Kaufinteressenten sollten sich deshalb bewusst sein, dass der Erwerb einer Immobilie langfristige Verpflichtungen wie zum Beispiel auch Steuern und Versicherungen mit sich bringt. Und auch, wenn sie abbezahlt ist, müssen Rücklagen für Instandhaltungskosten und anfallende Reparaturen gebildet werden.
Aus Gründen der Flexibilität entscheiden sich viele Menschen trotz des Traums von den eigenen vier Wänden für eine Mietwohnung. Wer aus beruflichen oder privaten Gründen umziehen muss, hat bei einer Mietwohnung weniger Aufwand und ist schneller im neuen Zuhause. Auch die im Gegensatz zur Kaufimmobilie niedrigeren laufenden Kosten einer Mietwohnung spielen bei der Entscheidung meist eine wichtige Rolle. Außerdem müssen sich Mieter weder um Reparaturen noch Instandhaltung des Gebäudes kümmern.
Unser Tipp: Lassen Sie vor dem Kauf einer Immobilie von bankenunabhängigen Experten Ihre aktuelle und langfristige Finanzlage eingehend analysieren. Diese können Ihnen auch erklären, wie sich beispielsweise Familienplanung oder andere Umstände auswirken können und Ihnen bei Bedarf das richtige Darlehen vermitteln. Generell raten wir zu einem Eigenheim, wenn die Zinsen niedrig sind und möglichst viel Eigenkapital vorhanden ist. Und nicht vergessen: In Lagen mit hohen Mieten sowie einer sehr guten Infrastruktur wird die Immobilie auch an Wert gewinnen.
FAQ Suchagent
Ihre Vorteile mit einem hinterlegten Suchwunsch bei Aigner Immobilien
- Wir informieren Sie, sobald Ihre Wunsch-Immobilie verfügbar ist.
- Unsere Immobilienvorschläge kommen bequem per E-Mail.
- Kein lästiges Suchen – wir informieren Sie.
- Ihr hinterlegter Suchwunsch ist kostenlos.
Wie hilft mir der Suchagent bei der Immobiliensuche?
Wenn Sie einen Suchwunsch bei Aigner Immobilien hinterlegen, werden Sie umgehend informiert, sobald eine Immobilie verfügbar ist, die Ihren hinterlegten Kriterien entspricht. Wir senden Ihnen neue und passende Immobilien bequem per E-Mail mit Link zum Exposé und direkten Ansprechpartner zu.
Wie hinterlege ich einen Suchwunsch?
Ihren persönlichen Suchwunsch legen Sie in Ihrem Login-Bereich an, nachdem Sie sich kostenlos registriert haben.
- Wählen Sie Wunsch-Region oder Stadtteil von München aus.
- Nennen Sie uns die wichtigsten Eckdaten Ihres Wunsch-Objektes.
- Klicken Sie auf „absenden“.
Sobald eine passende Immobilie in die Vermarktung geht, werden Sie per E-Mail informiert.
Ist mein Profil und hinterlegter Suchwunsch öffentlich einsehbar?
Nein! Wenn Sie einen Suchwunsch bei uns hinterlegen möchten, legen Sie sich Ihr eigenes Konto in unserem Login-Bereich mit eigenem Passwort an. Auf dieses Konto haben Sie allein Zugriff. Dort können Sie Ihre persönlichen Daten und hinterlegten Suchkriterien jederzeit einsehen und abändern.
Wann werde ich über passende Objekte informiert?
Sobald ein auf Ihre Suchkriterien passendes Objekt bei uns in die Vermarkung geht, werden Sie automatisch informiert. Sie erhalten von uns eine E-Mail mit Link zum Exposé und direkten Ansprechpartner für das Objekt.
Kann ich einen Suchwunsch für ein bestimmtes Objekt hinterlegen?
Je präziser Ihre Angaben für Ihre Wunsch-Immobilie in unserem Suchagenten sind, desto höher ist die Chance, ein Objekt vorgeschlagen zu bekommen, das Ihren Wünschen entspricht. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Suchkriterien – besonders Münchner oder die Regionen um München herum – großzügig zu wählen und eine Mehrfachauswahl zu treffen. Sie erhöhen damit die Reichweite Ihrer Anfrage und erhalten mehr Objektvorschläge.
Für welche Objektarten und welche Regionen ist der Suchagent geeignet?
Wenn Sie auf der Suche nach einer Kaufimmobilie sind, können Sie Ihren Suchwunsch für die Objektarten Wohnungen, Häuser und Grundstücke hinterlegen. Suchen Sie eine Immobilie als Investment, dann nutzen Sie unseren Suchagenten Investment. Einen Suchwunsch können Sie für alle Stadtteile in München sowie für die Regionen um München hinterlegen.
Kann ich meinen Suchwunsch bzw. die hinterlegten Kriterien ändern?
Ja, über Ihr persönliches Konto in unserem Login-Bereich können Sie Ihre Suchkriterien jederzeit ändern.
Kann ich mehrere Suchwünsche hinterlegen?
Ja, Sie können über Ihr persönliches Konto in unserem Login-Bereich mehrere Suchwünsche hinterlegen.
FAQ Zukunftsmarkradar
Was ist das Zukunftsmarktradar?
Das Zukunftsmarktradar zeigt Kaufobjekte an, die noch nicht auf dem Immobilienmarkt verfügbar sind, deren Eigentümer aber aktiv darüber nachdenken, ihre Immobilie zu verkaufen. Das von Aigner Immobilien entwickelte Zukunftsmarktradar bietet Kaufinteressenten Orientierung, welche Objektarten in welchen Lagen am Münchner Immobilienmarkt verfügbar sein könnten. Unsere kontinuierliche Marktbeobachtung ermöglicht es, im Zukunftsmarktradar Objekte schon vor der Vermarktung für Sie zu visualisieren.
Sie können nach den Objektarten Häuser, Wohnungen, Grundstücke, Gewerbe und Investment filtern und erhalten einen Überblick über mögliche Marktentwicklungen. Kaufinteressenten mit einem bei uns hinterlegten Suchwunsch erfahren dann als Erste, wenn eine Immobilie bei Aigner Immobilien in die Vermarktung geht. Hier können Sie Ihren Suchwunsch kostenfrei hinterlegen.
Wie hilft mir das Zukunftsmarktradar bei der Immobiliensuche?
Durch die kontinuierliche Marktbeobachtung erfassen wir Objekte schon vor der Vermarktung und zeigen Kaufinteressenten, wo sich in Zukunft der Markt bewegt. Die Datenerfassung für das Zukunftsmarktradar stellt eine effiziente und schnelle Vermarktung sicher. Denn: Bei uns erfasste Objekte sind schnell auf dem Markt und für Kaufinteressenten zugänglich. Das hilft nicht nur Kunden, die bei Vermarktungsstart unmittelbar informiert werden, sondern visualisiert Marktdynamiken und trägt dazu bei, den Immobilienmarkt für Sie transparenter zu gestalten.
Wie hilft mir das Zukunftsmarktradar als Eigentümer?
Unsere Immobilienmakler analysieren und bewerten Trends u. a. mithilfe von Daten aus dem Zukunftsmarktradar, um Eigentümer umfangreich beim Verkauf beraten zu können: Mit einer Datengrundlage von knapp 3.000 erfassten Objekten im Zukunftsmarktradar und über 21.000 hinterlegten Kaufinteressenten können wir Nachfrage- und Angebotsströme bewerten und für Ihren Immobilienverkauf optimal nutzen.
Woher stammen die Objektdaten?
Die Daten im Zukunftsmarktradar werden durch unser Marktdatenteam aus eigenen Erhebungen ermittelt, analysiert, bewertet und aufbereitet. Sorgfältig geprüft und qualifiziert stellen sie mögliche Marktentwicklungen dar. Unsere interne Qualitätsprüfung stellt regelmäßig den aktuellen Objektstatus sicher, damit Kaufinteressenten mit hinterlegtem Suchwunsch die Ersten sind, die informiert werden, wenn ein Objekt in die Vermarktung geht.
Kann ich die vollständige Adresse eines Objektes im Zukunftsmarktradar einsehen?
Nein, wir geben aus Datenschutzgründen nicht die vollständige Adresse für Objekte im Zukunftsmarktradar an, sondern nur die Eckdaten: Objektart, Wohnfläche und Postleitzahl. Die Pins auf der Karte liegen im Orts- oder Stadtteilzentrum – nicht auf der genauen Adresse.
Ich interessiere mich für ein bestimmtes Objekt im Zukunftsmarktradar – was kann ich tun?
Leider können wir Ihnen nicht versichern, dass wir ein bestimmtes Objekt, das für das Zukunftsmarktradar identifiziert wurde, in den Vertrieb nehmen. Kommt ein Objekt in unseren Vertrieb und entspricht dieses Objekt Ihren hinterlegten Suchkriterien, werden Sie darüber informiert.
FAQ Tauschimmobilie
Was ist der Immobilientausch?
Sie sind Eigentümer und auf der Suche nach einer neuen Immobilie. Ihre aktuelle Immobilie verkaufen Sie aber erst, wenn Sie etwas Neues gefunden haben. Leider finden Sie auf dem aktuellen Immobilienmarkt kein passendes Angebot. Anderen Eigentümern geht es wie Ihnen.
Der Immobilientausch ist eine Tauschbörse, auf der wir Kaufinteressenten, die gleichzeitig auch Eigentümer sind, zusammenbringen. Ein Beispiel: Sie wohnen in einer Eigentumswohnung in der Stadt und sind auf der Suche nach einem Einfamilienhaus im Grünen. Ein anderer Eigentümer wohnt im Einfamilienhaus im Grünen und sucht eine Eigentumswohnung in der Stadt. Beide verkaufen erst, wenn sie das neue Zuhause gefunden haben – beide haben das perfekte Objekt für den jeweils anderen. Unser Immobilientausch-Portal bringt beide Eigentümer zusammen.
Bieten Sie Ihre aktuelle Immobilie über den Immobilientausch an, erweitern Sie den Interessentenkreis und haben Sie gleichzeitig Zugang zu Objekten, die es nur zum Tausch – nicht öffentlich in der Vermarktung – gibt. Wir matchen Ihr Suchprofil mit Immobilien von anderen Eigentümern in der Tauschbörse – und Ihre Immobilie mit dem Suchprofil dieser Eigentümer. Passen beide Suchprofile auf die jeweils andere Immobilie, bringen wir Sie zusammen.
Warum sind die Objekte in der Tauschbörse nicht öffentlich in der Vermarktung?
Der Verkaufswunsch ist da, jedoch scheuen viele Eigentümer davor zurück, ihre aktuelle Immobilie aktiv in die Vermarktung zu geben, bevor sie eine neue gefunden haben. Denn: Verkaufen sie erst ihre aktuelle Immobilie, laufen sie Gefahr, dass die Immobilie zwar verkauft ist, sie ihre neue Wunschimmobilie aber noch nicht erfolgreich gefunden haben. Die Tauschbörse bietet für Eigentümer mit Kaufwusch daher die perfekte Lösung, ihre Immobilie nicht aktiv in die Vermarktung zu geben, aber dem Markt dennoch zur Verfügung zu stellen – und im Gegenzug ihre Wunschimmobilie zu finden.
Wie verläuft ein Immobilientausch?
Wenn Sie Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie sind und etwas Kleineres, Größeres oder ganz anderes kaufen möchten, bietet Ihnen die Tauschbörse eine Vielzahl von Immobilien, die nicht offen am Markt verfügbar sind. Möchten Sie mit Ihrer Immobilie teilnehmen, benötigen wir nur wenige Eckdaten. Und so läuft ein Immobilientausch ab:
1) Ihr Profil
Hinterlegen Sie die Suchkriterien Ihrer Wunschimmobilie und die Eckdaten Ihrer aktuellen Immobilie online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch.
2) Zustimmung
Haben Sie telefonisch oder persönlich ein Profil gemeinsam mit einem Mitarbeiter angelegt, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren an uns übermittelten Daten. Sind diese korrekt, bestätigen Sie uns kurz, dass wir Ihr Objekt in die Tauschbörse aufnehmen und Tauschobjekte für Sie suchen dürfen.
3) Ihr Ansprechpartner
Ist Ihre Zustimmung bei uns eingegangen, meldet sich Ihr persönlicher Ansprechpartner aus unserem Hause und klärt mögliche Fragen.
4) Schutz Ihrer Privatsphäre
Ihre Daten sind bei uns sicher. Wir veröffentlichen Ihr Objekt nur anonymisiert und mit wenigen Angaben. Erst wenn wir ein passendes Tauschobjekt gefunden haben, erhält der Tauschpartner nähere Informationen zu Ihrem Objekt.
5) Mögliche Tauschobjekte
Finden wir ein oder mehrere auf Ihre Suchkriterien passende Tauschobjekte, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Link zum Exposé. Sie können hier die Eckdaten sowie die Objektadresse einsehen, sobald Sie unsere AGBs bestätigt haben.
6) Sie haben die Wahl
Gefällt Ihnen das mögliche Tauschobjekt, finden Sie am Ende des Exposés einen Button „Ja, Interesse an einem Tausch“. Bestätigen Sie Ihr Interesse, erhält der Eigentümer eine E-Mail mit dem Link zu Ihrem Objekt in der Tauschbörse. Gefällt Ihnen die Immobilie nicht, suchen wir für Sie weiter.
7) Möglicher Tauschpartner
Haben Sie Ihr Interesse bestätigt, erhält Ihr möglicher Tauschpartner den Link zum Exposé Ihrer Immobilie und kann ebenfalls Interesse bekunden. Haben beide Interesse – Sie an seiner Immobilie, der andere Eigentümer an Ihrer Immobilie – erhalten beide eine Nachricht über den Tauschwunsch.
8) Der Tausch
Bei gegenseitigem Interesse nimmt Ihr persönlicher Ansprechpartner Kontakt mit Ihnen auf und bespricht alle weiteren Schritte. Aigner Immobilien koordiniert die gegenseitigen Besichtigungen, bewertet beide Immobilien und begleitet Sie bei beiderseitigem Interesse bis zur notariellen Beurkundung des Tauschvertrags.
Welche Daten werden veröffentlicht?
Bieten Sie Ihre Immobilie über unsere Tauschbörse an, werden die Objektart (Wohnung, Haus oder Grundstück), Postleitzahl, Zimmeranzahl und Quadratmeter angezeigt. Die genaue Adresse, Objekt- und Lagebeschreibung, Ausstattungsmerkmale, Bilder und Grundrisse werden nicht veröffentlicht. Genauere Angaben erhalten nur qualifizierte, uns bereits bekannte Interessenten, die ihr Interesse an Ihrer Immobilie bestätigen.
Entstehen Kosten durch die Veröffentlichung in der Tauschbörse?
Nein, die Teilnahme Ihrer Immobilie an unserer Tauschbörse ist kostenfrei. Kommt ein Tauschgeschäft zustande, fallen die gleichen Kosten (u. a. Grunderwerbsteuer, Provision) wie bei jedem Immobilienkauf an.
Wie hilft mir der Immobilientausch?
Stimmen Sie der Immobiliensuche über unsere Tauschbörse zu, bringen Sie Ihre Immobilie als mögliches Tauschobjekt mit ein und erhalten Zugang zu den Tauschobjekten anderer Eigentümer, die ebenfalls auf der Suche sind. Das verschafft Ihnen Zugang zu Objekten, die es auf dem Markt offiziell nicht gibt.
FAQ für Verkäufer
Was ist meine Immobilie wert?
Viele Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen möchten, unterliegen folgenden Irrtümern:
- Mein neues Objekt kostet mich …, also brauche ich …
- Damals habe ich ja bereits … gezahlt, die Immobilie muss jetzt viel mehr wert sein
- Mein Nachbar hat für … verkauft und meine Immobilie ist viel schöner
- Der Käufer verhandelt ja noch, also muss ich … auf den Preis aufschlagen
Dabei ist eine Immobilie letztendlich immer genau das wert, was der Interessent bereit ist, dafür zu zahlen. Und Letzterer kennt sich in der Regel schon sehr gut mit den lokalen Immobilienpreisen aus, hat sich in der Umgebung bereits mehrere Objekte angesehen und weiß, was er für sein Geld erwarten kann.
Unser Tipp: Verlassen Sie sich beim Verkauf nicht auf Ihr Bauchgefühl, vage Annahmen oder Auskünfte von Nachbarn, sondern ermitteln Sie den Wert Ihrer Immobilie neutral. Informieren Sie sich, wieviel Geld vergleichbare Objekte gebracht haben und wie sich der lokale Immobilienmarkt entwickelt. Falls Ihnen das alles zu aufwändig ist, beauftragen Sie einen Gutachter oder professionelle Immobilienmakler wie uns, um garantiert den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Wie viel Zeit muss ich für einen Verkauf einplanen?
Bei einem Verkauf auf eigene Faust können von der Verkaufspreisfindung bis zur Schlüsselübergabe gut und gern viele Monate ins Land gehen, denn als Laie fehlt Ihnen in der Regel das nötige Hintergrundwissen, um beispielsweise den Immobilienwert zu ermitteln, alle Unterlagen zusammenzustellen, die richtigen Vermarktungskanäle zu finden, die nötigen Werbemittel zu erstellen, Besichtigungen zu organisieren und vieles mehr. Wenn Sie dazu noch mit dem falschen Preis in den Verkauf starten und deshalb keinen Käufer finden, kann aus einem Sprint schnell ein Marathon werden, denn je länger eine Immobilie auf dem Markt ist, desto skeptischer werden Kaufinteressenten und umso mehr steigt das Risiko, gar nicht oder nur zu einem wesentlich niedrigeren Preis verkaufen zu müssen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich schon vor dem Verkaufsstart umfassend über die Vielzahl der Aufgaben und Herausforderungen, die auf Sie zukommen und überlegen Sie sorgfältig, ob Sie Ihnen wirklich gewachsen sind. Wägen Sie genau ab, ob Sie mit Unterstützung eines erfahrenen Immobilienmaklers nicht doch das bessere Geschäft machen. Ein Verkauf mit uns zum Beispiel dauert in der Regel nur ca. acht Wochen und bringt Ihnen garantiert den bestmöglichen Preis – Sie sparen viel Zeit, schonen Ihre Nerven und gewinnen mehr rechtliche sowie finanzielle Sicherheit.
Welche Vorbereitungen muss ich vor dem Verkaufsstart noch treffen?
Ehe der Verkauf beginnt, brauchen Sie zahlreiche Dokumente und Unterlagen, um zum Beispiel ein wirksames Exposé erstellen zu können. Dazu gehören zum Beispiel:
- Digitale Weitwinkelfotos
- Aufmerksamkeitsstarke Texte
- Aktueller Grundbuchauszug
- Wirtschaftsplan
- Energieausweis (Pflicht beim Verkauf, sonst drohen mehrere tausend Euro Bußgeld)
- Aufbereitete Grundrisse
- Teilungserklärung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen (bei Eigentumswohnungen)
- Baubeschreibung
- Aktueller Lageplan
Unser Tipp: Planen Sie vor Verkaufsbeginn auch ausreichend Zeit ein, um Ihre Immobilie ansprechend herzurichten. Dazu gehören nicht nur notwendige Reparaturen und unter Umständen Modernisierungsmaßnahmen, sondern auch die Berücksichtigung der verschiedenen Käuferzielgruppen. Eine junge Familie mit Kindern betrachtet ihr potenzielles neues Zuhause unter anderen Gesichtspunkten als zum Beispiel ein Arztehepaar oder Interessenten im Ruhestand.
Was muss ich bei Besichtigungen beachten?
Zunächst sollten Sie davon ausgehen, dass die Mehrheit der Interessenten berufstätig ist und sich auch die Abende und Wochenenden entsprechend freihalten. Darüber hinaus ist es wichtig, das Haus oder die Wohnung für jeden Besichtigungstermin gründlich zu reinigen und individuell vorzubereiten, damit sich jeder Interessent sofort wie zuhause fühlt. Ein angenehmes Raumklima trägt dazu ebenso bei wie Ordnung und Sauberkeit.
Bei der Besichtigung selbst sollte von der Begrüßung bis zur Verabschiedung immer ein freundlicher, respektvoller Umgang herrschen – auch bei zum Teil akribischen oder unangenehmen Nachfragen seitens des Interessenten. Mit einem schnellen Durchschleusen lässt sich bei den Summen, um die es in der Regel geht, kein potenzieller Käufer abspeisen und es sollte genug Zeit eingeplant werden. Das gilt auch für die Zeit nach der Besichtigung, wenn es darum geht, am Interessenten dranzubleiben, nachzuhaken und spätere Fragen zu beantworten.
Unser Tipp: Überlegen Sie genau, wem Sie Ihre Tür öffnen, denn es gibt tatsächlich zahlreiche Interessenten, die eigentlich überhaupt keine Kaufabsicht haben, sondern sich nur einmal umsehen möchten, wie andere Menschen leben – oder Sie sogar ausspähen wollen. Finden Sie deshalb im Vorfeld heraus, ob es sich um echte Interessenten oder Immobilientouristen handelt, denn schließlich haben Sie weder Zeit noch Geld zu verschenken.
Wie komme ich an einen rechtlich einwandfreien Kaufvertrag?
Sicher, Vorlagen im Internet gibt es viele. Doch sind sie wirklich noch auf dem neusten rechtlichen Stand? Und wie können Sie darin individuelle Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Käufer unterbringen? Darüber hinaus geht ohne notarielle Beglaubigung ohnehin nichts.
Unser Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie den Vertragsentwurf von einem Notar anfertigen, auf den Sie sich zuvor mit dem Käufer geeinigt haben. Erarbeiten Sie etwaige Änderungen gemeinsam mit dem Käufer und lassen Sie den Vertrag erst beurkunden, wenn alle Vertragsänderungen beschlossen sind und die Finanzierungsbestätigung des Käufers vorliegt.
Was ist bei der Objektübergabe zu beachten?
Bei der Objektübergabe müssen alle Schlüssel und Objektunterlagen sowie Versicherungsdokumente übergeben werden. In einem gemeinsamen Protokoll sind alle Zählerstände wie Strom, Wasser, Gas etc. aufzuführen. Käufer und Verkäufer müssen dieses Protokoll unterschreiben und die Energieversorger darüber zu informieren.
Unser Tipp: Nehmen Sie die Objektübergabe ausschließlich zu dem Termin vor, der im Kaufvertrag vereinbart wurde, denn nur so können die vom Notar vorgeschlagenen und im Kaufvertrag festgehaltenen Sicherungsmechanismen greifen.
FAQs Online Immobilienbewertung
Wie wird die Werteinschätzung Ihrer Immobilie ermittelt?
Ihrem fertigen Bericht liegt eine tagesaktuelle Analyse des direkten Umfelds Ihrer Immobilie zugrunde. Die Werte setzen sich aus den innerhalb der letzten zwei Jahre in den bekannten Immobilienportalen veröffentlichten Angeboten und einem mathematisch berechneten Verkaufspreis zusammen.
Wann bekomme ich ein Ergebnis?
Unmittelbar nach Abschluss der Dateneingabe bekommen Sie die Wohnmarktanalyse bequem per E-Mail zugeschickt. Und das rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.
Wie repräsentativ ist die online Immobilienbewertung?
Das Ergebnis beruht auf einer mit wissenschaftlich fundierten Verfahren durchgeführten Auswertung des aktuellen Immobilienmarktes und bietet Ihnen einen ersten Richtwert.
Eines ist uns jedoch besonders wichtig: Die Analyse ersetzt nicht den Blick auf die Details und Besonderheiten Ihrer Immobilie. Da jedes Objekt ein Unikat mit individuellen Vorzügen ist, ist eine umfassende persönliche Wertermittlung vor Ort unverzichtbar und im wahrsten Sinne wertvoll.
Rufen Sie uns an, falls Sie weitere Fragen haben, oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
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