Immobilie im Erbfall

Haus geerbt – was nun?

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Aktuell: Erbschaftssteuer Immobilien
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Immobilie geerbt – Wir finden die optimale Lösung

Wer eine Immobilie erbt, sieht sich oft ganz plötzlich mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Gerade bei Erbengemeinschaften kann es bei Unklarheiten und unterschiedlichen Interessen zu großen Schwierigkeiten kommen – schließlich müssen laufende Kosten weiterhin getragen werden. Im schlimmsten Fall führt dies zu heftigen Streitigkeiten und zur Zerrüttung der Familie. Vermeiden Sie solche unnötigen Konflikte und vertrauen Sie gleich zu Beginn einem erfahrenen Partner, der für Sie die optimale Lösung erarbeitet.

Das kommt darauf an. Verfügen Sie über ein großes Vermögen, ist die Schenkung der Immobilie zu raten. Ebenso dann, wenn es um Ihr Eigenheim geht und es der Ehepartner bekommen soll. Immobilien vererben ist dann ratsam, wenn diese noch mit Schulden behaftet sind oder der Eigentümer für das Alter vorsorgen möchte. Ein Verkauf ist u.a. dann sinnvoll, um einen Streit unter den Erben zu vermeiden.

Ja, denn der Vorteil, wenn Sie das Haus an Ihre Kinder überschreiben, ist, dass keine Erbschaftssteuer anfällt bzw. sich bei einer weiteren Erbmasse prozentual um den Immobilienwert verringert. Es ist zudem möglich, die Überschreibung mit Auflagen zu verbinden und sich z.B. ein lebenslanges Wohnrecht als Nießbrauch zu sichern.

Wenn das Haus an ein Kind überschrieben wird, erhalten die Geschwister einen Ausgleich. Es ist aber auch möglich, dass die Geschwister vertraglich auf ihren Anspruch verzichten oder alle Kinder zu gleichen Teilen in das Grundbuch eingetragen werden.

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