Wohnzimmer mit weißer Couch, lila Kissen und grauem Stoffhocker

Nützliches Wissen rund um Ihre Mietwohnung

Informationen für Mieter

Mietvertragsgestaltung, Nebenkostenabrechnung, Mängelbeseitigung – als Mieter müssen Sie sich früher oder später mit diesen und anderen Aspekten beschäftigen. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

Dieser Inhalt dient einem unverbindlichen Informationszweck und stellt weder eine Steuer- noch eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und verstehen sich ohne Gewähr. Sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Gerne empfehlen wir bei Bedarf entsprechende Anwälte und Steuerberater.

Dabei orientiert sich der Mietpreis nicht an der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern daran, wie sich der regelmäßig vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex entwickelt. Eine Indexmiete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Nicht alles, was im Mietvertrag geschrieben steht, hat auch rechtliche Gültigkeit. Wenn ein Vermieter Ihnen per Mietvertrag vorschreiben will, dass Sie auf Ihrem Balkon nicht grillen dürfen, ist ein solch pauschales Verbot unwirksam, denn Elektrogrills sind zum Beispiel erlaubt.

Zur Miete kommen noch die Kosten für Heizung, Strom und Wasser. Gegebenenfalls müssen Sie sich auch an der Treppenhausreinigung, Aufzugswartung, Müllabfuhr etc. beteiligen. Spätestens zwölf Monate nach der Abrechnungsperiode muss Ihnen die Nebenkostenabrechnung vorliegen.

Schäden, die Sie als Mieter selbst verschulden, müssen Sie auch selbst tragen. Dazu gehören beispielsweise auch die Schimmelbeseitigung bei nachweislich falschem Lüftungs- und Heizverhalten, durch falsche Bohrungen beschädigte Rohre usw.

Die Wände Ihrer Mietwohnung können Sie prinzipiell nach Belieben gestalten. Der Vermieter darf von Ihnen jedoch verlangen, am Ende des Mietverhältnisses auf dunkle Farben wie zum Beispiel dunkelbraun, schwarz oder tiefrot zu verzichten.

Sie müssen entfernen, was Sie angebracht haben, Böden putzen, Fenster von grobem Schmutz reinigen sowie die Toilette hygienisch unbedenklich übergeben. Ist im Mietvertrag eine die renovierte Übergabe der Wohnung festgeschrieben, müssen Sie sich auch daran halten.

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Formulare für Vermieter und Mieter

Finden Sie auf dieser Seite die gängigsten Formulare, die Sie für den Abschluss eines Mietvertrages brauchen. So können Sie diese in aller Ruhe ausdrucken und ausgefüllt zu Ihrem Termin mitbringen.

Häufige Fragen (FAQ)

In der Regel sind Sie nicht der einzige Interessent für die Wohnung und sollten sich deshalb entsprechend sorgfältig auf die Besichtigung vorbereiten. So können Sie alle wichtigen Fragen klären und einen guten ersten Eindruck beim Vermieter hinterlassen. Folgende Unterlagen empfehlen wir, einzureichen:

  • Mieter-Selbstauskunft
  • Gehaltsnachweis
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Schufa-Bonitätsauskunft
  • Aktuellen Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung

Unser Tipp: Mit einem gepflegten Erscheinungsbild und Höflichkeit gewinnen Sie einen Vermieter schneller für sich, als in Jogginghosen und mit einem unfreundlichen Umgangston. Übertriebenes Anbiedern ist jedoch auch nicht ratsam und Sie sollten unbedingt pünktlich sein.

Kleinreparaturen

Bis zu einer Höhe von 125 Euro je Reparatur muss der Mieter Kleinreparaturen selbst tragen, die jährlichen Kosten dürfen allerdings nicht mehr als sechs Prozent der Jahresbruttomiete betragen.

Kündigungsfrist

Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist drei Monate und der Mieter kann nach einer Kündigung ohne Angabe von Gründen zum Ende des übernächsten Monats ausziehen. Manche Mietverträge enthalten jedoch Sperrfristen, die beide Parteien dazu verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum (höchstens vier Jahre) nicht vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Auch gibt es befristete Mietverträge, in denen die Dauer des Mietverhältnisses schon vor dem Einzug fixiert wird.

Die Kündigungsfrist gilt auch, wenn der Mieter Nachmieter stellt. Er darf also nicht einfach so ohne Kündigungsfrist ausziehen, es sei denn, es ist mit dem Vermieter anders abgesprochen.

Haustiere

Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung des Vermieters, wenn Haustiere wie Hunde oder Katzen angeschafft werden. Kleintiere benötigen keine Zustimmung.

Gut zu wissen: Das Mietrecht ist in Deutschland sehr stark zu Gunsten der Mieter. Die Rechtslage verändert sich durch zahlreiche Urteile aber ständig. Daher sollte immer geprüft werden, ob der Mietvertrag der aktuellen Rechtsauffassung entspricht bzw. ob Klauseln enthalten sind, die sich als unwirksam erweisen.

Ein Mietvertrag für Wohnraum kann auch mündlich zustande kommen, indem er beispielsweise per Handschlag besiegelt wird und der Mieter dann in die Wohnung oder das Haus einzieht. Empfehlenswert ist jedoch die Schriftform.

Vermieter dürfen nach aktueller Rechtslage weder einseitig die Raumtemperatur absenken noch stundenweise das Warmwasser abstellen. Eine Raumtemperatur von mindestens 20 Grad muss in der Wohnung erreicht werden. Vermieter dürfen dabei auch nicht vorschreiben, wie warm es in der Wohnung sein soll, da Menschen verschiedene Temperaturempfinden haben.

Achtung: Nachtabsenkungen bei Heizungen sind erlaubt. Die höchste zu erreichende Temperatur liegt aber hier bei 18 Grad (AG Köln, Urteil vom 05.07.2016 – 205 C 36/16).

Auch die Warmwasserversorgung (mindestens 40 bis 50 Grad Celsius) muss zu jeder Zeit für Mieter gewährleistet werden.

Nein. Mieterhöhungen sind nur im Rahmen bestimmter Vorgaben möglich. Liegen weder Staffel- noch Indexmietvertrag vor, kann die Miete nur unter diesen Umständen erhöht werden:

Die Miete liegt unter der ortsüblichen Vergleichsmiete

Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist innerhalb bestimmter Kappungsgrenzen möglich. Dazu gehört, dass die Miete zu dem Zeitpunkt, an dem die Mieterhöhung greift, 15 Monate unverändert geblieben war. Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über ortsübliche Vergleichsmieten. Liegt kein Mietspiegel vor, können Vergleichswohnungen in Verbindung mit Gutachten von Sachverständigen zugrunde gelegt werden.

Modernisierungsmaßnahmen

Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen, wie z.B. energetische Sanierungen oder bauliche Veränderungen, die z.B. Wassereinsparungen ermöglichen, erlauben eine Mieterhöhung. Welche Modernisierungsmaßnahmen das genau sind, regelt § 555 b des BGB.

Achtung: Eine Mieterhöhung muss 3 Monate im Voraus angekündigt werden bedarf einer bestimmten schriftlichen Form mit Begründung. Ansonsten ist sie formell unwirksam.

Eine Anpassung der Abschlagszahlungen auf Grundlage einer aktuellen Nebenkostenabrechnung ist zulässig.

Wichtig: Dies ist nur möglich, wenn die Abrechnung eine höhere Nachzahlung ergibt. Es ist also nicht erlaubt, vorab und ohne Begründung die Nebenkosten ohne Zustimmung der Mieter zu erhöhen.

Die Mietkosten setzen sich aus dem Kaltmietpreis und den Nebenkosten zusammen.

Unser Tipp: Achten Sie auf Zusatzkosten wie GEZ, Strom, Internet etc., denn diese sind meist nicht in der Miete enthalten.

In Bayern gilt seit 1. August 2015 die Mietpreisbremse. Damit darf die Miete bei neu geschlossenen Mietverträgen nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Neubauten sowie umfangreich modernisierte Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Zudem darf der Vermieter von Ihnen weiterhin den Mietpreis des Vormieters verlangen, selbst wenn dieser den gedeckelten Mietpreis überschritten hat.

Seit dem 1. Juni 2015 muss in Deutschland die Person den Makler bezahlen, die ihn bestellt. In der Regel ist das also der Vermieter, es sei denn, Sie haben explizit einen Makler damit beauftragt, eine passende Wohnung zu finden.

Die Annahme, dass der Mieter in den letzten drei Monaten keine Miete zahlen muss, weil dann die dreimonatige Kaution abgewohnt wird, ist falsch. Die Miete muss bis zum letzten Monat gezahlt und der Anspruch des Mieters auf eine Rückzahlung der Kaution wird erst nach dem Ende des Mietverhältnisses fällig.

Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist keine Untervermietung erlaubt. Sie verletzt dann den Mietvertrag und kann rechtliche Folgen für den Mieter haben.

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