Beim Teilverkauf bleibt der Verkäufer in der Immobilie wohnen, zahlt dafür aber ein monatliches Nutzungsentgelt – eine Art „Ersatzmiete“ für den verkauften Anteil. Die Höhe dieses Entgelts orientiert sich am Teilverkaufspreis und entspricht meist einem Zinssatz von rund 5 bis knapp 7 % pro Jahr auf den Wert des verkauften Anteils. Je höher der verkaufte Anteil und je wertvoller die Immobilie, desto höher fällt das monatliche Nutzungsentgelt aus.
Gut zu wissen: Die meisten Anbieter passen die Nutzungsgebühr nach einem festgelegten Zeitraum an, oft orientiert am Drei-Monats-Euribor. Der Euribor (Euro Interbank Offered Rate) bezeichnet durchschnittliche Zinssätze, zu denen viele europäische Banken einander Anleihen in Euro gewähren. Steigt der Euribor, steigt auch die Nutzungsgebühr.
Nutzungsentgelt Rechenbeispiel:
Wert des Hauses: 700.000 €
Verkaufsanteil: 30 %
Summe bei Teilverkauf: 210.000 € (entspricht 30 % vom Hauswert)
Höhe monatliches Nutzungsentgelt bei 5 %: 875 € (Jahressumme 10.500 €)
Höhe monatliches Nutzungsentgelt bei 7 %: 1.255€ (Jahressumme 14.700 €)
Der Kauferlös von 210.000 € sollte also mit dem monatlich anfallenden Nutzungsentgelt gegengerechnet werden. Noch nicht enthalten sind andere laufende Kosten, z. B. für die Grundsteuer. Auch Instandhaltungskosten, die in der Regel vom Verkäufer getragen werden, sind nicht enthalten.