Braun goldener Gerichtshammer mit einer goldenen Schale an einer Kette links daneben

Keine Scheinselbstständigkeit

Vertrauen Sie in unsere fairen Arbeitsverhältnisse

Seit über drei Jahrzehnten gelten wir mit unserer Maklerleistung und unserem Renommee als verlässliches und starkes Immobilienunternehmen. Als langjähriger Marktführer unter den inhabergeführten Maklerunternehmen im Großraum München genießen wir nicht nur ein hohes Ansehen, sondern setzen auch konsequent auf Fairness und rechtlich einwandfreie Arbeitsverhältnisse. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit. Transparenz, Vertrauen und Menschlichkeit sind feste Bestandteile unseres Qualitätsversprechens – sowohl gegenüber unseren Kunden als auch gegenüber unseren Mitarbeitern in allen Unternehmensbereichen.

Denn die Menschen, die bei uns tätig sind, bilden das Fundament unseres Erfolgs. Daher legen wir besonderen Wert auf Planungssicherheit, klare vertragliche Regelungen und eine sozialrechtliche Absicherung durch Festanstellung. Wir übernehmen Verantwortung für unsere Mitarbeiter. Modelle der Scheinselbstständigkeit schließen wir aus Überzeugung aus – im Sinne der Rechtssicherheit und der Wertschätzung unserer Mitarbeiter.

Scheinselbstständigkeit: Was ist das?

Das Thema Scheinselbstständigkeit ist in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, zuletzt auch durch medienwirksame Fälle innerhalb der Immobilienbranche. Wir nehmen diese Entwicklung zum Anlass, um transparent aufzuklären und zu zeigen, weshalb Sie mit einem Arbeitsverhältnis bei Aigner Immobilien auf der sicheren Seite sind.

Als Scheinselbstständigkeit gilt ein Arbeitsverhältnis, bei dem eine Person formal als selbstständig geführt wird, tatsächlich jedoch weisungsgebunden und in betriebliche Abläufe integriert arbeitet – also wie ein Angestellter. Der entscheidende Punkt ist die Sozialversicherungspflicht: Während bei fest angestellten Mitarbeitern gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben geleistet werden müssen, entfallen diese bei scheinbar selbstständigen Kräften.

Unternehmen, die Scheinselbstständige beschäftigen, umgehen damit oft erhebliche Sozialversicherungsabgaben – auf Kosten der Allgemeinheit. Denn wer bewusst auf scheinselbstständige Arbeitsverhältnisse setzt, entzieht dem Sozialversicherungssystem wichtige Beiträge und verstößt gegen geltendes Recht. In vielen Fällen hat dies nicht nur finanzielle, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Abgrenzungskriterien Selbstständigkeit, Festanstellung und Scheinselbstständigkeit

Die Unterscheidung zwischen einer selbstständigen Tätigkeit, einer abhängigen Beschäftigung und einer Scheinselbstständigkeit ist arbeits- und sozialrechtlich für Auftraggeber ebenso wie für Auftragnehmer von zentraler Bedeutung. Ob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, richtet sich nach § 7 Abs. 1 SGB IV sowie der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Entscheidend ist hierbei der Grad der persönlichen Abhängigkeit des Beschäftigten vom Auftraggeber.

 

Festanstellung

Bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis (Festanstellung) ist der Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert, weisungsgebunden und unterliegt festen Arbeitszeiten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen einen Arbeitsvertrag, der Rechte und Pflichten klar regelt, inklusive Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und sozialer Absicherung durch Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Selbstständigkeit

Eine echte selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn folgende Merkmale gegeben sind:

  • Der Selbstständige trägt ein eigenes Unternehmerrisiko.
  • Es besteht eine eigene Betriebsstätte.
  • Die Arbeitskraft wird eigenverantwortlich und frei gestaltet.
  • Es gibt keine Eingliederung in betriebliche Abläufe.
  • Die Tätigkeit erfolgt auf Basis von Werk- oder Dienstverträgen, meist für wechselnde Auftraggeber.

Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit liegt dann vor, wenn eine Person formal als Selbstständiger auftritt, tatsächlich jedoch wie ein Arbeitnehmer tätig ist, z. B. dauerhaft für nur einen Auftraggeber arbeitet, dessen Weisungen folgt und in betriebliche Abläufe eingebunden ist. In diesen Fällen besteht Sozialversicherungspflicht, auch wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt.

Checkliste: Liegt Scheinselbstständigkeit vor?

  • Persönliche Abhängigkeit

    • Muss ich mich an Arbeitszeiten oder feste Weisungen des Auftraggebers halten?
    • Bin ich in betriebliche Prozesse oder Strukturen eingebunden?
    • Nutze ich regelmäßig Arbeitsmittel oder Software des Auftraggebers?
  • Unternehmerische Unabhängigkeit

    • Habe ich mehrere Auftraggeber oder bin ich wirtschaftlich auf einen angewiesen?
    • Trage ich ein eigenes unternehmerisches Risiko (z. B. Haftung, Investitionen)?
    • Bestimme ich selbst über den Arbeitsort und meine Arbeitszeit?
  • Strukturelle Merkmale

    • Arbeite ich in den Räumen des Auftraggebers an einem festen Arbeitsplatz?
    • Verfüge ich über eine eigene Betriebsstätte und einen eigenen Firmenauftritt (z. B. Webseite, Visitenkarte)?
    • Erhalte ich Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub?

Wenn mehrere der oben genannten Punkte auf ein Arbeitsverhältnis zutreffen, besteht das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.

Scheinselbständigkeit: rechtliche Konsequenzen

Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, hat dies sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen. In der Regel sind beide Parteien zur Nachzahlung der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verpflichtet. Die Höhe der Rückforderungen richtet sich nach dem Zeitraum und dem Umfang der nicht geleisteten Abgaben und kann entsprechend beträchtlich ausfallen. Darüber hinaus können Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen folgen, insbesondere bei vorsätzlichem Handeln.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Im Sinne einer verantwortungsvollen Unternehmensführung legen wir großen Wert auf rechtssichere und faire Beschäftigungsformen. Wir beschäftigen ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter und schließen das Risiko einer Scheinselbstständigkeit konsequent aus. Unser Fokus liegt auf langfristigen, rechtskonformen Beschäftigungsstrukturen.

Sämtliche Arbeitsverhältnisse bei uns sind rechtlich geprüft und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. So stellen wir sicher, dass unsere Beschäftigungsverhältnisse nicht nur transparent und rechtskonform, sondern auch verlässlich sind, womit wir unseren Mitarbeitern ein hohes Maß an Planungssicherheit bieten.

  • Wir übernehmen Verantwortung für unsere Mitarbeiter.
  • Die soziale Absicherung sowie der gesetzliche Kündigungsschutz einer Festanstellung bieten unseren Mitarbeitern ein hohes Maß an Sicherheit – ein entscheidender Vorteil gegenüber der Selbstständigkeit.
  • Durch gezielte Schulungen und kontinuierliche Weiterbildungen fördern wir nicht nur fachliche Qualität, sondern auch eine starke Identifikation mit dem Unternehmen. Das stärkt unsere Marke und die gesamte Zufriedenheit, denn Loyalität ist uns sehr wichtig.
  • Die enge Verbundenheit mit unserem Unternehmen spiegelt sich auch in unseren Kundenbeziehungen wider: 98 % unserer Kunden zeigen sich hoch zufrieden mit unserer Dienstleistung. Besonders geschätzt werden die Kompetenz und Professionalität unserer Mitarbeiter, ihr freundliches Auftreten, ihre Lösungsorientierung sowie die Menschlichkeit im Umgang.
  • Seit über drei Jahrzehnten stehen wir für faire, transparente und verantwortungsvolle Prozesse – ein Fundament, auf das sich sowohl unsere Mitarbeiter als auch unsere Kunden verlassen können.
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