Persönliche Abhängigkeit
- Muss ich mich an Arbeitszeiten oder feste Weisungen des Auftraggebers halten?
- Bin ich in betriebliche Prozesse oder Strukturen eingebunden?
- Nutze ich regelmäßig Arbeitsmittel oder Software des Auftraggebers?
Vertrauen Sie in unsere fairen Arbeitsverhältnisse
Seit über drei Jahrzehnten gelten wir mit unserer Maklerleistung und unserem Renommee als verlässliches und starkes Immobilienunternehmen. Als langjähriger Marktführer unter den inhabergeführten Maklerunternehmen im Großraum München genießen wir nicht nur ein hohes Ansehen, sondern setzen auch konsequent auf Fairness und rechtlich einwandfreie Arbeitsverhältnisse. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit. Transparenz, Vertrauen und Menschlichkeit sind feste Bestandteile unseres Qualitätsversprechens – sowohl gegenüber unseren Kunden als auch gegenüber unseren Mitarbeitern in allen Unternehmensbereichen.
Denn die Menschen, die bei uns tätig sind, bilden das Fundament unseres Erfolgs. Daher legen wir besonderen Wert auf Planungssicherheit, klare vertragliche Regelungen und eine sozialrechtliche Absicherung durch Festanstellung. Wir übernehmen Verantwortung für unsere Mitarbeiter. Modelle der Scheinselbstständigkeit schließen wir aus Überzeugung aus – im Sinne der Rechtssicherheit und der Wertschätzung unserer Mitarbeiter.
Das Thema Scheinselbstständigkeit ist in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, zuletzt auch durch medienwirksame Fälle innerhalb der Immobilienbranche. Wir nehmen diese Entwicklung zum Anlass, um transparent aufzuklären und zu zeigen, weshalb Sie mit einem Arbeitsverhältnis bei Aigner Immobilien auf der sicheren Seite sind.
Als Scheinselbstständigkeit gilt ein Arbeitsverhältnis, bei dem eine Person formal als selbstständig geführt wird, tatsächlich jedoch weisungsgebunden und in betriebliche Abläufe integriert arbeitet – also wie ein Angestellter. Der entscheidende Punkt ist die Sozialversicherungspflicht: Während bei fest angestellten Mitarbeitern gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben geleistet werden müssen, entfallen diese bei scheinbar selbstständigen Kräften.
Unternehmen, die Scheinselbstständige beschäftigen, umgehen damit oft erhebliche Sozialversicherungsabgaben – auf Kosten der Allgemeinheit. Denn wer bewusst auf scheinselbstständige Arbeitsverhältnisse setzt, entzieht dem Sozialversicherungssystem wichtige Beiträge und verstößt gegen geltendes Recht. In vielen Fällen hat dies nicht nur finanzielle, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Die Unterscheidung zwischen einer selbstständigen Tätigkeit, einer abhängigen Beschäftigung und einer Scheinselbstständigkeit ist arbeits- und sozialrechtlich für Auftraggeber ebenso wie für Auftragnehmer von zentraler Bedeutung. Ob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, richtet sich nach § 7 Abs. 1 SGB IV sowie der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Entscheidend ist hierbei der Grad der persönlichen Abhängigkeit des Beschäftigten vom Auftraggeber.
Wenn mehrere der oben genannten Punkte auf ein Arbeitsverhältnis zutreffen, besteht das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.
Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, hat dies sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen. In der Regel sind beide Parteien zur Nachzahlung der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verpflichtet. Die Höhe der Rückforderungen richtet sich nach dem Zeitraum und dem Umfang der nicht geleisteten Abgaben und kann entsprechend beträchtlich ausfallen. Darüber hinaus können Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen folgen, insbesondere bei vorsätzlichem Handeln.
Warum gibt es bei Aigner Immobilien keine Scheinselbstständigkeit?
Im Sinne einer verantwortungsvollen Unternehmensführung legen wir großen Wert auf rechtssichere und faire Beschäftigungsformen. Wir beschäftigen ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter und schließen das Risiko einer Scheinselbstständigkeit konsequent aus. Unser Fokus liegt auf langfristigen, rechtskonformen Beschäftigungsstrukturen.
Wie gewährleisten wir rechtliche Sicherheit?
Sämtliche Arbeitsverhältnisse bei uns sind rechtlich geprüft und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. So stellen wir sicher, dass unsere Beschäftigungsverhältnisse nicht nur transparent und rechtskonform, sondern auch verlässlich sind, womit wir unseren Mitarbeitern ein hohes Maß an Planungssicherheit bieten.
Welche Vorteile ergeben sich für Sie?