Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Tippgeber: Sichern Sie sich bis zu 10.000€ Provision

Thomas Aigner, Geschäftsführer

  • München: (089) 17 87 87 - 297
  • Starnberg: (08151) 650 64 - 298
  • Dachau: (08131) 299 23 - 299

Tippgeberprovision sichern: Ihr Verkaufstipp ist uns einiges wert!

Sie haben gehört, dass die Wohnung Ihrer Nachbarn zum Verkauf steht? Oder Sie wissen, wer sein Haus verkaufen will? Sie kennen ein Grundstück, das den Besitzer wechseln soll?

Geben Sie uns einen Tipp! Wenn wir die von Ihnen empfohlene Immobilie verkaufen, erhalten Sie eine Empfehlungsprämie von bis zu 10.000€.

B2B-Kooperationspartner erhalten als Dankeschön bis zu 20% Tippgeberprovision.

Bei uns profitieren Sie von:

  • einer einfachen Tippabgabe
  • einer attraktiven Tippgeberprovision
  • einer garantierten Auszahlung der Empfehlungsprämie

So funktioniert´s

Ihr Tipp

Sie geben Ihren Immobilientipp an uns weiter.

Prüfung

Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bestätigung als “Tippgeber”.

Immobilienverkauf

Wir vermarkten die Immobilie und finden den passenden Käufer.

Provision

Nach erfolgreichem Verkauf erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision.

Wir freuen uns auf Ihren Tipp!

Senden Sie uns eine Nachricht und wir melden uns bei Ihnen!

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet

Rahmenbedingungen

  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.)
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Großraum München
  • Tippgeberprovisionen müssen mit uns explizit vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und bestätigt werden. Tippgeber, die ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie durch unser Unternehmen bei uns anzeigen und von deren Tipp wir bei Abschluss des Maklervertrags somit keine Kenntnis haben, können nicht berücksichtigt werden.
  • Tipps für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners werden nicht honoriert

Anzeichen für einen bevorstehenden Verkauf

Wenn Ihnen Freunde, Bekannte oder Nachbarn erzählen, dass sie ihre Immobilie verkaufen möchten, ist die Sache natürlich einfach. Dann haben Sie bereits alle Informationen, die Sie benötigen, um uns Ihren Tipp zu geben.

Aber auch sonst gibt es einige Anzeichen dafür, dass ein Verkauf geplant ist:

  • Wenn Ihnen auffällt, dass eine Wohnung oder ein Haus unbewohnt wirkt (“leere Fenster”)
  • Wenn der Wohnungseigentümer oder Vermieter Ihrer Nachbarwohnung mit einer Vermessung beginnt
  • Evtl. informiert Sie Ihr eigener Vermieter über einen geplanten Verkauf
  • Wenn ein Briefkasten lange nicht geleert wird
  • Wenn im Winter kein Schnee geräumt wird

Sollten Sie eines oder mehrere dieser Anzeichen entdecken, fragen Sie einfach den Haus- oder Wohnungsbesitzer oder die Nachbarn. Aber auch wenn Sie keine weiteren Informationen bekommen, können Sie uns ansprechen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Tippgeber haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt und wenn Sie die Kriterien erfüllen, können Sie uns über das Tippgeber-Formular schnell und einfach Ihren Verkaufstipp mitteilen.

Sie können mir Ihrem Tipp bei uns bis zu 10.000 € Tippgeberprovision erhalten.

B2B-Kooperationspartner erhalten als Dankeschön bis zu 20% Tippgeberprovision.

Ja, der Eigentümer darf gerne ein Bekannter oder Verwandter von Ihnen sein. Tipps für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners honorieren wir allerdings nicht.

Sie können jede Immobilie und jedes Grundstück vorschlagen, die bzw. das zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll. Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprovision:

  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.)
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Großraum München

Zunächst überprüfen wir, ob wir Ihre empfohlene Immobilie bereits kennen oder ob sie schon veröffentlicht wurde. Wenn nicht, nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

Sollte danach ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande kommen, beginnt die Vermarktungsphase. Und sollten wir die Immobilie dann auch erfolgreich vermitteln können, dann erhalten Sie selbstverständlich Ihren Provisionsanteil!

Ein Tippgeber in der Immobilienbranche ist eine Privatperson, die einem Immobilienmakler einen Hinweis auf eine zum Verkauf oder zur Vermietung stehende Immobilie gibt, die dem Makler bislang nicht bekannt war. Kommt es aufgrund dieses Hinweises zu einem erfolgreichen Immobilienabschluss, etwa durch einen Notartermin oder eine abgeschlossene Vermietung, erhält der Tippgeber eine vorab vereinbarte Tippgeberprovision.

Der Tippgeber ist dabei nicht aktiv in den Verkaufs- oder Vermietungsprozess eingebunden. Tippgebermodelle gelten daher als attraktive Möglichkeit, mit Immobilienkontakten zusätzliches Einkommen zu erzielen, insbesondere für gut vernetzte Privatpersonen.

Startseite » Tippgeber© 2026 - Aigner Immobilien
5.0 Sterne - basierend auf 828 Bewertungen
Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.
Sie erhalten in kürze eine E-Mail mit einem einmaligen Login link.
Kundenkonto
Sie sind momenten nicht in Ihrem Kundenkonto angemeldet.
Registrieren

Oops! Wir konnten dein Formular nicht lokalisieren.