Energiekrise und steigende Gaspreise: Darf ich als Vermieter Heizung und Warmwasser drosseln?
Im Zug der aktuellen Energiesparmaßnahmen kommt immer wieder die Frage auf: Dürfen Vermieter ihren Mietern eigenmächtig die Raum- und Warmwassertemperatur drosseln? Die Antwort darauf lautet: Vermieter dürfen nach aktueller Rechtslage weder einseitig die Raumtemperatur absenken noch stundenweise das Warmwasser abstellen. Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbunds, sagt: „Mieter haben einen Anspruch darauf, dass die Vermieter die Mietverträge erfüllen.“ So seien eine Temperaturabsenkung sowie eine Drosselung der Warmwasserzufuhr ohne gesetzliche Grundlage nicht einfach so möglich.
Auslöser für die Diskussion war unter anderem das Vorgehen der Wohnungsgesellschaft Dippoldiswalde in Sachsen: Die Genossenschaft informierte ihre Mieter im Juli 2022, dass angesichts hoher Energie- und Gaspreise künftig die Versorgung mit Warmwasser nur noch in festgelegten Zeitfenstern stattfinde. Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen bestehendes Mietrecht: Demzufolge haben Mieter grundsätzlich zu jeder Zeit Anspruch auf eine Versorgung mit Warmwasser, das mindestens 40 bis 50 Grad Celsius erreicht.
Nachtabsenkungen erlaubt
Ebenfalls im Juli 2022 kündigte der Wohnungsvermieter Vonovia eine Absenkung der nächtlichen Heizungstemperatur im Herbst/Winter auf 17 Grad an. Tagsüber und in den Abendstunden sollen 18 Grad Mindesttemperatur erreicht werden.
Dies ist nach Ansicht von Mieterschützern ebenso nicht zulässig: Laut Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds Nordrhein-Westfalen, geben richterliche Entscheidungen vor, dass eine Mindesttemperatur von 20 Grad erreicht werden müsse. Auch dürfe der Vermieter nicht vorschreiben, wie warm es in der Wohnung sein soll, da Menschen verschiedene Temperaturempfinden haben.
Laut aktuellem Mietrecht sind Nachtabsenkungen bei Heizungen derzeit zwar erlaubt. Die höchste zu erreichende Temperatur liegt aber bei 18 Grad (AG Köln, Urteil vom 05.07.2016 – 205 C 36/16).