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Symbolbild: stilisiertes Haus mit rotem Spitzdach und Geldmünzen

Welche Kosten können Vermieter von der Steuer absetzen?

Laufend kommen Kosten auf Vermieter zu. Häuser und Wohnungen müssen gepflegt und gewartet werden oder Reparaturen fallen an. Doch einiges davon können Eigentümer von der Steuer absetzen. Wir haben Ihnen zusammengetragen, für welche Ausgaben das gilt.

Kosten rund um die Suche nach einem neuen Mieter

Einen passenden neuen Mieter zu finden kostet oft viel Zeit – und Geld. Vermieter können aber z.B. Kosten für

  • Inserate in Print- und Online-Medien,
  • Werbeflyer oder Broschüren und
  • den Makler

steuerlich geltend machen.

Gut zu wissen: Auch die Kosten für die Ausstellung des Energieausweises, auf den Mieter beim Einzug Anspruch haben, sind steuerlich absetzbar.

Kosten für Streitigkeiten mit dem Mieter

Kommt es zu unliebsamen Streitigkeiten mit dem Mieter und es wird die Hilfe eines Anwalts nötig, ist es möglich, die Kosten für den Rechtsbeistand oder gar Prozesskosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.

Gut zu wissen: Muss Ihr Mieter auf richterlichen Beschluss hin die Wohnung räumen, können Sie Kosten für die Räumung, Reinigung und Renovierung der Immobilie steuerlich geltend machen.

Kosten für Reparaturen und Renovierung

Der Mieter hat ein Anrecht auf eine Wohnung frei von Mängeln. Vermieter müssen deshalb Reparaturen zügig ausführen und übernehmen. Die Kosten für Handwerker können aber von der Steuer abgesetzt werden.
Auch Renovierungskosten dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Werden diese Kosten als Erhaltungsaufwendungen behandelt, können sie im Jahr der Bezahlung als Werbungskosten in voller Höhe abgesetzt werden.

Gut zu wissen: Zum Erhaltungsaufwand zählen nach der Definition des Bundesfinanzministeriums „Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen und Anlagen“, d.h., die modernisierten Gebäudeteile sollen die Funktion der alten Teile in vergleichbarer Funktion ersetzen.

Kosten für Verwaltung und Büro

Für das Aufsetzen und Verschicken von Mietverträgen oder Nebenkostenabrechnungen brauchen Vermieter Porto, Schreibwaren etc. Die Kosten dafür können sie als Werbungskosten angeben. Auch Telefonkosten oder in manchen Fällen die Anschaffungskosten für einen Computer fallen darunter. Hier müssen Sie allerdings nachweisen, dass der PC in erster Linie für die Verwaltung der Immobilie – und nicht privat – genutzt wird.

Kosten für Reisen und Fahrt

Die Fahrten zur Mietwohnung, zum Makler, zur Eigentümerversammlung oder zur Bank können steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt auch für mögliche Übernachtungskosten.

Gut zu wissen: Wir empfehlen das Führen eines Fahrtenbuchs und die Aufbewahrung sämtlicher Rechnungen für Reise- und Fahrtkosten, die mit der Immobilie zusammenhängen. So können Sie dem Finanzamt Ihre Ansprüche am leichtesten nachweisen.

Hausnebenkosten

Zwar zahlen Mieter für die Nebenkosten in einem Mietshaus (Müllabfuhr, Hausmeister etc.), aber Vermieter sind verpflichtet, diese Nebenkosten als Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Die Hausnebenkosten können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Kosten für Möbel in möblierten Wohnungen

Vermieter dürfen Kosten für Gegenstände in einer möbliert vermieteten Wohnung im Jahr der Anschaffung komplett steuerlich geltend machen, wenn diese nicht höher als 800 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) sind. Wird dieser Betrag überschritten, müssen die Möbel über mehrere Jahre hinweg abgesetzt werden.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist in voller Höhe absetzbar.

Abschreibungen

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, können Sie 50 Jahre lang zwei Prozent des Gebäudewerts steuerlich geltend machen. Wenn das Gebäude vor 1925 errichtet wurde, können Sie 40 Jahre lang 2,5 Prozent des Gebäudewerts abschreiben. Bei denkmalgeschützten Immobilien gelten höhere Abschreibungssätze.

Schuldzinsen

Vermieter können auch das Darlehen – jedoch nur die Zinszahlungen – für ihre Immobilie steuerlich geltend machen.

Gut zu wissen: Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die Rate über die vereinbarte Laufzeit gleich, aber der Anteil der Zinsen sinkt im Zuge fortschreitender Tilgung immer weiter. So verringert sich der Steuervorteil im Laufe der Zeit.

Unser Tipp: Verzichten Sie nicht auf einen Steuerberater. Zwar kostet eine fachkundige Beratung Geld, lohnt sich aber, um nicht zu viel an den Fiskus zu zahlen.

Dieser Inhalt dient einem unverbindlichen Informationszweck und stellt weder eine Steuer- noch eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und verstehen sich ohne Gewähr. Sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wir verfügen über ein dichtes Netzwerk aus renommierten Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

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