Zwei Personen prüfen Dokumente an einem Tisch mit rotem Hausmodell im Vordergrund

Erbpacht einfach erklärt

Vor- und Nachteile und worauf Sie achten müssen

Schätzungen zufolge steht rund jede 20. Immobilie in Deutschland auf einem Erbbaurechtsgrundstück, Tendenz steigend. Für Käufer bedeutet das: Neben den üblichen Fragen zum Immobilienerwerb müssen auch die besonderen Bedingungen des Erbbaurechts berücksichtigt werden. Wem gehört das Grundstück, welche laufenden Kosten entstehen und was passiert nach Ablauf des Vertrags?

Während beim klassischen Kauf Grundstück und Gebäude in das Eigentum des Käufers übergehen, wird beim Erbbaurecht nur das zeitlich begrenzte Recht zur Nutzung des Grundstücks erworben. Das kann den Einstieg in den Immobilienkauf erleichtern, ist wirtschaftlich aber nicht für jeden Käufer die passende Lösung.

Wertermittlung

Was ist Erbpacht (Erbbaurecht)?

Mit „Erbpacht“ ist heute „Erbbaurecht“ gemeint. Es ermöglicht, auf einem fremden Grundstück ein eigenes Gebäude zu errichten oder eine bereits vorhandene Immobilie zu besitzen. Grund und Boden bleiben Eigentum des Grundstückseigentümers. Das Erbbaurecht selbst ist vererblich und verkäuflich.

Die Nutzung wird für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum eingeräumt, häufig für 50 bis 99 Jahre. Dafür zahlt der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer einen Erbbauzins. Rechtlich handelt es sich nicht um eine Pacht im klassischen Sinne, sondern um ein eigenständiges Grundstücksrecht, das in einem Erbbaugrundbuch eingetragen wird.

Die eigentliche Erbpacht war eine historische Form der Grundstücksnutzung, bei der der Erbpächter gegen wiederkehrende Zahlungen fremden Grund bewirtschaften durfte. Sie spielt im heutigen deutschen Immobilienrecht keine praktische Rolle mehr. Der Begriff ist jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch erhalten geblieben und wird als Synonym für das moderne Erbbaurecht verwendet.

Notarvertrag mit Hausmodell, Richterhammer und Waage als Symbol für den rechtssicheren Immobilienverkauf in München

Wie funktioniert Erbpacht in der Praxis?

Der Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber) und der Erbbauberechtigte schließen einen Erbbaurechtsvertrag. Der Erbbauberechtigte darf das Grundstück für die vereinbarte Laufzeit bebauen oder eine vorhandene Immobilie nutzen. Dafür zahlt er den Erbbauzins.

Der Erbbauzins orientiert sich an am Grundstückswert. In München liegt er zwischen 2 bis 4 % (Stand 2024).

Das Erbbaurecht wird an erster Rangstelle im Grundbuch des Grundstücks eingetragen. Zusätzlich wird ein eigenes Erbbaugrundbuch angelegt. Dabei handelt es sich um ein separat geführtes Grundbuchblatt, das Angaben wie den Erbbauberechtigten, den Erbbauzins und Belastungen festhält. Es wird bei der Bestellung eines Erbbaurechts parallel zum normalen Grundstücksgrundbuch angelegt.

Das regelt der Erbbaurechtsvertrag:

  • Laufzeit des Vertrags
  • Höhe, Zahlungsweise und mögliche Anpassungen des Erbbauzinses
  • Regelungen, unter welchen Voraussetzungen das Erbbaurecht verkauft, vererbt, belastet oder baulich verändert werden darf
  • Regelungen, wofür das Grundstück genutzt werden darf
  • Wer das Haus versichert und die Grundsteuer oder Kosten für Straßen zahlt

Erbbauzins berechnen

Beispielrechnung

Der Erbbauzins wird vom Grundstückswert, der Art der Grundstücksnutzung und der Restlaufzeit des Erbbaurechts beeinflusst.

Achtung: Gewerblich genutzte Flächen haben in der Regel höhere Zinssätze.

Bodenwert des Grundstücks300.000 €
vereinbarter Erbbauzinssatz3 %
Erbbauzins pro Jahr9.000 €
Monatlicher Aufwand750 €

Der Bodenwert fällt umso höher aus, je zentraler und wertvoller die Lage ist. Entsprechend erhöht sich der Erbbauzins. Bei diesem Beispiel müssten 750 € im Monat allein für den Erbbauzins veranschlagt werden.

Achtung: Der Erbbauzins kann über die Jahre erhöht werden!

Vorteile der Erbpacht

Geringere Einstiegskosten: Da das Grundstück nicht mitgekauft wird, liegt der Kaufpreis meist unter dem einer vergleichbaren Immobilie mit Grundstück.

Niedrigerer Finanzierungsbedarf: Entsprechend wird weniger Eigenkapital benötigt und das Immobiliendarlehen kann schneller zurückgezahlt werden.

Zugang zu guten Lagen: Erbbaurechtsgrundstücke befinden sich teilweise in gefragten Lagen, in denen Grundstücke kaum oder nur zu hohen Preisen erhältlich sind.

Nachteile der Erbpacht

Laufende Kosten: Für die Nutzung des Grundstücks fällt regelmäßig Erbbauzins an. Je nach Vertrag kann dieser im Laufe der Zeit erhöht werden. Auch die Grundsteuer wird vom Erbbauberechtigten gezahlt.

Abhängigkeit vom Erbbaurechtsgeber: Für bestimmte Maßnahmen, z.B. den Verkauf, die Belastung oder größere bauliche Veränderungen, ist meist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.

Unsicherheit bei der Verlängerung: Nach Ablauf der Vertragslaufzeit besteht kein automatischer Anspruch auf Verlängerung. Ob und zu welchen Konditionen eine Fortsetzung möglich ist, hängt vom Vertrag und vom Erbbaurechtsgeber ab.

Einfluss auf Finanzierung und Wiederverkauf: Eine kurze Restlaufzeit oder ein hoher Erbbauzins kann die Finanzierung erschweren und die Attraktivität für spätere Käufer mindern.

Erbpacht vs. Kauf – was lohnt sich mehr?

Ob Erbpacht oder der klassische Kauf sinnvoller ist, hängt von der Finanzierung, der geplanten Nutzung und der Restlaufzeit des Erbbaurechts ab.

Beim klassischen Kauf gehören dem Käufer das Grundstück und die darauf stehende Immobilie. Die Anschaffungskosten sind höher, dafür entfallen Erbbauzins und Zustimmungspflichten gegenüber einem Grundstückseigentümer.

Bei der Erbpacht wird das Grundstück nicht mitgekauft. Dadurch sinken Kaufpreis und Finanzierungsbedarf. Zusätzlich zur Kreditrate und zum Wohngeld (bei Eigentumswohnungen) fällt jedoch der Erbbauzins an. Auch die begrenzte Laufzeit kann den späteren Verkauf und die Wertentwicklung beeinflussen.

Für wen ist Erbpacht sinnvoll?

  • Günstigerer Einstieg

    Der niedrigere Kaufpreis macht den Erwerb erst möglich.

  • Eigennutzung geplant

    Die Immobilie soll selbst bewohnt werden.

  • Tragbare Konditionen

    Restlaufzeit und Erbbauzins sind langfristig passend.

  • Keine Vererbung geplant

    Die Weitergabe an die nächste Generation ist nicht vorgesehen.

Wann ist der klassische Kauf sinnvoller?

  • Langfristige Sicherheit

    Eine Planungssicherheit für die nächsten Jahre ist wichtig.

  • Kapitalanlage

    Die Immobilie soll als Kapitalanlage dienen.

  • Freier Wiederverkauf

    Ein späterer Verkauf ohne Einschränkungen ist gewünscht.

  • Vermögensweitergabe

    Die Immobilie soll vererbt werden.

Erbpacht und Entschädigung

Läuft das Erbbaurecht aus, geht das Gebäude auf den Grundstückseigentümer über. Der bisherige Erbbauberechtigte erhält eine Entschädigung. Deren Höhe und Zahlungsweise richten sich nach dem Erbbaurechtsvertrag.

Der Grundstückseigentümer kann die Zahlung vermeiden, indem er das Erbbaurecht noch vor Vertragsende für die voraussichtliche restliche Nutzungsdauer verlängert: Ist das Haus beim ursprünglichen Vertragsende z.B. noch 20 Jahre nutzbar, kann er das Erbbaurecht um diesen Zeitraum verlängern.

Nimmt der Erbbauberechtigte das Angebot an, bleibt sein Erbbaurecht bestehen. Eine Entschädigung wird nicht fällig. Lehnt er ab, verliert er seinen Entschädigungsanspruch.

Finanzierung bei Erbpacht

Auch eine Immobilie im Erbbaurecht kann über  finanziert werden. Banken prüfen solche Vorhaben genauer, da nicht das Grundstück, sondern das zeitlich begrenzte Erbbaurecht als Sicherheit dient.

Wichtig sind die Restlaufzeit des Erbbaurechts, die Höhe des Erbbauzinses sowie die vertraglichen Regelungen zu Verkauf und Verlängerung und Heimfall. Die Restlaufzeit sollte deutlich über die geplante Darlehenslaufzeit hinausreichen.

Zur Absicherung des Kredits wird eine Grundschuld im Erbbaugrundbuch eingetragen. Die Bank erhält damit ein Verwertungsrecht am Erbbaurecht, nicht am Grundstück. Da der Wert dieser Sicherheit mit sinkender Restlaufzeit abnimmt, kann die Bank einen niedrigeren Beleihungswert ansetzen oder mehr Eigenkapital verlangen.

Sonderformen der Erbpacht

Erbpacht bei der Kirche

Kirchliche Erbbaurechtsgeber sind in München besonders relevant, da Kirchen und kirchliche Stiftungen über umfangreiche Grundstücksbestände verfügen. Im Unterschied zu privaten Anbietern verfolgen sie eine langfristige Bestandspolitik und möchten die Grundstücke dauerhaft im eigenen Vermögen halten. Lesen Sie hier mehr zum Thema Erbpacht bei der Kirche.

Erbpacht in München – Besonderheiten

Das Erbbaurecht spielt in München eine wichtige Rolle, da Bauland knapp und Grundstückseigentum teuer ist.

Anbieter sind:

  • Die Stadt München, die Grundstücke gezielt vergibt, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern
  • Kirchliche Träger, vor allem die Erzdiözese München und Freising
  • Stiftungen und Private

Typische Erbbaurechtsobjekte gibt es in Neubaugebieten (z.B. Freiham, Riem) sowie in etablierten Wohnvierteln wie Trudering, Moosach oder Giesing. Die Nutzungsdauer liegt derzeit zwischen 40 und 60 Jahren. Der Erbbauzins wird bei Grundstücken der Stadt München aktuell einmalig zu Beginn der Laufzeit oder jährlich bezahlt.

Fazit: Wann lohnt sich Erbpacht?

Erbpacht lohnt sich, wenn der niedrigere Kaufpreis den Immobilienerwerb erst ermöglicht, die Restlaufzeit lang genug ist und der Erbbauzins dauerhaft tragbar bleibt. Interessant ist das Modell für Käufer, die selbst in der Immobilie wohnen möchten und Wert auf eine gute Lage legen, ohne zusätzlich ein Grundstück finanzieren zu müssen.

Wenig geeignet ist Erbpacht bei kurzen Restlaufzeiten, hohen laufenden Belastungen oder unklaren Regelungen zu Verlängerung, Verkauf und Entschädigung. Auch wenn man die Immobilie als langfristige Kapitalanlage nutzen oder sie später vererben möchte, ist Erbpacht ungeeignet.

FAQ Erbpacht

Wenn der Kaufpreis deutlich unter dem einer vergleichbaren Immobilie mit eigenem Grundstück liegt, kann Erbpacht sinnvoll sein. Wichtig: Erbbauzins, Restlaufzeit, Finanzierungskosten und vor allem die Vertragsbedingungen sollten genau kalkuliert und gründlich gelesen werden.

Mit Ablauf des Erbbaurechts fällt das Haus an den Grundstückseigentümer. Als Erbbauberechtigter erhalten Sie dafür eine Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorgaben.

Maßgeblich sind Gebäudewert, Restlaufzeit, Erbbauzins, Entschädigungsregelung, Vertragsbedingungen, Verkaufsmöglichkeiten und die Finanzierung. Für eine belastbare Bewertung sollte ein erfahrener Immobilienexperte hinzugezogen werden.

Grundstückswert × Erbbauzinssatz = jährlicher Erbbauzins

Beispiel: Bei einem Grundstückswert von 400.000 € und einem Erbbauzinssatz von 3 % beträgt der Erbbauzins 12.000 € pro Jahr, also 1.000 € im Monat. Entscheidend ist jedoch immer die konkrete Regelung im Vertrag.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19. Januar 2024, Az. V ZR 191/22, entschieden, dass eine Vergütung beim Heimfall in individuell ausgehandelten Verträgen unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann. Das Urteil betrifft den vorzeitigen Heimfall und nicht das reguläre Vertragsende. Beim Heimfall wird das Erbbaurecht vor Vertragsende auf den Grundstückseigentümer übertragen, z.B. bei schweren Vertragsverstößen.

Der geringere Finanzierungsbedarf kann bei hohen Kreditzinsen ein Vorteil sein. Dem stehen jedoch Erbbauzins, Anpassungsklauseln und die begrenzte Laufzeit gegenüber. Sinnvoll ist ein Vergleich der gesamten Kosten über die geplante Nutzungsdauer.

Ja. Die Grundsteuer trägt beim Erbbaurecht der Erbbauberechtigte. Für steuerliche Zwecke werden Grundstück und Gebäude gemeinsam bewertet und dem Erbbauberechtigten zugerechnet. Die Grundsteuer fällt zusätzlich zum Erbbauzins und zu den weiteren laufenden Kosten der Immobilie an. Nach dem Ende des Erbbaurechts wird das Grundstück steuerlich wieder dem Grundstückseigentümer zugerechnet.

Was ist Ihre Immobilie aktuell wert?

Bei Immobilien im Erbbaurecht hängt der Wert nicht nur von Lage, Größe und Zustand ab. Auch die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags, die Höhe des Erbbauzinses und die Regelungen zu Verkauf, Verlängerung und Entschädigung wirken sich auf den erzielbaren Marktpreis aus.

Mit abnehmender Restlaufzeit können Finanzierung und Verkauf schwieriger werden. Verpassen Sie deshalb nicht den richtigen Zeitpunkt für einen optimalen Verkauf. Unsere Immobilienexperten prüfen die Besonderheiten Ihres Erbbaurechts und ermitteln, welchen Preis Ihre Immobilie am aktuellen Markt erzielen kann.

*Der Marktwert wird anhand der Lage Ihres Objekts ermittelt und spiegelt einen allgemeinen Wert ohne Berücksichtigung der konkreten Größe, Ausstattung, Baujahresklasse etc. wider. Eine individuelle Wertermittlung erhalten Sie auf Wunsch von unseren Spezialisten

So wurden wir bewertet

Hinweis zur Echtheit von Bewertungen:
Die hier veröffentlichten Bewertungen stammen von Personen, die unsere Dienstleistungen auf Portalen von Dritten bewertet haben. Die Echtheit wird weder von uns noch von Drittanbieter-Seiten geprüft.

U. & H. S.
Herzlichen Dank für den sehr engagierten, professionellen und letztendlich so erfolgreichen Verkauf unseres Mehrfamilienhauses. Die Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Team war äußerst angenehm. Sie waren jederzeit für uns erreichbar und führten den Verkaufsprozess überaus kompetent zu einem zügigen Abschluss. Wir haben uns bei Ihnen jederzeit bestens aufgehoben gefühlt.
S.
mehr lesen
12/06/23
Judith und Roland D.
Aigner Immobilien hat für uns 2022 den Verkauf eines hochwertig renovierten, denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshauses in München Zentrum (Erhaltungssatzungsgebiet) vermittelt und abgewickelt.

Die gesamte Beratung, Betreuung und Unterstützung, vom Erstgespräch bis zur abschließenden Übergabe an den Käufer, war seriös und hochprofessionell, zugleich immer ausgesprochen freundlich, herzlich und zugewandt. Die Dauer bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrags war etwas länger als ursprünglich geplant, aber die sehr positive Werteinschätzung bei Projektstart hat sich im Laufe des Verkaufsprozesses als absolut realistisch erwiesen; damit hat sich unser Eindruck bestätigt, dass Aigner Immobilien den Münchner Immobilienmarkt bestens kennt.

Aigner Immobilien arbeitet sehr strukturiert, effizient und proaktiv: Alle Informationen wurden dokumentiert und waren bei Bedarf sofort abrufbar, nichts musste mehr als einmal gesagt oder angesprochen werden; die Reaktionszeiten auf Mails und Anrufe waren sehr schnell; und viele Themen waren schon in Bearbeitung oder gar erledigt, bevor wir sie überhaupt angesprochen haben. Unsere Wünsche z.B. zu Details im Vorgehen wurden aktiv abgefragt und jederzeit berücksichtigt.

Wir haben die Zusammenarbeit als wirklich äußerst angenehm empfunden und uns sehr gut betreut und aufgehoben gefühlt. Daher möchten wir hier eine uneingeschränkte Empfehlung aussprechen und uns an dieser Stelle auch nochmals sehr herzlich bei Frau Steinbeiß und Frau Schachtner bedanken.
mehr lesen
29/09/22

Die hier gezeigten Bewertungen wurden von Nutzern unter Angabe ihres Namens auf öffentlich einsehbaren Bewertungsportalen wie Google verfasst. Wir gehen vertrauensvoll mit Ihren Informationen um und veröffentlichen keine Nutzerinformationen auf unserer Website. Wir freuen uns weiterhin über Ihr Feedback!