Darf der Vermieter Homeoffice in der Wohnung verbieten?
Durch die Corona-Situation wurden viele Arbeitnehmer ins Homeoffice geschickt. Darf der Vermieter die Nutzung der Wohnung als Homeoffice verbieten bzw. braucht der Mieter eine Genehmigung von seinem Vermieter? Wir geben einen Überblick über diese aktuelle Frage.
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Angestellter die „klassische Büroarbeit“ zu Hause erledigt, fällt das nicht unter die Erlaubnispflicht des Vermieters. Es ist vergleichbar mit der Tätigkeit eines Lehrers, der zu Hause die Schulaufgaben der Schüler korrigiert oder den Unterricht vorbereitet, und gehört zur vertragsmäßigen Nutzung der Wohnung.
Einschränkungen
Allerdings gibt es hier wichtige Einschränkungen zu beachten: So dürfen die Nachbarn nicht durch die Tätigkeit im Homeoffice unzumutbar belästigt werden. Wenn zum Beispiel durch Kundenverkehr oder durch die Beschäftigung von eigenen Mitarbeitern in der Mietwohnung zusätzlicher Betrieb im Treppenhaus entsteht, sich der Lärmpegel erhöht oder alle Parkplätze zugeparkt werden, können sich Nachbarn, die sich dadurch gestört fühlen, zur Wehr setzen.
In diesem Fall tritt die berufliche Tätigkeit nach außen und bedarf bereits im Vorfeld einer Genehmigung durch den Vermieter.
Sollte die Mietwohnung zudem als Geschäftsadresse genutzt und zum Beispiel beim Gewerbeamt als Betriebsstätte angegeben werden, ist ebenfalls eine Genehmigung des Vermieters für die Tätigkeit in der Mietwohnung vonnöten.