Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler
Ein schneller Überblick
Seit August 2018 gilt für alle Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO eine Weiterbildungspflicht. Doch was heißt das genau? Welche Themen sind dabei relevant und wer führt die Weiterbildung durch? Wir erläutern hier die Hintergründe.
Kurzüberblick
- Pflicht sind 20 Stunden (Zeitstunden à 60 Minuten) Fortbildung innerhalb von drei Jahren.
- Makler, die auch als Verwalter von Wohnimmobilien tätig sind, müssen zusätzlich weitere 20 Stunden Fortbildung in diesem Bereich absolvieren.
- Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
- Die inhaltlichen Anforderungen beziehen sich ganz konkret auf die für diesen Beruf wichtigen Themen wie Kundenberatung, rechtliche Grundlagen, Verbraucherschutz u.a.
- Die Form der Weiterbildung ist frei wählbar.
- Es gibt viele Anbieter von Makler-Fortbildungen. Auch wir von Aigner Immobilien bilden unsere Makler in unserer internen Akademie in den geforderten Qualitätsstandards weiter.
- Weiterbildungsnachweise müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.
Wer muss sich weiterbilden?
Jeder Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO muss sich regelmäßig im Umfang von 20 Stunden (Zeitstunden à 60 Minuten) innerhalb von drei Jahren weiterbilden. Wer zusätzlich als Wohnimmobilienverwalter tätig ist, muss zusätzlich weitere 20 Stunden an Fortbildung in diesem Bereich absolvieren.
In welchen Bereichen muss sich der Immobilienmakler weiterbilden?
Die inhaltlichen Anforderungen orientieren sich an den in der Anlage 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) aufgeführten Sachgebieten:
Kundenberatung
- Serviceerwartungen des Kunden
- Besuchsvorbereitung/Kundengespräch/Kundensituation
- Kundenbetreuung
Grundlagen des Maklergeschäfts
- Teilmärkte des Immobilienmarktes
- Preisbildung am Immobilienmarkt
- Objektangebot und Objektanalyse
- Die Wertermittlung
- Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
- Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
- Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
Rechtliche Grundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Allgemeines Vertragsrecht
- Maklervertragsrecht
- Mietrecht
- Grundstückskaufvertragsrecht
- Bauträgervertragsrecht
- Grundbuchrecht
- Wohnungseigentumsgesetz
- Wohnungsvermittlungsgesetz
- Zweckentfremdungsrecht
- Geldwäschegesetz
- Makler- und Bauträgerverordnung
- Informationspflichten des Maklers
- Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
- Telemediengesetz
- Preisangabenverordnung
- Energieeinsparverordnung
Wettbewerbsrecht
- Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
- Unzulässige Werbung
Verbraucherschutz
- Grundlagen des Verbraucherschutzes
- Schlichtungsstellen
Datenschutz
- Grundlagen Immobilien und Steuern
- Einkommensteuern
- Körperschaftsteuern
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Bewertungsgesetzabhängige Steuern
- Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)
Grundlagen der Finanzierung
- Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung
- Kostenerfassung
- Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit
- Kosten einer Finanzierung
- Kreditsicherung und Beleihungsprüfung
- Förderprogramme, Wohnriester
- Absicherung des Kreditrisikos im Todesfall
- Steuerliche Aspekte der Finanzierung
Welche Weiterbildungsformen sind anerkannt?
Das ist nicht konkret vorgeschrieben: möglich sind klassische Präsenzseminare, ein begleitetes Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung oder betriebsinterne Maßnahmen des Immobilienmakler oder Verwalters. Diese müssen den Anforderungen der Anlage 2 der MaBV genügen und eine entsprechende Planung bzw. Organisation vorweisen.
Wo kann man sich weiterbilden lassen?
Es gibt für die Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen keine Pflicht zur Zertifizierung oder staatlichen Anerkennung. Der Weiterbildungsträger muss jedoch sicherstellen, dass er die in Anlage 2 der MaBV festgelegten Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen erfüllt. Wir von Aigner Immobilien führen in unserer unternehmenseigenen Akademie betriebsinterne Inhouse-Seminare nach den Anforderungen der MaBV für unsere Mitarbeiter durch.
Was passiert mit den Weiterbildungsnachweisen?
Die Nachweise über erfolgte Weiterbildungsmaßnahmen (zum Beispiel Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen) müssen fünf Jahre aufbewahrt werden (beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Fortbildung absolviert wurde). Es besteht keine Pflicht zur regelmäßigen Abgabe einer Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde, dass die geforderten Weiterbildungen absolviert wurden. Die Vorlage muss nur nach Aufforderung von Behörden oder Anfrage von Kunden erfolgen.
Was passiert bei Nichteinhaltung der Weiterbildungspflicht?
Die Nichteinhaltung der Weiterbildungspflicht wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro bedeuten. Auch das Nichtvorzeigen von Fortbildungsnachweisen wird als Verstoß gewertet.