Richterhammer auf einem Tisch neben Hausmodell, Taschenrechner und mehreren Münzstapeln

Erbpacht bei der Kirche

Das sollten Sie unbedingt wissen

Bei der kirchlichen Erbpacht denkt man vielleicht an eine besondere Sicherheit und soziale Konditionen. Doch auch wenn eine Kirche oder kirchliche Stiftung Eigentümerin des Grundstücks ist, gelten dieselben Regeln wie bei jedem anderen Erbbaurecht: Gekauft wird die Immobilie, nicht Grund und Boden.

Gerade in München und im Umland ist dieses Modell weit verbreitet. Unterschiede zu privaten Erbbaurechtsgebern zeigen sich in der Praxis. Kirchen arbeiten häufig mit festen Vertragsmustern, internen Genehmigungen und langfristigen Vorgaben. Diese können sich auf Erbbauzins, Finanzierung, Verkauf und Verlängerung auswirken. Wir erläutern Ihnen die Details.

Was bedeutet Erbpacht bei der Kirche?

Bei der kirchlichen Erbpacht bleibt das Grundstück im Eigentum einer Kirche, Kirchengemeinde oder kirchlichen Stiftung. Der Erbbauberechtigte nutzt es für eine festgelegte Zeit und darf es bebauen. Dafür zahlt er einen Erbbauzins. Lesen Sie hier mehr zum Erbbaurecht.

Warum vergeben Kirchen Grundstücke im Erbbaurecht?

Kirchliche Grundstücke dienen meist langfristig der Finanzierung kirchlicher Aufgaben. Durch das Erbbaurecht kann die Kirche ein Grundstück nutzbar machen und regelmäßige Einnahmen erzielen, ohne Grund und Boden dauerhaft aus ihrem Vermögen abzugeben.

Historisch gewann das Modell mit der gesetzlichen Neuordnung des Erbbaurechts im Jahr 1919 an Bedeutung. Nach dem Zweiten Weltkrieg stellten kirchliche Träger Grundstücke und Wohnraum auch für Wiederaufbau und soziale Wohnprojekte bereit. Bis heute spielen neben wirtschaftlichen Zielen auch soziale oder institutionelle Zwecke eine Rolle, z.B. Wohnraum oder gemeinnützige Einrichtungen.

Bei kirchlichen Stiftungen steht der langfristige Erhalt des Stiftungsvermögens im Vordergrund. Ein generelles Verkaufsverbot von Kirchengrundstücken gibt es aber nicht.

Welche Kirchen treten als Erbbaurechtsgeber auf?

Kirchliche Erbbaurechtsgeber gibt es auf katholischer und evangelischer Seite, vertreten durch Bistümer, Erzbistümer, evangelische Landeskirchen, Kirchengemeinden und kirchliche Stiftungen.

Bei katholischen Grundstücken ist der Vertragspartner oft nicht unmittelbar das Bistum, sondern eine rechtlich selbstständige Kirchenstiftung, Pfarrpfründestiftung oder sonstige Stiftung. Welche Organisation tatsächlich Eigentümerin ist und wer über Verkauf, Belastung oder Verlängerung entscheidet, ergibt sich aus dem Grundbuch und dem Erbbaurechtsvertrag.

Typische Konditionen der kirchlichen Erbpacht

Laufzeiten

Kirchliche Erbbaurechtsverträge laufen zwischen 75 und 99 Jahren. Die Erzdiözese München und Freising vereinbart bei neuen Erbbaurechtsverträgen im Wohnbereich derzeit Laufzeiten von höchstens 75 Jahren.

Erbbauzins

Für die Nutzung des Grundstücks wird ein jährlicher Erbbauzins gezahlt. Einheitliche Konditionen für alle katholischen und evangelischen Grundstücke gibt es nicht.

Anpassungen

Der Erbbauzins wird auch bei kirchlicher Erbpacht über die lange Laufzeit in der Regel angehoben. Die Anpassungen sollten nicht unterschätzt werden, da sie empfindlich ausfallen können.

Für Aufmerksamkeit sorgte z.B. ein Fall 2020 in Hannover-Kirchrode: Bei einer angebotenen vorzeitigen Verlängerung sollte der jährliche Erbbauzins von 115 Euro auf 2.866 Euro steigen, das war das 25-Fache. Die Hannoversche Landeskirche begründete dies mit einer Anpassung des in den 1950er-Jahren geschlossenen Vertrags an die aktuellen Bodenrichtwerte.

München Heiliggeist Kirche

Unterschiede zu privaten Erbpachtgebern

Kirchliche Erbbaurechtsgeber arbeiten mit festen Vertragsmustern, internen Richtlinien und mehrstufigen Genehmigungen. Entsprechend ist der Verhandlungsspielraum geringer als bei einem privaten Grundstückseigentümer. Und: Prüfungen rund um Änderungen, Belastungen, Verkäufe oder Verlängerungen dauern oft länger.

Kirchen stehen dafür für eine langfristige Verwaltung des Grundstücks. Das kann die Planung erleichtern, garantiert aber keine günstigen Konditionen oder eine Verlängerung. Auch kirchliche Erbbaurechtsgeber müssen ihren Grundbesitz wirtschaftlich verwalten. Entscheidend bleibt deshalb immer der konkrete Vertrag, nicht die Art des Eigentümers.

Risiken für Käufer und Eigentümer

  • Steigender Erbbauzins

    Ein steigender Erbbauzins sollte im Blick behalten werden, da er die laufenden Kosten erhöht.

  • Kurze Restlaufzeit

    Eine Verlängerung des kirchlichen Erbbaurechts ist nicht automatisch garantiert. Bei einer kurzen Restlaufzeit und ungeklärter Verlängerung können Finanzierung, Bewertung und Verkauf schwieriger werden.

  • Heimfall

    Im Erbbaurechtsvertrag kann festgelegt werden, dass die Kirche bei bestimmten Pflichtverletzungen die vorzeitige Übertragung des Erbbaurechts verlangen darf (Heimfall). Gründe sind z.B. erhebliche Zahlungsrückstände oder eine vertragswidrige Nutzung.

    Grundsätzlich ist dann eine angemessene Vergütung für das Erbbaurecht vorgesehen. Achtung: Der Vertrag kann neben Höhe und Zahlungsweise auch einen Ausschluss der Vergütung regeln!

Was passiert am Ende des Erbbaurechts?

Der Vertrag wird verlängert: Kirche und Erbbauberechtigter können die Laufzeit verlängern oder einen neuen Vertrag vereinbaren. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.

Das Erbbaurecht läuft aus: Kommt keine Verlängerung zustande, erlischt das Erbbaurecht mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Die Immobilie geht auf die Kirche oder die kirchliche Stiftung als Grundstückseigentümerin über. Der Erbbauberechtigte enthält eine Entschädigung

Finanzierung bei kirchlicher Erbpacht

Auch eine Immobilie auf einem kirchlichen Erbbaurechtsgrundstück kann finanziert werden. Maßgeblich für die Banken ist neben der Immobilie der Vertrag, insbesondere die Restlaufzeit, der aktuelle und künftig mögliche Erbbauzins und die Entschädigungsregelung am Vertragsende. Ungünstige Konditionen oder eine kurze Restlaufzeit können den Beleihungswert senken.

Für die Eintragung einer Grundschuld ist die Zustimmung des kirchlichen Grundstückseigentümers nötig.

Erbpacht der Kirche in München: Was Sie konkret beachten sollten

In München gehören Erbbaurechtsgrundstücke der Erzdiözese, Kirchenstiftungen, Pfarrpfründestiftungen und anderen kirchlichen Stiftungen.

Eine typische Konstellation ist der Kauf eines bestehenden Hauses oder einer Wohnung von einem privaten Erbbauberechtigten. Verkauft wird nicht das Grundstück, sondern das Erbbaurecht. Die kirchliche Stelle prüft den Kaufvertrag und entscheidet über ein mögliches Vorkaufsrecht. Auch Grundschulden, Nutzungsänderungen oder größere bauliche Veränderungen können zustimmungspflichtig sein.

Mehrfamilienhäuser entlang einer Straße in München mit Blick auf die Kuppel St. Lukas Kirche

Für wen ist kirchliche Erbpacht sinnvoll?

Da kirchliche Erbpacht den Regeln der „normalen“ Erbpacht entspricht, gelten die gleichen Voraussetzungen. Wenn die Aspekte wie Erbpachtzins, Vertragslaufzeiten und die Nutzung der Immobilie passen, ist die kirchliche Erbpacht genauso eine interessante Möglichkeit.

Fazit: Chancen und Risiken realistisch einschätzen

Wer genau Grundstückseigentümerin ist, sagt wenig über die wirtschaftliche Qualität des Erbbaurechts aus. Kirchliche Erbbaurechtsgeber verfolgen langfristige und teilweise soziale Ziele, handeln bei Erbbauzins, Zustimmungen und Verlängerungen aber ebenso nach wirtschaftlichen und institutionellen Vorgaben. Entscheidend ist nicht das Vertrauen in den kirchlichen Vertragspartner, sondern der konkrete Vertrag. Erst aus Restlaufzeit, Erbbauzins, Zustimmungsvorbehalten, Finanzierung und den Regelungen zum Vertragsende ergibt sich, ob das Angebot tragfähig ist.

FAQ Erbpacht Kirche

Die Kirche bleibt Eigentümerin des Grundstücks und überlässt es dem Erbbauberechtigten für einen festgelegten Zeitraum zur Nutzung. Dieser kann darauf ein Haus bauen oder eine bestehende Immobilie erwerben und zahlt dafür einen regelmäßigen Erbbauzins.

Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und kann verkauft, vererbt oder finanziert werden. Beim Verkauf übernimmt der Käufer den bestehenden Erbbaurechtsvertrag. Je nach Vertrag muss die Kirche dem Eigentümerwechsel zustimmen.

Das hängt davon ab, wem das Grundstück gehört. Viele kirchliche Grundstücke befinden sich im Eigentum rechtlich selbstständiger Stiftungen. Diese müssen ihr Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten und vergeben Grundstücke deshalb häufig im Erbbaurecht, statt sie endgültig zu verkaufen.

Ein allgemeines gesetzliches Verkaufsverbot besteht jedoch nicht. Auch Stiftungsgrundstücke können unter bestimmten Voraussetzungen veräußert werden, etwa wenn der Vermögenswert erhalten bleibt und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Für Erbbaurechtsgrundstücke der Erzdiözese München und Freising ist ein späterer Kauf des Grundstücks durch den Erbbauberechtigten nicht möglich. Einen Anspruch auf den Erwerb des Grundstücks gibt es nicht.

Vor einem Kauf muss geklärt werden, welche kirchliche Organisation tatsächlich Eigentümerin des Grundstücks ist. Bei katholischem Kirchenvermögen können abhängig vom Rechtsträger und vom Wert des Grundstücks interne Genehmigungen erforderlich sein. Das Kirchenrecht verlangt bei bedeutenden Veräußerungen zudem einen sachlichen Grund und eine fachkundige Bewertung.

Diese internen Verfahren können einen Verkauf verlängern oder dazu führen, dass die Kirche einer Veräußerung nicht zustimmt.

Für Kirchen gelten bei der Anpassung des Erbbauzinses dieselben gesetzlichen Regeln wie für andere Grundstückseigentümer. Entscheidend ist die Anpassungsklausel im Vertrag.

Bei Wohnimmobilien darf eine Erhöhung nicht stärker ausfallen als die Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse. Allein ein gestiegener Bodenrichtwert rechtfertigt grundsätzlich keine unbegrenzte Anpassung. Zwischen zwei Erhöhungen müssen außerdem mindestens drei Jahre liegen. Ob eine konkrete Forderung wirksam ist, muss jedoch immer anhand des Vertrags und des Einzelfalls geprüft werden.

Nein. Der Kaufpreis ist häufig niedriger als bei einer Immobilie mit eigenem Grundstück. Dafür fällt dauerhaft Erbbauzins an.

Nein. Eine Verlängerung muss vereinbart oder neu ausgehandelt werden.

Ja. Verkauft wird das Erbbaurecht mit dem Gebäude, nicht das Grundstück.

So wurden wir bewertet

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U. & H. S.
Herzlichen Dank für den sehr engagierten, professionellen und letztendlich so erfolgreichen Verkauf unseres Mehrfamilienhauses. Die Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Team war äußerst angenehm. Sie waren jederzeit für uns erreichbar und führten den Verkaufsprozess überaus kompetent zu einem zügigen Abschluss. Wir haben uns bei Ihnen jederzeit bestens aufgehoben gefühlt.
S.
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12/06/23
Judith und Roland D.
Aigner Immobilien hat für uns 2022 den Verkauf eines hochwertig renovierten, denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshauses in München Zentrum (Erhaltungssatzungsgebiet) vermittelt und abgewickelt.

Die gesamte Beratung, Betreuung und Unterstützung, vom Erstgespräch bis zur abschließenden Übergabe an den Käufer, war seriös und hochprofessionell, zugleich immer ausgesprochen freundlich, herzlich und zugewandt. Die Dauer bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrags war etwas länger als ursprünglich geplant, aber die sehr positive Werteinschätzung bei Projektstart hat sich im Laufe des Verkaufsprozesses als absolut realistisch erwiesen; damit hat sich unser Eindruck bestätigt, dass Aigner Immobilien den Münchner Immobilienmarkt bestens kennt.

Aigner Immobilien arbeitet sehr strukturiert, effizient und proaktiv: Alle Informationen wurden dokumentiert und waren bei Bedarf sofort abrufbar, nichts musste mehr als einmal gesagt oder angesprochen werden; die Reaktionszeiten auf Mails und Anrufe waren sehr schnell; und viele Themen waren schon in Bearbeitung oder gar erledigt, bevor wir sie überhaupt angesprochen haben. Unsere Wünsche z.B. zu Details im Vorgehen wurden aktiv abgefragt und jederzeit berücksichtigt.

Wir haben die Zusammenarbeit als wirklich äußerst angenehm empfunden und uns sehr gut betreut und aufgehoben gefühlt. Daher möchten wir hier eine uneingeschränkte Empfehlung aussprechen und uns an dieser Stelle auch nochmals sehr herzlich bei Frau Steinbeiß und Frau Schachtner bedanken.
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29/09/22

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