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Aigner-Immobilien-Maklerprovision

Maklerprovision – alles Wichtige zur Neuregelung

Kurzüberblick

  • Ab dem 23.12.2020 gelten gesetzliche Vorgaben, wer die Maklerprovision bei einem Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern (dazu zählen auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser) zahlen muss.
  • Künftig müssen sich Käufer und Verkäufer die Kosten je zur Hälfte teilen. Es können aber auch weiterhin individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Gültig sind diese jedoch nur, wenn nicht mehr als 50 Prozent der Provision an die jeweils andere Partei weitergereicht werden.
  • Die Höhe der Provision ist nicht bundeseinheitlich festgelegt, sondern orientiert sich weiterhin an den Sätzen der einzelnen Bundesländer.
  • Ausgenommen von der Regelung sind Transaktionen von Baugrundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien.
  • Die neue Provisionsregel greift nur, wenn der Käufer Verbraucher ist und nicht gewerblich auftritt.

In welchen Fällen gilt das neue Gesetz?

Immobilienart

Die Neuregelung betrifft den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Unter den Begriff „Einfamilienhäuser“ fallen – neben den freistehenden Einfamilienhäusern – auch Doppelhaushälften, Reiheneck- und Reihenendhäuser sowie Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen. Dabei ist es irrelevant, ob die Immobilie vermietet ist – also als Kapitalanlage dient – oder zur Selbstnutzung erworben wird.

Das Gesetz greift nicht beim Verkauf von Baugrundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Hier gelten die bisherigen Provisionsregelungen.

Kundengruppe

Gültig ist die Neuregelung zudem nur, wenn der Käufer ein Verbraucher nach § 13 BGB ist: eine natürliche Person, die einen Vertrag zu privaten Zwecken abschließt. Handelt der Käufer hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit bzw. als juristische Person, bleibt die bisherige Regelung bestehen.

Wer zahlt die Maklerprovision nach den neuen Regeln?

Es sind künftig drei Varianten der Provisionsvereinbarung möglich:

Variante 1: Teilung der Provision

  • Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag. Dies ist die häufigste Variante und entspricht dem Leitbild des Makler als Vermittler zwischen zwei Parteien.
  • Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen beide das gleiche.
  • In diesem Fall gibt es keine Zahlungsreihenfolge.

Variante 2: Käufer bezahlt maximal 50 Prozent

  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.
  • In diesem Fall gilt, dass der Käufer erst dann bezahlen muss, wenn der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat.

Variante 3: Verkäufer übernimmt die Provision zu 100 Prozent

  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Beim Immobilienverkauf ist die Provisionshöhe nicht bundesweit einheitlich geregelt. In der Praxis orientieren sich Eigentümer und Immobilienmakler bei der Festsetzung der Provision an den in dem jeweiligen Bundesland üblichen Regelungen. In Bayern sind dies jeweils 3,57 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie, die von Käufer und Verkäufer getragen werden.

Wie finden Immobilienverkäufer den richtigen Makler?

Für Sie als Verkäufer ist die Wahl des richtigen und für Sie passenden Maklers entscheidend. Als erste Orientierung haben wir Ihnen hier zehn Punkte zusammengestellt, auf die Sie unbedingt achten sollten.

Diese zehn Punkte für die Wahl des richtigen Maklers sollten Sie beachten

Was bieten wir Immobilienverkäufern für ihr Geld?

Wenn Sie Ihre Immobilien über uns verkaufen möchten, erwartet Sie ein Höchstmaß an Qualität, Expertentum und Dienstleistungsexzellenz. Das bedeutet für Sie:

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