Immobilienmanager-Maklerranking 2022 veröffentlicht
Aigner Immobilien verteidigt Spitzenposition bei den eigenständigen und inhabergeführten Maklerunternehmen
Die Aigner Immobilien GmbH sicherte sich beim Maklerranking 2022 des renommierten Fachmagazins immobilienmanager erneut die beste Umsatzplatzierung bei den eigenständigen und inhabergeführten Immobilienunternehmen in der Kategorie „lokale Makler Wohnen“. Mit einer Steigerung des Nettoprovisionsumsatzes im Segment Wohnen um rd. 25 % vergrößerte Aigner Immobilien den Abstand zum nächstplatzierten Unternehmen zudem deutlich und konnte mit über 21 Mio. Euro Gesamtumsatz ein Rekordjahr verzeichnen.
2021 stand noch ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Dennoch war es für Aigner Immobilien das bislang erfolgreichste Geschäftsjahr. Mit über 21 Mio. Euro erzielte das bundesweit bekannte Münchner Immobilienunternehmen einen Rekordumsatz und vermakelte ein Objektvolumen von 600 Mio. Euro – so viel wie noch nie in der über 30-jährigen Firmengeschichte.
Aufgrund dessen konnte Aigner Immobilien im aktuellen Maklerranking beachtliche Ergebnisse erzielen und die Spitzenposition bei den eigenständigen, inhabergeführten Unternehmen in der Kategorie „Nettoprovisionsumsatz lokale Makler Wohnen Deutschland“ verteidigen. Im Vergleich zum vergangenen Ranking steigerte das Maklerhaus den in diesem Segment erzielten Umsatz von über 16 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro. Damit vergrößerte sich der Abstand zum nächstplatzierten lokalen Makler mit 9 Mio. Umsatz deutlich.
Achtstelliger Umsatz in einem anspruchsvollen Markt
„Seit vielen Jahren sind wir im immobilienmanager-Maklerranking das einzige inhabergeführte, unabhängige Immobilienunternehmen, das einen achtstelligen Umsatz erreicht – und das in einem äußerst anspruchsvollen Markt, der stark umkämpft ist“, sagt Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH.
Das Maklerranking erscheint seit 1992. Für die Teilnahme melden die Unternehmen ihre Geschäftszahlen, die durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers oder einer anderen unabhängigen Institution bestätigt werden müssen.