Spekulationsfristen – was muss ich wissen?
Wann der Immobilienverkauf für Privatpersonen steuerfrei bleibt
Sie denken über einen möglichen Verkauf Ihrer Immobilie nach? Erfahren Sie nachfolgend die wichtigsten Eckdaten zum Thema Spekulationsfrist und wann ein Verkauf für Sie steuerfrei bleibt.
Was bedeutet Spekulationsfrist?
Die Spekulationsfrist legt fest, dass man ein fremdgenutztes Grundstück, Haus oder eine fremdgenutzte Eigentumswohnung nur dann steuerfrei verkaufen kann, wenn man sie mehr als zehn Jahre lang besessen hat. Maßgeblich für den Zeitraum ist das Datum des Kaufes. Bei einem Neubau oder einer Erweiterung des Hauses zählt der jeweilige Fertigstellungstermin. Steuerlich kann es sich durchaus lohnen, den geplanten Verkauf ein wenig hinauszuschieben, bis die Frist verstrichen ist.
Fällt die Spekulationssteuer immer an?
Es fällt keine Steuer auf den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung an, wenn die Liegenschaft ausschließlich selbst genutzt wurde oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangehenden Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 EStG). Dies gilt auch für angebrochene Kalenderjahre. Beispiel: Wurde ein Grundstück 2012 gekauft und ab Dezember 2014 selbst bewohnt und im Januar 2016 wieder verkauft, so ist keine Spekulationssteuer zu zahlen. Die Regelung gilt auch für selbstgenutzte Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen. Unter einem „eigenen Wohnzweck“ versteht der Gesetzgeber, dass das Haus durch Sie selbst bzw. durch Ihre Familie bewohnt wird.
Die Spekulationssteuer bei geerbten und geschenkten Immobilien
Bei einer geschenkten oder geerbten Immobilie kommt es bei der Spekulationsfrist darauf an, wann der Vorbesitzer das Grundstück erworben hat. Kauft ein Miterbe den Erbteil eines anderen Miterben, so entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten. Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist führt dies dazu, dass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks versteuert werden muss. Beachten Sie daher gültige Gesetze beim An- und Verkaufen.
Gerne beraten wir Sie ausführlich und unverbindlich zum Thema Immobilienverkauf! Wir bieten jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung an. Bei Bedarf arbeiten wir gerne mit Ihren Beratern zusammen oder vermitteln Ihnen uns verbundene Unternehmen.