Symbolbild: Haus mit Skala Energieausweis

BGH-Urteil: Vermieter dürfen Kosten für Heizungstausch umlegen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass Vermieter die Kosten eines Heizungstauschs auf die Mieter umlegen dürfen, selbst wenn der Energieverbrauch nicht unmittelbar nach dem Austausch sinkt (Urteil vom 26.03.2025, Az.: VIII ZR 283/23).

In dem Fall hatte eine Vermieterin die Heizungsanlage eines Mietshauses erneuert und daraufhin die Miete erhöht. Die Mieterin klagte dagegen vor dem Landgericht Bremen zunächst erfolgreich. Der Bundesgerichtshof jedoch kippte die Entscheidung mit dem Argument, dass einzig die verbesserte Energieeffizienz zähle. Solange die neue Heizung effizienter arbeite als die alte, dürfe die Miete umgelegt werden. Langfristig sei durch neuere Anlagen ein geringerer Energieverbrauch zu erwarten, was dem Mieter zugutekäme.

Derzeit dürfen Vermieter acht Prozent der Sanierungskosten eines Mietshauses pro Jahr auf die Monatsmiete der Mieter umlegen. Instandhaltungskosten und staatliche Fördermittel bleiben dabei allerdings außen vor.

Newsroom

Weitere News

Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Milliardengrab Vergesellschaftung: Wie Ideologie den Neubau ruiniert

,
Die Pläne der Berliner Linken zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen ist vor allem eins: ein finanzpolitisches Desaster mit Ansage.
Neubauensemble mit Grün in München

Liegenschaftszins wieder auf Niveau von 2012

Der durchschnittliche Liegenschaftszins für Bestandsmehrfamilienhäuser lag ersten Halbjahr 2026 bei 2,8 % und damit auf dem Niveau von 2012.
Thomas Aigner, Geschäftsführer Aigner Immobilien - Aigner Immobilien - Immobilienmakler München

„Mietenmonitor“: ein „Bärendienst“ für Münchens Mieter – und was dem Markt sofort hilft

,
Der Münchner „Mietenmonitor“ ist vor allem eins: laut, aber wirkungslos. Ein Kommentar von Thomas Aigner.
Ansicht eines modernen Hauses mit grauen Fenstern und apfelgrünen Balkonen

Baugenehmigungen erstes Halbjahr 2026: Zahlen legen zu, Trendwende nicht in Sicht

,
Von Januar bis Juli 2026 wurden in Deutschland knapp 13 % mehr Wohnungen genehmigt als im Vorjahr.
Drohnenansicht von München

Münchner Immobilienmarkt 2026: Mehr Kapital, stabile Preise und starke Differenzierung

,
Bericht des Münchner Gutachterausschusses: Münchner Immobilienmarkt verzeichnet im ersten Halbjahr 2026 eine spürbare Stabilisierung.
Außenansicht eines mehrgeschossigen Mehrfamilienhauses in München mit heller Fassade und großen Bäumen

Erfolgreicher Transaktionsabschluss: Aigner Immobilien vermittelt Mehrfamilienhaus in München-Moosach

, ,
Aigner Immobilien hat im Auftrag zweier privater Eigentümer ein Mehrfamilienhaus aus den 1960er Jahren erfolgreich vermittelt.
Baustelle einer modernen Wohnanlage in München mit Rohbauten und Baukränen bei Sonnenuntergang

Wohnungsbau in Deutschland: Trend zum 15-Jahrestief

,
Zahlen vom ifo-Institut: Trotz des anhaltenden Wohnungsmangels werden in Deutschland immer weniger Wohnungen gebaut.
Moderne Bürogebäude mit Glasfronten vor blauem Himmel in Münche

DIP-Büromarktbericht: München wächst gegen den bundesweiten Trend

,
DIP-Halbjahresbilanz 2026: Büromärkte bewegen sich zwischen steigenden Mieten und schwacher Nachfrage.
münchner immobilien marktbericht 26/27

Immobilienmarkt München: Aigner Immobilien veröffentlicht neuen Marktbericht

,
Die Aigner Immobilien GmbH hat ihren neuesten, detaillierten Marktbericht für die Stadt und den Landkreis München veröffentlicht.
Außenansicht eines Mehrfamilienhauses mit mehreren Balkonen, gelber Fassade und großen Fenstern in München

Bestlage München-Schwabing: Aigner Immobilien vermittelt Mehrfamilienhaus mit 16 Einheiten

, ,
Aigner Immobilien hat ein Mehrfamilienhaus mit 16 Wohneinheiten in der Kaiserstraße im begehrten Münchner Stadtteil Schwabing vermittelt.
Karlsplatz Stachus in München mit historischem Karlstor am Abend

Immobilienmarkt Landkreis München: Trendwende und Comeback nach der Krise

,
Nach einer zweijährigen Schwächephase (2022–2023) verzeichnet der Immobilienmarkt im Landkreis München eine spürbare Erholung.
Aigner Immobilien München
Brauner Gerichtshammer aus Holz mit Gold und Ansicht einer goldenen Waagschale

BGH-Urteil: Keine Maklerprovision für Hausverwalter

Ein Hausverwalter darf für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen aus dem verwalteten Bestand keine Maklerprovision verlangen. Das hat der BGH entschieden.
Symbolbild Gesetz Novelle Häuser mit einem Paragrafen, Häusern und Gerichtshammer aus Holz

BGH: Vermieter müssen nicht automatisch Vergleichsangebote einholen

BGH stärkt Vermieter: Kein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot allein wegen fehlender Vergleichsangebote.
Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Umwandlungsgebot statt Umwandlungsverbot tut gut!

,
Thomas Aigner über das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“

Newsroom