Bußgeld und neue Fristen: Grüne planen „Faire-Mieten-Gesetz“
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der umfassende Änderungen im Mietrecht vorsieht. Dieser sieht deutliche Eingriffe in das Mietrecht vor. Angedacht sind folgende Punkte:
- Strengere Sanktionen bei Mietwucher
Die Strafe für Mietwucher soll erhöht werden. Anstelle von 50.000 Euro sollen Vermieter, die unangemessen hohe Entgelte für die Vermietung verlangen, mit bis zu 100.000 Euro bestraft werden (§ 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes über die Mietpreisüberhöhung). - Entfristung der Mietpreisbremse
In angespannten Wohnungsmärkten soll die Mietpreisbremse dauerhaft gelten. Gleichzeitig soll die Umgehung der Regelung, etwa durch unzulässige Modernisierungszuschläge, deutlich erschwert werden. - Gesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen
Die bisher zulässige Steigerung von bis zu 15 Prozent innerhalb von drei Jahren soll auf 9 Prozent abgesenkt werden. - Ausweitung der Schonfristzahlung
Künftig soll die Möglichkeit zur sogenannten Schonfristzahlung auch bei ordentlichen Kündigungen gelten. Das Instrument wurde bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und soll Kündigungen aufgrund von Mietrückständen abfedern. - Strengere Regelungen zur Eigenbedarfskündigung
– In besonders angespannten Märkten soll nach einem Eigentümerwechsel eine Sperrfrist von fünf Jahren gelten, bevor Eigenbedarf geltend gemacht werden darf.
– Der Kreis der berechtigten Personen wird klarer gefasst und auf nahe Angehörige (Kinder, Eltern, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner) beschränkt.
– Zudem soll ein Eigenbedarf künftig nur dann anerkannt werden, wenn er mindestens ein Jahr besteht und nicht nur gelegentlich oder kurzfristig beabsichtigt ist. - Begrenzung von Indexmieten
Automatische Mietsteigerungen durch Preisindexierungen sollen stärker reguliert werden. - Striktere Regeln für möbliertes Wohnen
Die Vermietung möblierter Wohnungen soll transparenter und fairer gestaltet werden. Geplant sind kleinere Aufschläge und eine stärkere Regulierung.
Der Gesetzentwurf wurde bereits im Parlament beraten und zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.