Hochwertige Neubauwohnungen mit großzügigen Balkonen, moderne Architektur mit hellen Fassaden

Mietpreisbremse wird für weitere vier Jahre verlängert

Kritik an Wirksamkeit bleibt

Die Mietpreisbremse soll eigentlich für bezahlbaren Wohnraum sorgen – doch ihre Wirkung ist seit Jahren umstritten. Nun wurde ihre Laufzeit erneut verlängert.

Update vom 24. Juni 2025:
Rückwirkende Ausweitung geplant?
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) bringt eine rückwirkende Ausweitung der Mietpreisbremse ins Gespräch. Konkret sollen auch Wohnungen mit Baujahr bis einschließlich 2019 einbezogen werden. Laut einer Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) wären davon bundesweit bis zu 40.000 Wohnungen jährlich betroffen.

Update vom 28. Mai 2025:
Verlängerung beschlossen
Das Bundeskabinett hat die Mietpreisbremse um weitere vier Jahre verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. Dezember 2029. Ohne die Entscheidung wäre diese Regelung Ende 2025 ausgelaufen.

Was ist die Mietpreisbremse?

Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 begrenzt die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen die zulässige Miete auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt jedoch nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Entscheidung darüber liegt bei den jeweiligen Landesregierungen. Eine Anwendung muss ausdrücklich und nachvollziehbar begründet werden.

Bereits 2024 hatte der damalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) einen Gesetzentwurf eingebracht, der strengere Anforderungen an die Begründung vorsah, insbesondere, wenn die Mietpreisbremse in einem Gebiet mehrfach verlängert werden soll. Ziel war es, die rechtliche Stabilität gegenüber einer möglichen verfassungsgerichtlichen Prüfung zu erhöhen.

Lesen Sie hier die Einschätzung von Thomas Aigner zum Koalitionsvertrag und den geplanten Maßnahmen, die Vermieter und Eigentümer betreffen.

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