BGH-Urteil: Vermieter dürfen Kosten für Heizungstausch umlegen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass Vermieter die Kosten eines Heizungstauschs auf die Mieter umlegen dürfen, selbst wenn der Energieverbrauch nicht unmittelbar nach dem Austausch sinkt (Urteil vom 26.03.2025, Az.: VIII ZR 283/23).
In dem Fall hatte eine Vermieterin die Heizungsanlage eines Mietshauses erneuert und daraufhin die Miete erhöht. Die Mieterin klagte dagegen vor dem Landgericht Bremen zunächst erfolgreich. Der Bundesgerichtshof jedoch kippte die Entscheidung mit dem Argument, dass einzig die verbesserte Energieeffizienz zähle. Solange die neue Heizung effizienter arbeite als die alte, dürfe die Miete umgelegt werden. Langfristig sei durch neuere Anlagen ein geringerer Energieverbrauch zu erwarten, was dem Mieter zugutekäme.
Derzeit dürfen Vermieter acht Prozent der Sanierungskosten eines Mietshauses pro Jahr auf die Monatsmiete der Mieter umlegen. Instandhaltungskosten und staatliche Fördermittel bleiben dabei allerdings außen vor.