Verstirbt der Kreditnehmer einer Immobilienfinanzierung, bevor der Kredit vollständig getilgt wurde, stellt sich die Frage, was mit den Kreditverbindlichkeiten des Verstorbenen nach dessen Tod passiert.

Beim Verkauf von vermieteten Wohnräumen, an denen Wohnungseigentum begründet worden ist/soll, steht dem Mieter grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zu.

Zahlt ein Wohnungseigentümer kein Hausgeld mehr, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der Verwalter schnell handeln.