Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen kommt
Steigende Zahlungen für Strom- und Wärmeenergie werden bis zur Betriebskostenabrechnung von den Wohnungsunternehmen vorgestreckt. Diese müssen dadurch zum Teil auf ihre Rücklagen zurückgreifen. Insbesondere jüngere Wohnungsunternehmen, z.B. im Osten Deutschlands, kommen bei Liquiditätsengpässen in Höhe von mehreren Millionen Euro an ihre Grenzen. In Einzelfällen lässt sich diese Finanzierungslücke ohne Risikobeteiligung nicht decken.
Einfache Handhabung geplant
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, präsentiert dazu jetzt eine Härtefallregelung, die Wohnungseigentümern und Mietern die nötige Sicherheit bieten soll. „Die Kredite können über Landesförderinstitute an Wohnungsunternehmen ausgereicht werden und werden zu 80 Prozent vom Bund abgesichert. Insgesamt stehen bis Ende dieses Jahres 1,1 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung“, so Geywitz.
Die Kreditvergabe soll schnell und unbürokratisch erfolgen, indem das Wohnungsunternehmen einen Antrag bei seiner Hausbank oder direkt beim Landesförderinstitut stellt, wenn es sich um einen Direktkredit handelt.
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