Symbolbild Gesetz Novelle Häuser mit einem Paragrafen, Häusern und Gerichtshammer aus Holz

Neue Gesetze: Was ändert sich 2025 für Vermieter?

Aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition liegen zwar viele Gesetzgebungsverfahren derzeit auf Eis. Einige neue Regelungen greifen jedoch ab 2025. Hier kommen die wichtigsten Neuerungen für Eigentümer und Vermieter:

Photovoltaik-Anlagen

  • ZEREZ-Registrierung verpflichtend
    Ab 1. Februar 2025 ist der Nachweis von Zertifikaten für Stromerzeugungsanlagen Pflicht. Wer eine Solaranlage ans Netz anschließen möchte, darf dies nur noch, wenn die Anlage im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) registriert ist. Das Register besteht seit April 2024. Hersteller und Zertifizierungsstellen hatten bisher die Möglichkeit, die Bauteile dort einzutragen. Die Eintragung war bisher freiwillig – jetzt ist sie verpflichtend. Für Verbraucher bzw. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bedeutet dies eine Erleichterung. Sie müssen dem Netzbetreiber dann nicht mehr alle Zertifizierungsdokumente ihrer Anlage vorlegen. Es reicht, ihm die ZEREZ-ID mitzuteilen, damit ihre neue Anlage an das Netz angeschlossen und in Betrieb genommen werden kann.

    Balkonkraftwerke sind von der Regelung ausgeschlossen.

  • Höhere Grenze für Einkommensteuerbefreiung
    Die Grenze für die Einkommensteuerbefreiung wird von 15 Kilowatt (peak) auf 30 Kilowatt (peak) zulässige Bruttoleistung je Wohn- oder Gewerbeeinheit erhöht. Die Grenze gilt für Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden.

Balkonkraftwerke

Im Oktober 2024 ist das Gesetz mit Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu Balkonkraftwerken in Kraft getreten. Vermieter und Wohnungseigentümergesellschaften (WEGs) dürfen den Einbau nicht mehr grundsätzlich bzw. aus triftigen Gründen ablehnen – ästhetische Bedenken reichen nicht aus. Auch vermietende Eigentümer sind verpflichtet, die Rechte ihrer Mieter in der WEG aktiv durchzusetzen. Bisher benötigten Mieter die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters beziehungsweise als Wohnungseigentümer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft.

Neue Regeln für Holz- und Kaminöfen

Ab 2025 gelten für Feuerungsanlagen mit festen Brennstoffen strengere Grenzwerte. Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen entweder nachgerüstet oder, wenn sie die festgelegten Grenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid überschreiten, stillgelegt werden. Die Grenzwerte liegen bei 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter.

CO2-Preis-Kosten steigen

Der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gas ist zum 1. Januar 2025 auf 55 € pro Tonne gestiegen. Heizen und Tanken mit fossilen Brenn- und Kraftstoffen wie Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel werden damit teurer.

Erbschaftssteuer

Der Pauschbetrag für Erbfallkosten steigt von 10.300 € auf 15.000 €.

Bürokratieentlastungsgesetz

Am 1. Januar 2025 ist das vierte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft getreten. Diese Neuerungen gelten:

  • Umsatzsteuerlich relevante Dokumente müssen nur noch acht Jahre aufbewahrt werden. Bisher galt die Frist von zehn Jahren. Die Regel betrifft z.B. gewerblich tätige Vermieter, die die umsatzsteuerliche Optierung wahrnehmen.
  • Vermietern wird jetzt erlaubt, die Belege zur Betriebskostenabrechnung in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
  • Für Gewerbemietverhältnisse, die für längere Zeit als ein Jahr geschlossen werden, reicht jetzt die Textform aus. Bisher war die Schriftform obligatorisch (§ 578 Abs. 1 BGB).
  • Mieter können der Kündigung des Mietverhältnisses jetzt in Textform widersprechen. Auch hier war vorher die Schriftform vorgesehen (§ 574b Abs. 1 BGB).
  • Wichtig für Hausverwalter: Ab 1. Januar 2025 ist die Elektronische Rechnung (E-Rechnung) Pflicht. Kleinunternehmer sind ausgenommen, müssen E-Rechnungen jedoch empfangen und weiterverarbeiten können.

Neue Wohngemeinnützigkeit

Ab 1. Januar 2025 greifen die Steuervorteile im Rahmen der Förderung für die „Neue Wohngemeinnützigkeit“, festgelegt im Jahressteuergesetz (JStG) 2024. Die Steuervorteile gelten für vergünstigte Vermietungen an Personen durch sozial orientierte Unternehmen, Vereine und Stiftungen an Personen, deren Einkommen nicht mehr als das Fünffache – beziehungsweise bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden das Sechsfache – der Sozialhilfe nach SGB XII beträgt.

Die angebotene Miete muss dabei dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden. Eine Wohngemeinnützigkeit gab es in Deutschland bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1990 schon einmal.

Newsroom

Weitere News

Brauner Gerichtshammer aus Holz mit Gold und Ansicht einer goldenen Waagschale

BGH-Urteil: Keine Maklerprovision für Hausverwalter

Ein Hausverwalter darf für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen aus dem verwalteten Bestand keine Maklerprovision verlangen. Das hat der BGH entschieden.
Symbolbild Gesetz Novelle Häuser mit einem Paragrafen, Häusern und Gerichtshammer aus Holz

BGH: Vermieter müssen nicht automatisch Vergleichsangebote einholen

BGH stärkt Vermieter: Kein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot allein wegen fehlender Vergleichsangebote.
Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Umwandlungsgebot statt Umwandlungsverbot tut gut!

,
Thomas Aigner über das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“
Baustelle einer modernen Wohnanlage in München mit Rohbauten und Baukränen bei Sonnenuntergang

Bauland in München: Erfreuliche Entwicklung aber kein Gamechanger für den Neubau

,
Bauland bleibt in München knapp: 2025 wurden nur 6 Hektar für Geschosswohnungsbau umgesetzt, deutlich weniger als im langjährigen Mittel.
Luftaufnahme der Isar mit grünen Uferanlagen und Wohngebäuden in München nahe der Altstadt und beliebten Wohnlagen an der Isar

Die Zinsen spalten den Wohnungsmarkt

, ,
Der Eigentumswohnungsmarkt in München hat zu Beginn des Jahres spürbar angezogen. Doch der Wohnungsmarkt ist gespalten.
Baustelle Baubranche München Stadt Kräne

Baugenehmigungen steigen – Branche bleibt pessimistisch

,
In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind die Baugenehmigungen in Deutschland gestiegen.
Symbolbild: Haus mit Skala Energieausweis

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll „Heizungsgesetz“ ablösen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024, auch „Heizungsgesetz“ genannt, soll novelliert werden.
Außenansicht moderner Mehrfamilienhäuser in München bei Sonnenschein, weiße Fassaden, zahlreiche Fenster und Bäume im Vordergrund

Aigner Immobilien vermittelt Mehrfamilienhaus in München Berg am Laim

, ,
Aigner Immobilien hat ein Mehrfamilienhaus im Münchner Stadtteil Berg am Laim erfolgreich vermittelt.
Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Die Rückkehr der DDR? Wie Ignoranz in der Wohnungsbaupolitik Kapital vertreibt und Planwirtschaft fördert

,
Aigner Immobilien Geschäftsführer Thomas Aigner zeigt, warum politische Eingriffe Kapital vertreiben und den Wohnungsmarkt weiter belasten.
Fassadensicht eines gelben Mehrfamilienhauses mit mehreren Fenstern und einem modernen Eingangsbereich

Investment-Deal in München-Au: Aigner Immobilien vermittelt Wohn- und Geschäftshaus mit 14 Einheiten

, ,
Aigner Immobilien hat in der Münchner Au ein Wohn- und Geschäftshaus mit 14 Einheiten erfolgreich vermittelt.
Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

„Mietrecht II“: ein Gesetz gegen den Neubau und das private Eigentum

,
Mit schlafwandlerischer Sicherheit folgt die aktuelle Mietrechtsreform einer ideologischen Agenda. Ein Statement von Thomas Aigner.
Mehrfamilienhaus Marktbericht München 26/27

Aigner Immobilien Research bringt neuen Marktbericht für Wohn- und Geschäftshäuser heraus

,
Aigner Immobilien Research veröffentlicht den aktuellen Marktbericht für Wohn- und Geschäftshäuser 26/27 in München.
Hände eines Mannes, die einen Versicherungsvertrag unterschreiben, daneben ein graues Miniaturhaus auf dem Tisch

Verschärfung des Mietrechts: Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts beschlossen. Die zentralen Punkte im Überblick.
Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Die politische Lebenslüge von Dieter Reiter und der neue Populismus

,
Thomas Aigner über die Bilanz des scheidenden und die Pläne des neuen Oberbürgermeisters von München.
Thomas Aigner und Jenny Steinbeiß, Geschäftsführung - Aigner Immobilien - Immobilienmakler München

Rückblick auf die Exklusivveranstaltung „Immobilien-Dialog“ von Aigner Immobilien und dem Wealth Management der BW-Bank München

Rückblick auf die Exklusivveranstaltung „Immobilien-Dialog“ von Aigner Immobilien und dem Wealth Management der BW-Bank München.

Newsroom

Startseite » Neue Gesetze: Was ändert sich 2025 für Vermieter?© 2026 - Aigner Immobilien
5.0 Sterne - basierend auf 610 Bewertungen
Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.
Sie erhalten in kürze eine E-Mail mit einem einmaligen Login link.
Kundenkonto
Sie sind momenten nicht in Ihrem Kundenkonto angemeldet.
Registrieren

Oops! Wir konnten dein Formular nicht lokalisieren.