BGH-Urteil: Auch kranke Mieter müssen Wohnungsbesichtigungen zulassen
Mieter müssen den Zutritt zu ihrer Wohnung gestatten, wenn ein Verkauf der Immobilie ansteht oder wenn ein anderer sachlicher Grund besteht. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. April 2023 hervor (BGH VIII ZR 420/21).
Geklagt hatte eine Mieterin, deren Wohnung verkauft werden sollte. Die Mieterin verweigerte Besichtigungen aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands. Sie leidet unter einen psychischen Erkrankung. Im Mietvertrag war geregelt, dass dem Vermieter oder seinem Beauftragten aus besonderem Anlass, insbesondere beim Verkauf, eine Besichtigung nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung an Werktagen sowie an Samstagen freistehe.
Eigentumsrechte gehen vor
Der BGH betonte, dass Mietparteien auch ohne diese Klausel im Mietvertrag Eigentümern, Kaufinteressenten und Maklern die Besichtigung gestatten müssen, wenn diese vorher angekündigt wurde. Das Gericht ging davon aus, dass die Mieter dadurch nicht übermäßig belastet werden, da Besichtigungen nur eine geringfügige Beeinträchtigung mit sich bringen. Der Wunsch, nicht gestört zu werden, wiege weniger im Vergleich zum Interesse des Eigentümers, über sein Eigentum frei verfügen zu können und es bei Bedarf auch zu verkaufen.