Bei Mängeln in der Mietwohnung muss zunächst zwischen der normalen Abnutzung und einem durch den Mieter verursachten Schaden unterschieden werden.
Man unterscheidet zwischen der außerordentlichen fristlosen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.
Verstirbt der Kreditnehmer einer Immobilienfinanzierung, bevor der Kredit vollständig getilgt wurde, stellt sich die Frage, was mit den Kreditverbindlichkeiten des Verstorbenen nach dessen Tod passiert.
Beim Verkauf von vermieteten Wohnräumen, an denen Wohnungseigentum begründet worden ist/soll, steht dem Mieter grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zu.
Zahlt ein Wohnungseigentümer kein Hausgeld mehr, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der Verwalter schnell handeln.