Zwei Geschäftsleute halten einen kleinen Hausschlüssel (Symbolbild)

Zwei Lebensereignisse, die sensibel begleitet werden müssen

Menschen kommen auf dem eigenen Lebensweg immer wieder an Kreuzungen, in denen sich die Richtung ändert. In solchen Momenten sind Wegbegleiter von großem Wert, denn oft benötigt man für die ersten Schritte eine Orientierung. Zwei Lebensereignisse brauchen dabei besonders sensible Begleitung: eine Scheidung und das Thema Vererben von Immobilien. Als langjährige Experten in Immobilienangelegenheiten wissen wir, dass es hier nicht nur auf Kompetenz und Sachverstand ankommt – sondern auf auch das nötige Fingerspitzengefühl. Für eine erste Orientierung geben wir hier einen groben Überblick.

Die Immobilie in der Scheidung

Viele Eheleute haben sich gemeinsam den langgehegten Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung erfüllt. Aber was geschieht, wenn die Ehe zerbricht? Bei einer Trennung oder Scheidung gibt es viele Fragen zu klären: Wer bleibt im Haus wohnen? Wer wird Eigentümer? Wie sollen eventuell noch laufende Kreditverträge weitergeführt werden? Muss die Immobilie verkauft werden?

Weitere Details lesen Sie in unserem Ratgeber.

Zum Ratgeber Scheidungsimmobilie

Verschiedene Möglichkeiten im Überblick

Bei einer Eigentumsübertragung bleibt ein Partner gegen eine Auszahlung in der Immobilie wohnen. Bei der Realteilung bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie wohnen – in zwei komplett getrennten Wohnbereichen, die dafür eingerichtet werden. Soll die gemeinsame Immobilie als Altersvorsorge genutzt werden, bietet sich eine Vermietung an. Ein Verkauf – die häufigste Form – ist sinnvoll, wenn eine schnelle, unkomplizierte Lösung gefunden werden muss. Bei einer Schenkung wird die Immobilie auf die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder übertragen. Wenn sich beide Noch-Ehepartner gar nicht einig werden, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung.

Immobilien richtig vererben

Wer das eigene (Immobilien-)Vermögen konfliktfrei und reibungslos vererben möchte, sollte seinen Nachlass genau planen. Je genauer und fairer die Vermögensnachfolge geregelt ist, desto besser. Unnötiger Streit unter den Erben, Vermögensverluste und Verzögerungen können dadurch weitestgehend vermieden werden.

Weitere Details lesen Sie in unserem Ratgeber.

Zum Ratgeber Scheidungsimmobilie

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Wer soll erben? Grundsätzlich gilt die gesetzliche Erbfolge: Die nächsten Verwandten des Erblassers wie Ehepartner und Kinder stehen in der ersten Linie der Erbfolge. Die weiteren Verwandten werden nach gesetzlicher Erbfolge in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Über einen Erbvertrag oder ein Testament können aber auch nicht zur Familie gehörende Personen oder Institutionen als Erben eingesetzt bzw. bestimmte Familienmitglieder von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Allerdings: Das Pflichtteilsrecht räumt nahen Angehörigen eine Mindestteilhabe am Erbe ein.

Testament oder Erbvertrag? Das Testament muss den strengen Formvorschriften genügen und deshalb vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Es kann entweder privatschriftlich oder notariell beglaubigt errichtet werden. Der Erbvertrag hingegen muss auf jeden Fall notariell beurkundet werden und entfaltet eine bindende Wirkung gegenüber dem Vertragspartner.

Familienheim oder anderweitig genutzte Immobilie? Das Erbrecht unterscheidet bei der Vererbung von Immobilien zwischen verschiedenen Fällen. Vor allem zwischen der Vererbung eines Familienheims und anderweitig genutzter Immobilien gibt es große Unterschiede. Deshalb sollte man vorab folgende Fragen klären: Würde sich der vorgesehene Erbe über die Immobilie freuen? Wird eine Erbengemeinschaft entstehen und macht deshalb das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers Sinn? Kommt eventuell auch eine steuerlich günstige lebzeitige Schenkung vor Eintritt des Todes infrage, ggfs. mit Nießbrauchsvorbehalt?

Die Immobilie in der Scheidung und als Erbe: Beide Themen sind nicht nur sensibel, sondern auch komplex. Lassen Sie sich von unseren langjährig erfahrenen Experten dazu persönlich, ausführlich und vertrauenswürdig beraten.

Newsroom

Weitere News

Aigner Immobilien München
Brauner Gerichtshammer aus Holz mit Gold und Ansicht einer goldenen Waagschale

BGH-Urteil: Keine Maklerprovision für Hausverwalter

Ein Hausverwalter darf für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen aus dem verwalteten Bestand keine Maklerprovision verlangen. Das hat der BGH entschieden.
Symbolbild Gesetz Novelle Häuser mit einem Paragrafen, Häusern und Gerichtshammer aus Holz

BGH: Vermieter müssen nicht automatisch Vergleichsangebote einholen

BGH stärkt Vermieter: Kein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot allein wegen fehlender Vergleichsangebote.
Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Umwandlungsgebot statt Umwandlungsverbot tut gut!

,
Thomas Aigner über das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“
Baustelle einer modernen Wohnanlage in München mit Rohbauten und Baukränen bei Sonnenuntergang

Bauland in München: Erfreuliche Entwicklung aber kein Gamechanger für den Neubau

,
Bauland bleibt in München knapp: 2025 wurden nur 6 Hektar für Geschosswohnungsbau umgesetzt, deutlich weniger als im langjährigen Mittel.
Luftaufnahme der Isar mit grünen Uferanlagen und Wohngebäuden in München nahe der Altstadt und beliebten Wohnlagen an der Isar

Die Zinsen spalten den Wohnungsmarkt

, ,
Der Eigentumswohnungsmarkt in München hat zu Beginn des Jahres spürbar angezogen. Doch der Wohnungsmarkt ist gespalten.
Baustelle Baubranche München Stadt Kräne

Baugenehmigungen steigen – Branche bleibt pessimistisch

,
In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind die Baugenehmigungen in Deutschland gestiegen.
Symbolbild: Haus mit Skala Energieausweis

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll „Heizungsgesetz“ ablösen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024, auch „Heizungsgesetz“ genannt, soll novelliert werden.
Außenansicht moderner Mehrfamilienhäuser in München bei Sonnenschein, weiße Fassaden, zahlreiche Fenster und Bäume im Vordergrund

Aigner Immobilien vermittelt Mehrfamilienhaus in München Berg am Laim

, ,
Aigner Immobilien hat ein Mehrfamilienhaus im Münchner Stadtteil Berg am Laim erfolgreich vermittelt.
Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Die Rückkehr der DDR? Wie Ignoranz in der Wohnungsbaupolitik Kapital vertreibt und Planwirtschaft fördert

,
Aigner Immobilien Geschäftsführer Thomas Aigner zeigt, warum politische Eingriffe Kapital vertreiben und den Wohnungsmarkt weiter belasten.
Fassadensicht eines gelben Mehrfamilienhauses mit mehreren Fenstern und einem modernen Eingangsbereich

Investment-Deal in München-Au: Aigner Immobilien vermittelt Wohn- und Geschäftshaus mit 14 Einheiten

, ,
Aigner Immobilien hat in der Münchner Au ein Wohn- und Geschäftshaus mit 14 Einheiten erfolgreich vermittelt.
Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

„Mietrecht II“: ein Gesetz gegen den Neubau und das private Eigentum

,
Mit schlafwandlerischer Sicherheit folgt die aktuelle Mietrechtsreform einer ideologischen Agenda. Ein Statement von Thomas Aigner.
Mehrfamilienhaus Marktbericht München 26/27

Aigner Immobilien Research bringt neuen Marktbericht für Wohn- und Geschäftshäuser heraus

,
Aigner Immobilien Research veröffentlicht den aktuellen Marktbericht für Wohn- und Geschäftshäuser 26/27 in München.
Hände eines Mannes, die einen Versicherungsvertrag unterschreiben, daneben ein graues Miniaturhaus auf dem Tisch

Verschärfung des Mietrechts: Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts beschlossen. Die zentralen Punkte im Überblick.
Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Die politische Lebenslüge von Dieter Reiter und der neue Populismus

,
Thomas Aigner über die Bilanz des scheidenden und die Pläne des neuen Oberbürgermeisters von München.

Newsroom

Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.
Sie erhalten in kürze eine E-Mail mit einem einmaligen Login link.
Kundenkonto
Sie sind momenten nicht in Ihrem Kundenkonto angemeldet.
Registrieren

Oops! Wir konnten dein Formular nicht lokalisieren.