Zwei Lebensereignisse, die sensibel begleitet werden müssen
Menschen kommen auf dem eigenen Lebensweg immer wieder an Kreuzungen, in denen sich die Richtung ändert. In solchen Momenten sind Wegbegleiter von großem Wert, denn oft benötigt man für die ersten Schritte eine Orientierung. Zwei Lebensereignisse brauchen dabei besonders sensible Begleitung: eine Scheidung und das Thema Vererben von Immobilien. Als langjährige Experten in Immobilienangelegenheiten wissen wir, dass es hier nicht nur auf Kompetenz und Sachverstand ankommt – sondern auf auch das nötige Fingerspitzengefühl. Für eine erste Orientierung geben wir hier einen groben Überblick.
Die Immobilie in der Scheidung
Viele Eheleute haben sich gemeinsam den langgehegten Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung erfüllt. Aber was geschieht, wenn die Ehe zerbricht? Bei einer Trennung oder Scheidung gibt es viele Fragen zu klären: Wer bleibt im Haus wohnen? Wer wird Eigentümer? Wie sollen eventuell noch laufende Kreditverträge weitergeführt werden? Muss die Immobilie verkauft werden?
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Verschiedene Möglichkeiten im Überblick
Bei einer Eigentumsübertragung bleibt ein Partner gegen eine Auszahlung in der Immobilie wohnen. Bei der Realteilung bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie wohnen – in zwei komplett getrennten Wohnbereichen, die dafür eingerichtet werden. Soll die gemeinsame Immobilie als Altersvorsorge genutzt werden, bietet sich eine Vermietung an. Ein Verkauf – die häufigste Form – ist sinnvoll, wenn eine schnelle, unkomplizierte Lösung gefunden werden muss. Bei einer Schenkung wird die Immobilie auf die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder übertragen. Wenn sich beide Noch-Ehepartner gar nicht einig werden, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung.
Immobilien richtig vererben
Wer das eigene (Immobilien-)Vermögen konfliktfrei und reibungslos vererben möchte, sollte seinen Nachlass genau planen. Je genauer und fairer die Vermögensnachfolge geregelt ist, desto besser. Unnötiger Streit unter den Erben, Vermögensverluste und Verzögerungen können dadurch weitestgehend vermieden werden.
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Die wichtigsten Fragen im Überblick
Wer soll erben? Grundsätzlich gilt die gesetzliche Erbfolge: Die nächsten Verwandten des Erblassers wie Ehepartner und Kinder stehen in der ersten Linie der Erbfolge. Die weiteren Verwandten werden nach gesetzlicher Erbfolge in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Über einen Erbvertrag oder ein Testament können aber auch nicht zur Familie gehörende Personen oder Institutionen als Erben eingesetzt bzw. bestimmte Familienmitglieder von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Allerdings: Das Pflichtteilsrecht räumt nahen Angehörigen eine Mindestteilhabe am Erbe ein.
Testament oder Erbvertrag? Das Testament muss den strengen Formvorschriften genügen und deshalb vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Es kann entweder privatschriftlich oder notariell beglaubigt errichtet werden. Der Erbvertrag hingegen muss auf jeden Fall notariell beurkundet werden und entfaltet eine bindende Wirkung gegenüber dem Vertragspartner.
Familienheim oder anderweitig genutzte Immobilie? Das Erbrecht unterscheidet bei der Vererbung von Immobilien zwischen verschiedenen Fällen. Vor allem zwischen der Vererbung eines Familienheims und anderweitig genutzter Immobilien gibt es große Unterschiede. Deshalb sollte man vorab folgende Fragen klären: Würde sich der vorgesehene Erbe über die Immobilie freuen? Wird eine Erbengemeinschaft entstehen und macht deshalb das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers Sinn? Kommt eventuell auch eine steuerlich günstige lebzeitige Schenkung vor Eintritt des Todes infrage, ggfs. mit Nießbrauchsvorbehalt?
Die Immobilie in der Scheidung und als Erbe: Beide Themen sind nicht nur sensibel, sondern auch komplex. Lassen Sie sich von unseren langjährig erfahrenen Experten dazu persönlich, ausführlich und vertrauenswürdig beraten.