Verschärfte Mietpreisbremse seit April 2020: Was heißt das für Vermieter?
Der Bundestag hat die Mietpreisbremse, nach der die Miete bei neuen Vertragsabschlüssen maximal zehn Prozent über einem Vergleichsindex liegen darf, bis Ende 2025 verlängert. Zudem wurde sie verschärft: Mieter mit einem ab dem 1. April 2020 abgeschlossenen Mietvertrag, können nun zu viel gezahlte Miete bis zu zweieinhalb Jahre zurückfordern. Die Beschwerden müssen innerhalb von 30 Monaten erfolgen. Dies gilt selbst für bereits beendete Mietverhältnisse, sofern der Mieter vor der Beendigung den Verstoß gerügt hat. Rügt der Mieter erst nach 2,5 Jahren, kann er nur die ab dem Zugang der Rüge fällig gewordenen unzulässig vereinbarten Mietanteile zurückverlangen.
Für bereits bestehende Mietverhältnisse bleibt es dabei, dass eine Rüge nur für die Zukunft wirkt und Mieter überzahlte Mieten nur ab der Rüge zurückverlangen können.
Die Mietpreisbremse bezieht sich nur auf Bestandswohnungen, nicht auf Neubauten.
Dieser Inhalt dient einem unverbindlichen Informationszweck und stellt weder eine Steuer- noch eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und verstehen sich ohne Gewähr. Sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wir verfügen über ein dichtes Netzwerk aus renommierten Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Weitere News
Die Preisentwicklung im Würmtal
Allgemein, NewsDie Preisentwicklung am Starnberger See
Allgemein, NewsDie Preisentwicklung im Landkreis Bad Tölz und Wolfratshausen
Allgemein, NewsDie Preisentwicklung am Ammersee
Allgemein, NewsSpekulationsfristen
NewsMaklerprovision – alles Wichtige zur Neuregelung
Allgemein, NewsUmfrage zeigt aktuelle Auswirkungen der Corona-Krise auf das Handwerk
Bauträger, NewsRückblick Deutscher Baugewerbetag
Bauträger, NewsIG BAU mahnt: Es fehlen altersgerechte Wohnungen
Bauträger, NewsAlles Wichtige zur Nebenkostenabrechnung
NewsWEG-Reform: neue Regeln für Wohnungseigentümer ab Dezember
NewsAuf in den Osten!
NewsEigentumsförderung ist der bessere Mieterschutz: IVD zur Zwischenbilanzkonferenz der Baulandkommission
NewsBaukindergeld sollte entfristet werden
NewsWie kann ich Ihnen helfen?
Sabrina Mitter
Dürfen wir Sie zurückrufen?
Kontaktformular